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Rechtsstaatlicher Kollateralschaden

Rechtsbeistand für KurdInnen wird krimalisiert

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Hamburger Anwalts wegen Verstoßes gegen das PKK-Verbot

Der Hamburger Anwalt Heinz - Jürgen Schneider begleitete im Juli 2001 in seiner Funktion als Anwalt eine Delegation von KurdInnen zur Übergabe einer Petition zur Hamburger Justizbehörde. Die betreffende Petition wendete sich gegen das bestehende PKK-Verbot in der BRD. Daraufhin wurde er im Januar 2003 wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt verurteilt. Diese Verurteilung wurde nun durch einen am 5. November 2003 mitgeteilten Beschluss des BGH bestätigt.

Der BGH ging dabei davon aus, dass es erwiesen sei, dass der Anwalt nicht nur als juristischer Beistand die Delegation begleitet habe, sondern durch die Begleitung auch einen „persönlichen Förderungsbeitrag zu Gunsten der [...] PKK erbracht“ habe.

Damit wird die anwaltliche Vertretung von KurdInnen und das Engagement für Demokratisierung und Menschenrechte in der Türkei und für einen demokratischen Dialog mit kurdischen Organisationen in Deutschland kriminalisiert. In seiner Prozesserklärung sagte H.-Jürgen Schneider: „Angeklagt bin ich heute individuell. Ich sitze aber auch stellvertretend hier. So wie ich denken und handeln auch andere deutsche Bürgerinnen und Bürger, kirchliche Kreise, journalistisch Tätige, Gewerkschaftler, Menschen, die Veranstaltungen organisieren oder eine Internetseite zur Situation der Kurden in der Türkei und in der Bundesrepublik betreiben. Ist ihr legales und legitimes Engagement in Gefahr hinter dem Stacheldraht des Verdachts zu verschwinden?“

Die Urteile verletzten die Grundrechte auf Meinungs- und Berufsfreiheit. Rechtsanwalt Heinz - Jürgen Schneider beabsichtigt gegen die Urteile Verfassungsbeschwerde zu erheben.

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