1.
Abschnitt: Hochschulpolitik
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§
4
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Die
Hochschule ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen und Bildung
keine Ware.
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§
5
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Die
innere Demokratisierung der Hochschule ist voranzutreiben. Dazu
sind alle Gremien viertelparitätisch zu besetzen.
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§
6
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Die
tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist durch
paritätische Besetzung der ProfessorInnenstellen zu
verwirklichen.
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§
7
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Zur
Ermöglichung des allgemeinen Hochschulzuganges für alle
sozialen Schichten werden Studiengebühren nicht erhoben.
Studiengebühren sind insbesondere Verwaltungs- und
Strafgebühren, Gebühren für weiterbildende
Studiengänge oder Lehrangebote sowie Studienkonten.
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Axiom
2.1:
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Bei den Planungen für Adlershof sind vor allem studentische Interessen zu berücksichtigen. Dazu gehören:
- die Schaffung studentischer Freiräume (u.a. Cafés, Arbeits- und Ruheräume),
- der Ausbau der studentischen Selbstverwaltung,
- Aktionen und Informationen gegen rechtsradikale Übergriffe in Adlershof.
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§
8
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Der
Verfassten Studierendenschaft steht ein allgemeinpolitisches
Mandat zu, um im Bewusstsein der Verantwortung für die
Gesellschaft handeln zu können.
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§
9
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Die Streikforderugen der
Berliner Universitäten sind unmittelbarer Teil dieses Programms. Ihre Durchsetzung ist Aufgabe und Ziel der Listenarbeit.
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2.
Abschnitt: Lehre und Studium
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§
10
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- Der gesellschaftliche Bezug des Studiums ist stärker herauszuarbeiten. Dazu ist den Grundlagenfächern ein breiterer Raum beizumessen. Insbesondere soll dazu befähigt werden, die gesellschaftlichen Folgen der Wissensanwendung abzuschätzen und verantwortlich zu handeln.
- Feministische Ansätze in allen Fachrichtungen sind zu fördern und sollen verstärkt Bestandteile des Studiums sein.
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§
11
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Studium
ist nicht nur Ausbildung. Es ist daher so zu gestalten, dass ein
selbstbestimmtes Lernen ermöglicht wird .
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Axiom 2.2:
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Die
Studierbarkeit aller Fächerkombinationen muß trotz
langer Anfahrtswege nach Adlershof gewährleistet bleiben.
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§
12
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Bildung
ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Finanzierung von
Lehre und Studium durch den Staat ist sicherzustellen. Dies
betrifft insbesondere die Ausstattung der Bibliotheken.
Drittmittel dürfen die staatliche Grundausstattung nicht
ersetzen.
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