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Brief vom Polizeipräsidenten?

Wenn Du zu denjenigen gehörst, die in den letzten Tagen Post vom Polizeipräsidenten in Berlin erhalten haben, so solltest Du jetzt keine voreiligen Erklärungen abgeben, sondern erst einmal abwarten. Anfang Januar 2004 werden wir nämlich ein gemeinsames Treffen mit einem Anwalt organisieren, der das weitere Vorgehen mit Euch bespricht. Die Einladung zu diesem Treffen erfolgt NUR persönlich.

Hier nur einige Hinweise, wie Ihr Euch bis dahin verhalten solltet:

Es sind zwei unterschiedliche Schreiben im Umlauf:

  1. Ein Schreiben wegen Anzeige einer Ordnungswidrigkeit.
  2. Ein Schreiben wegen Anzeige einer Straftat.

zu 1.) Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

In dem Schreiben werdet Ihr davon informiert, daß gegen Euch ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde und was der Grund dafür ist. Außerdem erhaltet Ihr die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme zum Tatvorwurf. Davon solltet Ihr keinen Gebrauch machen. Solange Ihr nur vom Polizeipräsidenten Post bekommt und nicht von der Staatsanwaltschaft, kann Euch niemand zur Aussage zwingen noch ist eine solche sinnvoll. Bis jedoch das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft landet, wird noch einige Zeit vergehen und Ihr könnt Euch mit unserem Anwalt besprechen. Auch wenn Ihr “Post”, also eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten solltet, habt Ihr als Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht. Deshalb keine Panik! Anders verhält es sich mit den Angaben zur Person. Dazu seid Ihr nämlich nach § 111 OWiG verpflichtet. Ihr findet auf der Rückseite des Schreibens eine Tabelle für die Antwort. Allerdings solltet Ihr nicht mehr angeben als gefordert, das heißt Name, Anschrift, Geburtsort und -datum, Familienstand und Beruf (auf keinen Fall weitere optionale Angaben wie Telefonnummer etc. machen). Das habt Ihr allerdings auch alles schon mal angegeben, sonst hättet Ihr schwerlich Post erhalten können. Vielleicht würde eine Nichtbeantwortung sogar zur Einstellung führen, wenn besonders viele Verfahren zu bearbeiten sind. Es ist ein Spiel mit der Angst. Ihr müßt selbst wissen, ob Ihr antwortet. AUF KEINEN FALL ABER ANGEBEN ZUM SACHVERHALT MACHEN!!! Und: NICHT UNTERSCHREIBEN.

zu 2.) Anzeige einer Straftat

In dem Schreiben werdet Ihr davon informiert, daß gegen Euch ein Ermittlungsverfahren in Gang gesetzt wurde und was der Grund dafür ist. Außerdem erhaltet Ihr für eine persönliche Stellungnahme zu einem konkreten Termin beim ermittelnden LKA-Beamten/in “eingeladen”. Diese Anhörung könnt Ihr getrost ignorieren. Solange Ihr nur vom Polizeipräsidenten Post bekommt und nicht von der Staatsanwaltschaft, kann Euch niemand zur Aussage zwingen noch ist eine solche sinnvoll. Auch wenn Ihr “Post”, also eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft erhalten solltet, habt Ihr als Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht. Bis jedoch das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft landet, wird noch einige Zeit vergehen und Ihr könnt Euch mit unserem Anwalt besprechen. Am besten gar nicht reagieren. Deshalb keine Panik und vor allem keine Angaben zum Sachverhalt! Die Polizei ermittelt nämlich nur auf der Grundlage ihrer eigenen Berichte und braucht deswegen Infos von Euch, um sie gegen Euch zu verwenden. Denn haben sie keine Infos, wird die Staatsanwaltschaft auch nicht anklagen können.

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