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Examensgebühren sind rechtswidrig

Entscheidung des OVG-Berlin vom 16. April 2002


Nach einer aktuellen Entscheidung des OVG Berlin ist die Erhebung einer Prüfungsgebühr bei verbeamteten ReferendarInnen rechtswidrig. In dem Urteil wurde die Revision zugelassen. Die ReferendarInnen, die die Gebühr nur unter Vorbehalt gezahlt haben, können auf eine Rückerstattung hoffen. Alle anderen haben wohl leider Pech gehabt. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich nur auf verbeamtete ReferendarInnen. Und da ab August 2002 ReferendarInnen wahrscheinlich sowieso nicht mehr in den Genuss eines BeamtInnenverhältnisses kommen und die Erhebung dann wieder rechtmäßig ist, besteht durchaus die Möglichkeit, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird. Bis dahin sollte mensch entweder die Gebühr gar nicht zahlen oder nur unter Vorbehalt.

Urteil im Volltext beim OVG Berlin >>



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