Historische Kommission
der Verfassten Studierendenschaft in Berlin

Der Auftrag

 

Mit dem Einrichtungsbeschluss des StudentInnenparlament der Humboldt-Universität zu Berlin vom 10. Juli 2008 wurden der Historischen Kommission der Verfassten Studierendenschaft in Berlin folgende Aufgaben übertragen:

  1. Die Historische Kommission soll eine Konzeption zur inhaltlichen und historischen Aufarbeitung der Universitäts- und Alltagsgeschichte im Hinblick auf studentisches Leben und Werden erarbeiten und in Abstimmung mit dem StudentInnenparlament realisieren. Insbesondere wird ihr die Vorbereitung einer Ausstellung zur studentischen Selbst- und Mitverwaltung im 20. und 21. Jahrhundert sowie die Initiierung und Planung von Veranstaltungen, Publikationen und Aktionen zum Universitätsjubiläum und darüber hinaus übertragen.

  2. Die Historische Kommission nimmt gegenüber Universität, Stadt und Gesellschaft die Interessen des StudentInnenparlaments in Mitbestimmungsangelegenheiten bei der Erarbeitung der Universitätsgeschichte und Durchführung des Universitätsjubiläums wahr.

  3. Sie soll studentische Projekte und Initiativen initiieren und fördern, deren Arbeit koordinieren und die notwendigen Entscheidungen zur Realisierung der beschlossenen Projekte treffen. Dabei sollen auch AbsolventInnen beteiligt oder zur Förderung aufgerufen werden. Andere Projekte und Initiativen werden im Rahmen der Konzeption unterstützt und eingebunden.

  4. Zu diesem Zweck unterbreitet die Historische Kommission dem StudentInnenparlament bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters 2008/09 einen Arbeits- und Strukturplan sowie einen Haushaltsansatz.

  5. Der Historischen Kommission gehören neben vier von der initiierenden Humboldt-Initiative (HU-I) zu benennenden Mitgliedern fünf weitere an, die vom StudentInnenparlament gewählt werden. Die von der HU-I benannten Mitglieder bedürfen der parlamentarischen Bestätigung.

  6. Die Historische Kommission soll ihre Beschlüsse und Entscheidungen einvernehmlich finden. Ist das nicht möglich gilt das Mehrheitsprinzip. Die Möglichkeit zur Abgabe von Sonder- bzw. Minderheitenvoten ist einzuräumen. Die Sitzungen sind öffentlich, Termine, Tagesordnungen, Entscheidungen und Protokolle werden veröffentlicht.

 

Impressum|Kontakt| Stand: 6. Dezember 2008