RefRat der HU

ReferentInnenrat des StudentInnenparlaments der Humboldt-Universität zu Berlin


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26. April 2002

--- PRESSEMITTEILUNG ---


Big Brother schlägt zurück

Der ReferentInnenrat der Humboldt-Universität zu Berlin (RefRat) zeigt sich entrüstet über die Entscheidung des Berliner Kammergerichtes, das die Rasterfahndung für zulässig erklärte.

Am 16. April hat das Kammergericht Berlin der Beschwerde des Polizeipräsidenten gegen den Beschluss des Landgerichts entsprochen und die rassistische und diskriminierende Fahndungspraxis der Berliner Polizei im wesentlichen für zulässig erklärt. Der RefRat kritisiert die Entscheidung als formal verstiegen und in der Sache diskriminierend.

Die Vorverurteilung der männlichen Angehörigen einer ganzen Religionsgemeinschaft als potenzielle Terroristen wird so juristisch untermauert. Das Kammergericht erklärt zwar, dass „[...] die betroffenen Nichtstörer [...] dadurch nicht diskriminiert werden,“ allein die Verneinung einer Tatsache wird die Fakten nicht ändern können. Zudem wird die Gesellschaft durch Einteilung in „Störer“ und „Nichtstörer“ gespalten.

Zentraler Gegenstand der Urteilsbegründung bildet der Begriff der „Dauergefahr“, womit das Kammergericht die Argumentation der Vorinstanz aushebelt. Diese war entsprechend dem Gesetzestext von der Notwendigkeit einer „gegenwärtigen Gefahr“ ausgegangen, um die mit der Rasterfahndung verbundenen erheblichen Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen. Das Konstrukt „Dauergefahr“ dagegen schafft eine Generalrechtfertigung für jegliche Maßnahmen der Sicherheitsbehörden, baut die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger gegen den Staat weiter ab und schürt die Ängste in der Bevölkerung.

Das Urteil macht den Weg für weitere Rasterungen frei. Die Datensätze der über 3000 Berliner Studenten, die das LKA nach dem Erfolg der Beschwerde dreier Studenten und der Humboldt-Universität vor dem Landgericht zwischenzeitlich sperren musste, werden nun vorerst in den Verbundsdateien der Sicherheitsbehörden verschwinden, später aber wahrscheinlich genutzt.

Oliver Barf, Referent für Hochschulpolitik: „Wir sind erschüttert, dass das Gericht den Kontrollwahn staatlicher Stellen unterstützt und damit die Terrorpanik schürt, anstatt sich für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben einzusetzen.“

Sarah Ernst, Referentin für Öffentlichkeit: „Diese Missachtung individueller Freiheitsrechte, gepaart mit rassistischen Stereotypen ist unverzeihlich und wird von uns weiterhin mit allen politischen und juristischen Mitteln bekämpft werden.“


 


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