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AL Jura / Buena WISTA®

Rasterfahndung

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Wissenschaft ist keine Paranoia

Die Rasterfahndung an den Berliner Hochschulen und allen anderen zur Datenübermittlung aufgeforderten Institutionen und Betrieben war rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Berlin am 15. Januar 2002

Grundlage der Entscheidung waren die Beschwerden des ReferentInnenrat (RefRat) der Humboldt-Universität, dreier betroffener - vom RefRat betreuter - Studierender sowie der Humboldt-Universität selbst.

Das Landgericht Berlin hob mit seinem Beschluß die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten auf, das die Rasterfahndung auf Antrag des LKA angeordnet hatte. Innensenator Körting (SPD) kündigte an, gegen das Urteil erneut Beschwerde vor dem Kammergericht einzulegen. Diese dürfte jedoch keine Aufschiebende Wirkung haben. Zudem weigert er sich bisher, die Beschlüsse des Landgerichtes umzusetzen. Lediglich die drei Einzelkläger und vielleicht auch die Studierenden der Humboldt-Universität sollen aus der Rasterfahndung herausgenommen werden. Das geht jedoch nicht aus dem Beschluß des Landgerichts hervor, in dem die Rasterfahndung zum gegenwärtigen Zeitpunkt als unzulässiges Mittel abgetan und die Höherrangigkeit des Persönlichkeitsschutzes nicht nur für die Beschwerdeführer feststellt wurde.

Die Listenverbindung AL Jura / Buena WISTA®, die sich an den Bemühungen des ReferentInnenrates, gegen den blinden Aktionismus der Polizeibehörden im Zuge der Rasterfahndung vorzugehen, intensiv beteiligt hat, begrüßt die Entscheidung des Landgerichts Berlin und fordert die sofortige Löschung aller - wie sich gezeigt hat rechtswidrig erlangten - Daten und aller Informationen, die aus dem massenhaften Datenabgleich ermittelt wurden. Nur die konsequente Umsetzung des Beschlusses könnte das Vertrauen der Studierenden in den Datenschutz noch bewahren. Was steht uns angesichts der Sicherheitspakete noch bevor, wenn schon die Gerichtsbeschlüsse zum „alten“ Polizeirecht durch die Sicherheitsbehörden ignoriert werden.

Die Rasterfahndung diente zu jedem Zeitpunkt lediglich als Beruhigungsspritze für die nach dem 11. September 2001 verunsicherte Bevölkerung. Aus der Ohnmacht der Sicherheitsbehörden, gegen den Terrorismus vorzugehen, wo die Wurzeln des Terrorismus, nämlich die Ungleichheiten in der (globalen) Gesellschaft, weiterhin unbehandelt bleiben, wächst die Paranoia der fruchtlos-aktionistischen Terrorismusbekämpfung auf Kosten der als TerroristInnen stigmatisierten Bevölkerungsgruppen, insbesondere der Studierenden.

Wir verurteilen die bewußte Ausnutzung der „schwächeren“ Mitglieder unserer Gesellschaft und die damit verbundene fortschreitende Ausgrenzung von ausländischen Menschen. Die Humboldt-Universität muß ihren Anspruch der Weltoffenheit beweisen und verteidigen. Wissenschaft ist keine Paranoia. Wir begrüßen daher den Schritt der Humboldt-Universität, gegen die Rasterfahndung Beschwerde einzulegen. Dennoch verwundert es uns, warum dies erst so spät und vor allem zu einem Zeitpunkt geschehen ist, als bereits über 600 Datensätze von Studierenden aus 29 Herkunftsländern an das Landeskriminalamt (LKA) übermittelt waren (und das völlig entgegen des Gerichtsbeschlusses nicht von den Geburtsländern, sondern von der Nationalität ausgehend).

Nur eine Universität für ALLE ist weltoffen.

Freiheit von Wissenschaft und Forschung ist mit dem WTC nicht zusammengebrochen.