Logo:bissiger Paragraph

AL Jura / Buena WISTA®

Wahlprogramm

  Home

  Aktuelles

  Wahlprogramm

  KandidatInnen

  Wahlwerbung

  Wahlergebnisse

  Veranstaltungen

  Links

1. Teil: Aufgaben und Organisation

§ 1

Die Listenverbindung AL Jura/Buena WISTA® ist eine Gruppe engagierter Studierender, die es an die juristische Fakultät oder in die Wüste von Adlershof verschlagen hat.

§ 2

Sie ist basisdemokratisch, emanzipatorisch und fächerübergreifend organisiert.

§ 3

 

Sie nimmt die Interessen ihrer WählerInnen in den Fachschaften, den Gremien der Verfassten Studierendenschaft und der Akademischen Selbstverwaltung wahr.

 


2. Teil: Ziele

1. Abschnitt: Hochschulpolitik

§ 4

Die Hochschule ist kein privatwirtschaftliches Unternehmen und Bildung keine Ware.

§ 5

Die innere Demokratisierung der Hochschule ist voranzutreiben. Dazu sind alle Gremien viertelparitätisch zu besetzen.

§ 6

Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist durch paritätische Besetzung der ProfessorInnenstellen zu verwirklichen.

§ 7

Zur Ermöglichung des allgemeinen Hochschulzuganges für alle sozialen Schichten werden Studiengebühren nicht erhoben. Studiengebühren sind insbesondere Verwaltungs- und Strafgebühren, Gebühren für weiterbildende Studiengänge oder Lehrangebote sowie Studienkonten.

Axiom 2.1:

Bei den Planungen für Adlershof sind vor allem studentische Interessen zu berücksichtigen. Dazu gehören:

  1. die Schaffung studentischer Freiräume (u.a. Cafés, Arbeits- und Ruheräume),
  2. der Ausbau der studentischen Selbstverwaltung,
  3. Aktionen und Informationen gegen rechtsradikale Übergriffe in Adlershof.

§ 8

Der Verfassten Studierendenschaft steht ein allgemeinpolitisches Mandat zu, um im Bewusstsein der Verantwortung für die Gesellschaft handeln zu können.

§ 9

Die Streikforderugen der Berliner Universitäten sind unmittelbarer Teil dieses Programms. Ihre Durchsetzung ist Aufgabe und Ziel der Listenarbeit.

 

 

2. Abschnitt: Lehre und Studium

§ 10

  1. Der gesellschaftliche Bezug des Studiums ist stärker herauszuarbeiten. Dazu ist den Grundlagenfächern ein breiterer Raum beizumessen. Insbesondere soll dazu befähigt werden, die gesellschaftlichen Folgen der Wissensanwendung abzuschätzen und verantwortlich zu handeln.
  2. Feministische Ansätze in allen Fachrichtungen sind zu fördern und sollen verstärkt Bestandteile des Studiums sein.

§ 11

Studium ist nicht nur Ausbildung. Es ist daher so zu gestalten, dass ein selbstbestimmtes Lernen ermöglicht wird .

Axiom 2.2:

Die Studierbarkeit aller Fächerkombinationen muß trotz langer Anfahrtswege nach Adlershof gewährleistet bleiben.

§ 12


 

Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Finanzierung von Lehre und Studium durch den Staat ist sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Ausstattung der Bibliotheken. Drittmittel dürfen die staatliche Grundausstattung nicht ersetzen.
 

3. Teil: Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 13

Zur Beschwerde über die Entscheidungen der Organe der studentischen Selbstverwaltung ist lediglich berechtigt, wer an den Wahlen teilnimmt.

§ 14

Die Durchsetzung der Bestimmungen ist nicht justiziabel.

§ 15

Wir sind die Guten.

Theorem 3.1:

 

“Hasta la victoria siempre!” (q.e.d.)