Referent: René Talbot
Wie sieht es mit den (Grund-)Rechten von Menschen aus, die als angeblich psychisch Kranke dem Anwendungsbereich des PsychKG unterfallen? Sind Freiheitsberaubung, Zwangsmedikation mit Psychopharmaka und Eingriffe in die körperliche Integrität durch die bloße Definition als psychisch krank zu rechtfertigen? Gibt es überhaupt so etwas wie psychische Krankheiten bzw. "Normalzustände"?
René Talbot ist Vorstandsmitglied des Landesverbands Psychatrie-Erfahrener und Mitinitiator des Foucault-Tribunals.