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AL Jura / Buena WISTA®Anwesenheitspflicht in Vorlesungen |
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Neue Satzung für Studienangelegenheiten
Ein Neuentwurf der Satzung für Studienangelegenheiten wird ab dem 9. Dezember 2002 in der Kommission für Lehre und Studium (LSK) des Akademischen Senates (AS) beraten. In der von Vizepärsident Tenorth eingebrachten Satzung sollen die Rahmenregelungen der Universität an neue Studiengänge wie Bachelor und Master angepasst werden. Das Ergebnis sind zusätzliche Zugangshürden zum Studium und Zwangsberatungen, Anwesenheitslisten sowie die Einführung eines Computerprogramms zur beschleunigten Abfrage von Studidaten. Ausgehend von dem sogenannten Erfordernis, schnell und effizient zu studieren, sieht die Satzung Maßnahmen vor, dem Müßiggang und der Orientierungslosigkeit der Studierenden ein Ende zu bereiten.
So wird die Möglichkeiten zum Studiengangswechsel nach Ablauf von 4 Fachsemestern nur noch zulässig sein, wenn sich dadurch die gesamte Studiendauer um nicht mehr als 2 Semester verlängert. Auch die Zwangsberatung, vormals nur in den Hauptfächern vorgesehen, wird auf die Nebenstudienfächer ausgeweitet. Magisterstudierende müssen in Zukunft also zu drei verschiedenen Zwangsberatungen laufen, bevor eine Immatrikulation erfolgt.
Daneben bastelt die HUB an ihrer Konsolidierung als Eliteuniversität durch Einführung umfangreicher Studienzugangsvoraussetzungen insbes. zum Masterstudiengang. Aber auch in fremdsprachlich-philologischen Studiengängen wird eine Immatrikulation nicht mehr ohne bestandene Sprachprüfungen möglich sein. Außerdem werden die Möglichkeiten erweitert, Studienplätze durch Auswahlgespräche zu vergeben. Ein bedeutender Schritt hin zu mehr Wettbewerb um die und unter den Studierenden, wie die marktorientierten HochschulreformerInnen nicht müde werden zu betonen.
Wer einen Studienplatz bekommt, der oder die möge dann auch ihr oder sein Sitzfleisch beweisen. Denn die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen ist nunmehr Pflicht und wird durch Anwesenheitslisten kontrolliert. Wer nicht in der Vorlesung ist, darf auch keine Klausur mitschreiben. Durch gleichzeitige Verschärfung der Regelungen zur Täuschung beim Erwerb von Studienleistungen wird deine Nichtanwesenheit, aber das Auftauchen deines Namens auf den Listen als Täuschung gewertet, weil Anwesenheit zur Studienleistung geworden ist. |
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