Speichel, Schleim und 50 Jahre FDGO oder
FDGO gegen "Innere Sicherheit"
Mit dem Grundgesetz wird auch die viel zitierte
Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung (FDGO) 50 Jahre alt. Ein
halbes Jahrhundert Freiheit, Demokratie und gut ausgestalteten
Grundrechte. Da liegt der Verdacht nahe, daß die Menschen - die
das Glück haben, in einem solchen System zu leben - in vollem
Bewußtsein ihrer geschützten Position gegenüber dem Staat zu
selbstbestimmten, aufgeklärten Bürgern und Bürgerinnen
geworden sind.
Wie sieht aber die grausame Realität aus? Der folgende Beitrag
beschäftigt sich mit dieser Frage, speziell unter Zuhilfenahme
des Beispiels der umfangreichen Gentests im vergangenen Jahr.
Dabei kann natürlich kein wissenschaftlicher Befund geliefert
werden, aber es entsteht vielleicht ein nachdenkenswertes Bild
von der Situation nach 50 Jahren FDGO.
Dem Staat gedient und dabei wohl gefühlt -
Speicheltest
Im Juni 1998 fand die bisher größte Gen-Reihenuntersuchung
durch die Polizei statt. 17 900 Männer wurden untersucht und
dabei der des Mordes verdächtige Ronnie Rieken gefaßt. Es
ergingen Schreiben an die jungen Männer einer ganzen Region, sie
mögen doch bitte ihren Speichel abgeben, um einen Gentest zu
ermöglichen. So könnten sie Ihre Unschuld an einem Mord
beweisen.
Wie würde wohl ein Bürger auf ein solches Schreiben reagieren,
der mit der FDGO groß geworden ist und dadurch selbstbestimmt
gegenüber dem Staat auftritt? Zunächst würde wahrscheinlich
Protest angemeldet werden. Es kann doch nicht sein, daß
Zehntausende nur aufgrund ihres Geschlechts und ihres Wohnortes
für verdächtig erklärt werden. Gibt es da nicht die
Unschuldsvermutung? Der Staat will meinen Speichel - nun da halte
ich ihm mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, auf
informationelle Selbstbestimmung, auf die Freiheit meiner Person
und auf meine allgemeine Handlungsfreiheit entgegen.
Die tatsächliche Reaktion bei den Betroffenen sah anders aus.
Der Staat rief - ihr Speichel war gefragt - da ziehen sie also
aus, um ihren Speichel herzugeben. Dem Staat zu dienen ist
schließlich eine der edelsten Bürgerpflichten!
Die letztgenannte Reaktion führte zu einem großen sozialen
Druck auf alle die, die eher zu der ersten Variante neigten, so
der niedersächsische Datenschutzbeauftragte Gerhard Dronsch. Wer
nicht zum Speicheltest ging, galt als verdächtig, hatte wohl
etwas zu verbergen(?). Vermutlich dadurch stellte sich sogar der
tatsächliche Täter.
Das "Volksgesundheitsamt" auf
(erfolgreichem) Dummenfang
Im Juli 1998 trieb in Sachsen und Berlin das "Bundesamt für
Volksgesundheit" sein Unwesen. Dieses Amt war eine Erfindung
von Jugendlichen, die testen wollten, wie weit ein
FDGO-geprägter Bürger oder eine solche Bürgerin gehen würden,
um für die "Innere Sicherheit" ihre Grundrechte
aufzugeben.
Das Volksgesundheitsamt postierte sich in großen Städten an
zentralen Stellen. Passanten wurden Speichelproben entnommen, um
angebliche Gendefekte herauszufinden. Es wurde erklärt, daß
dadurch die Kriminalitätsneigung bzw. sozial abweichendes
Verhalten erkannt werden könne. Je nach Ausprägung dieser
Kriminalitätsneigung bekamen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
bunte Punkte in ihren Paß geklebt. Vermutliche Reaktion von
FDGO-bewußten Bürgern und Bürgerinnen: Ein
Volksgesundheitsamt(?) - gibt's doch gar nicht. Gene, die über
meine Persönlichkeit aussagen können(?) - gibt's doch gar
nicht. Einen Punkt in meinen Paß(?) - die spinnen wohl. Und
überhaupt, was wird denn mit den Daten, die aus meinem Speichel
entnommen werden? Fazit: An einer solchen windigen Aktion
beteilige ich mich nicht! Tatsächliche Reaktion: Die Leute
standen Schlange! Vereinzelt wurde gefragt, was denn das
Volksgesundheitsamt überhaupt sei. Jedoch genügte dabei der
Verweis auf Herrn F.-J. Strauss, der dieses Amt gegründet habe.
Niemand zweifelte die Ergebnisse der
"Speicheluntersuchung" an. Niemand fragte nach dem
Umgang mit den Daten etc. etc.
Fazit
Es gibt noch viel zu tun in diesem Land. Die FDGO scheint nicht
gegriffen zu haben. Proteste gegen Grundrechtseinschränkungen
(großer Lauschangriff, Gendatei, etc.) sind minimal. Dagegen
kann sich jeder und jede eine breite Zustimmung erhoffen, wenn
von einem "Grundrecht auf Sicherheit" gesprochen wird.
Das Grundrecht auf Sicherheit meint die totale Überwachung der
Bürger und Bürgerinnen und damit die massive Beschränkung von
Grundrechten. Es scheint heute so, als ob die Bereitschaft, dem
Staat zu dienen, weit ausgeprägter ist, als die Bereitschaft,
seine freiheitlich demokratischen Rechte wahrzunehmen und dem
Staat entgegenzuhalten.
Was nützt aber die beste FDGO, wenn die Menschen gar nicht frei
sein wollen? Der Staat möchte gern totale Kontrolle über die
Bürger und Bürgerinnen und die Bürger und Bürgerinnen fühlen
sich geehrt, wenn sie dabei behilflich sein dürfen - wer nicht
mitspielt, hat etwas zu verbergen. Angesichts der Tatsache, daß
die FDGO und das gesamte Grundgesetz nur auf Druck der Alliierten
zustande kamen, zeichnet sich ein düsteres Bild ab ...
Volker Gerloff