Über uns

Aktuell

Materialien

Kontakt

Links

legal-team berlin

Bekanntmachung


Berlin, 1. September 2005


Ausschlussfrist für Solianträge zu rechtskräftigen Verfahren zum Willy-Brandt-Haus 31.12.2005

Alle Leute, die wegen der Besetzungen des Willy-Brandt-Hauses im Zusammenhang mit den Studi-Protesten Strafbefehle bekommen haben und deren Verfahren rechtskräftig abgeschlossen sind – das heißt bei denen die zweiwöchige Einspruchsfrist abgelaufen ist oder deren Gerichtsverhandlungen mit Verurteilungen oder Einstellungen gegen Geldauflage geendet haben –, müssen bis zum Jahresende (31.12.05) ihre Anträge auf Unterstützung aus dem Soli-Fonds eingereicht haben. Ansonsten gibt es keine Kohle mehr! Das gilt natürlich nicht für die Leute, deren Verfahren noch laufen.

Unserer Einschätzung nach müssten die meisten Verfahren langsam zu Ende sein und bleibt also noch genügend Zeit, Anträge zu stellen.

Um die im Soli-Fonds für die Unterstützung polizeilich verfolgter Streikis gesammelten Gelder auszuschütten, brauchen wir einen Überblick, wieviele Betroffene noch finanzielle Hilfe benötigen. Deshalb wollen wir die abgeschlossenen Verfahren "vom Tisch" haben.

Über die Unterstützungskriterien, die Antragsformalitäten und die Kontaktadresse könnt ihr euch unter hier informieren. Bitte seid so nett und schickt uns eure Anträge nicht erst im Dezember, denn wir wollen den ganzen Januar nicht mit Vergabesitzungen verbringen.

Wir würden uns freuen, wenn auch die Leute, die zwar nicht wegen der Besetzungen, aber wegen anderer Aktionen zu Geldbußen oder -strafen verurteilt wurden, ihre Anträge im Laufe des Jahres stellen – natürlich nur dann, wenn diese bereits abgeschlossen sind – oder uns über laufende Verfahren zu informieren.


zurück