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Alle MENSCHEN haben das RECHT auf angemessenen WOHNRAUMEine kritische Würdigung der Berliner MietrechtspraxisBerlin ist MieterInnenstadt. Der Großteil seiner EinwohnerInnen wohnt zur Miete. Ein Grund mehr einen kritischen Blick auf das Mietrecht zu werfen, das vom Konflikt zwischen den Interessen der MieterInnen an gutem und bezahlbarem Wohnraum und den Interessen der VermieterInnen an der Gewinnerzielung durch Vermietung geprägt ist. Die sozial-demokratische Bundesjustizministerin hat den ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern zum Maßstab und Ziel der Mietrechtsreform vom September 2001 erklärt. Ob das gelungen ist oder ob sie nicht auch durch Reformen in anderen Rechtsgebieten, wie der Reform der Zivilprozessordnung, dieses Ziel konterkariert hat darüber berichtet eine in der MieterInnenberatung tätige Rechtsanwältin. Doch
die Situation der MieterInnen wird nicht allein durch das
Mietrecht bestimmt. Genauso wichtig sind Bereiche wie die
Förderung von Wohneigentum und des Sozialen Wohnungsbaus. Das
letzterer praktisch zu Grabe getragen wurde, ist in der
Öffentlichkeit kaum bekannt. Der Referent von der Berliner
MieterGemeinschaft wird darüber und den darin zum Ausdruck
gebrachten gesellschaftlichen Veränderungen und
Paradigmenwechsel berichten.
Die Referentin, Maja Lachmund, ist Rechtsanwältin mit großen Erfahrungen in der Berliner Mietrechtspraxis, die sie insbesondere auch der Berliner Mieter Gemeinschaft zu Verfügung stellt, von der wir ihren Co-Referenten Joachim Öllerich begrüßen.
Dienstag,
den 25. Juni 2002 - 20 Uhr (c.t.)
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