Wenn der Staat rot sieht

50 Jahre KPD-Verbot in Deutschland

Zur Entwicklung von Demokratie, Justiz und Aufarbeitung in der Bundesrepublik Deutschland







Rote Hilfe e.V.

Forum Justizgeschichte e.V.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)

arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin)

          liebknecht haus

Programm

Presseberichte zum Verbotsjubiläum

Impressum

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Am Morgen des 17. August 1956 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum zweiten und bislang letzten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Partei für verfassungswidrig erklärt. Damit fiel der Startschuss für die „Aktion Karabiner“, in der Polizeikommandos zugleich alle Einrichtungen der Partei stürmten und das „im Namen des Volkes“ ergangene Urteil vollstreckten. Die KPD war nun verboten. Damit gesellte sich die BRD neben der faschistischen Franco-Diktatur in Spanien und dem portugiesischen Salazar-Regime in die Reihe der Staaten Europas, in denen die KommunistInnen von der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen waren (1967 folgten Griechenland – bis 1974 – sowie die Türkei).

Doch das KPD-Verbot war lediglich ein Teil der politschen Justiz der damaligen Zeit, die sich gegen KommunistInnen richtete. Zur Verteidigung der neu erlernten Demokratie Deutschlands gehörten aber auch alt gediente Instrumentarien aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. Im 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 wurden die vom Alliierten Kontrollrat im Jahre 1945 aufgehobenen NS-Strafvorschriften gegen Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat wieder eingeführt. Schon bald wurde das altbekannte Gesinnungsstrafrecht zum beliebtesten Instrument von ehemaligen NS-Richter und -Staatsanwälte im Kampf gegen den Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung – die kommunistische Bedrohung. Dabei sahen die meisten der wiedereingeführten Paragraphen hohe Zuchthausstrafen vor. Später kamen zudem weitere gesetzliche Regelungen wie etwa die Berufsverbote, Aberkennung der Grundrechte, etc. hinzu. Damit waren KommunistInnen in Deutschland de facto nicht nur von der Politik, sondern von nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen.

In den Jahren 1950 bis 1968 wurden ca. 250.000 Ermittlungsverfahren gegen rund 500.000 BundesbürgerInnen aktenkundig, von denen etwa 10.000 verurteilt wurden.

Die Kurzkonferenz will, neben einer Darstellung der Geschichte des KPD-Verbotes und der Verfolgung von KommunistInnen in der BRD der 60er und 70er Jahre, vor allem die Konsequenzen der KPD-Verfolgung für Demokratie und Rechtsstaat in der Bundesrepublik aufgezeigen. Desweiteren sollen etwaigen Initiativen für eine (politische wie juristische) Rehabilitierung der Opfer politischer Justiz angestoßen werden. Dazu sind WissenschaftlerInnen, ZeitzeugInnen und PolitikerInnen eingeladen, die in die Thematik einführen und Handlungsperspektiven entwickeln werden.

Eingeladen sind:

PD Dr. Thomas Henne (Uni Frankfurt a.M.)
Dr. Helmut Kramer (Richter OLG a.D.)
Rolf Meier (Hans-Litten-Archiv)
Walter Timpe (Journalist, ehem. KPD-Mitglied)
Dr. Heinrich Hannover (Rechtsanwalt)
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (Bundesministerin der Justiz a.D.- SPD)
Jan Korte (MdB - Die Linke.PDS)
Wolfgang Kaleck (Rechtsanwalt)
Rolf Gössner (Rechtsanwalt)


Die Konferenz beginnt am Dienstag den 7. November 2006 um 18:00 Uhr und findet im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Die Teilnahme an dieser Konferenz ist selbstverständlich kostenfrei. Für Essen und Trinken auf Spendenbasis wird ebenfalls gesorgt.

 

 

vdj

 

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