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Solifonds



Entscheidungsfindung

Die Gelder des Solifonds werden von einer Arbeitsgruppe verwaltet, die aus Mitgliedern des Arbeitskreises Kritischer Juristinnen und Juristen der HU (akj) und der Kritischen JuristInnen der FU besteht. Die Arbeitsgruppe trifft ihre Entscheidungen auf Grundlage der unten aufgeführten Unterstützungsrichtlinien. Entscheidungen über Zuschüsse aus dem Fonds und gegebenenfalls über Reduzierungen des Zuschusses ergehen innerhalb der Arbeitsgruppe im Konsens. Ist ein Konsens nicht herstellbar, wird der Fall ans Legal-Team-Plenum weiter gegeben. Bei Zuschussreduzierungen oder Ablehnungen von Anträgen ist den AntragstellerInnen eine Begründung mitzuteilen. Über ihre Tätigkeit berichtet die Arbeitsgruppe regelmäßig dem Plenum des Legalteam. Für Fragen wendet euch an das Legalteam-Berlin.


Unterstützungsrichtlinien

  1. Unterstützt werden alle, die wegen ihrer Beteiligung an Aktionen im Rahmen der studentischen Proteste, insbesondere Demos, Kundgebungen, Besetzungen zu Geldstrafen verurteilt oder mit Geldbußen belegt wurden.
  2. Die Unterstützung besteht in der Übernahme beziehungsweise Rückerstattung der gezahlten Geldstrafe oder Geldbuße (inkl. der Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten) in Höhe von 50 %. Anwaltskosten werden in der Regel nicht übernommen.
  3. Die Unterstützung reduziert sich,
  4. a) wenn das Strafrisiko einer Aktion in krassem Missverhältnis zu der erwarteten politischen Wirkung stand,

    b) wenn der/die Betroffene durch Fristversäumnisse oder ähnliches die eigene Prozessführung erschwert hat,

    c) wenn der/die Betroffene bei der Aktion oder Demonstration unter Drogeneinfluss stand (Alk und sonstiges),

    d) wenn der/die Betroffene die eigene oder die Strafverfolgung anderer durch eigenes Verschulden erleichtert hat, z. B.

Bei einer Kürzung ist zu berücksichtigen, ob die/der Betroffene zum ersten Mal politisch aktiv geworden ist und sich deshalb noch nicht mit Repression und dem Umgang damit auseinandergesetzt hat oder aus sonstigen Gründen eine Kürzung eine ungerechtfertigte Härte darstellen würde.


Unterstützungsantrag

Wenn du Unterstützung durch den Solifonds erhalten willst, brauchen wir von dir folgende Angaben:


Legt eurem Antrag bitte die nachzuweisenden Unterlagen als Kopien bei: Strafbefehle, Anklagen, Urteil etc. Wir bemühen uns dann, eure Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Habt jedoch dafür Verständnis, wenn es doch mal ein wenig dauert, wir machen die Arbeit fürs Legalteam ehrenamtlich.

Unterstützungsanträge gebt ihr am besten persönlich bei uns ab: Im Büro des ReferentInnenrates der HU (Dorotheenstr. 17, im akj-Fach), auf dem Plenum der Kritischen JuristInne (Mittwochs, um 16 Uhr im Raum 1119 in der Bolzmannstr. 3, U1-Thielplatz) oder beim Bürodienst des AStA FU (täglich in der Otto-von-Simson-Str. 23).



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