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arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen
an der Humboldt-Universität zu Berlin

(akj-berlin)

Erklärung des akj-berlin zum „Zuwanderungsgesetz“

Das rot-grüne „Zuwanderungsgesetz“ ist ein menschenfeindliches Gesetzeswerk. Es gießt den Slogan „Unnütze Ausländer raus!“ in Gesetzes-form.


Menschen, die in die BRD kommen, werden fern von jedem menschenrechtlichen Grundgedanken nach Verwertungskriterien taxiert, ohne dass grundlegende Bedürfnisse der Menschen Berücksichtigung finden. Folgerichtig ist für die Frage der Gewährung einer Aufenthaltsgenehmigung entscheidend, ob von dem oder der AusländerIn „ein Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung“ der BRD zu erwarten ist.

Deutsche Unternehmen haben sich jahrelang aus ihrer sozialen Verantwortung gestohlen, Ausbildungsplätze zu schaffen und der Staat war und ist nicht bereit, ein ausreichendes Bildungsangebot für alle zu gewährleisten. Anstatt diese Missstände zu beheben, werden sie zementiert und ausländische qualifizierte Arbeitskräfte sollen es richten. Die Betonung liegt ganz klar auf „Arbeitskraft“, denn die AusländerInnen sollen hier arbeiten und möglichst wenig Bedürfnisse anmelden. Sind sie für diesen Zweck nicht mehr tauglich, so werden sie sich vielleicht sehr schnell in den durch das „Zuwanderungsgesetz“ neu geschaffenen „Ausreisezentren“ wiederfinden. Diese Zentren stellen Sammellager dar, in denen „durch intensive sozialpsychologische Betreuung“ zur Ausreise „motiviert“ werden soll.


Die BefürworterInnen dieses Zuwanderungsbegrenzungskonzeptes (von der CDU bis zu Teilen der PDS) sind in dem Dilemma, dass die BRD junge hochqualifizierte arbeitsmarktpolitische LückenbüßerInnen benötigt, wobei auf der anderen Seite die alte Vorstellung vom „gefährlichen Ausländer“ fortlebt. Das Ergebnis ist das „Zuwanderungsgesetz“.


Der akj-berlin sieht auch die wenigen Verbesserungen, die das „Zuwanderungsgesetz“ mit sich bringt. Opfer nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten endlich den Flüchtlingsstatus und das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, dessen vornehmste Aufgabe es war, Rechtsmittel gegen Flüchtlingsanerkennungen einzulegen, wird abgeschafft. Doch die vielen Verschlechterungen für die Situation von AusländerInnen in der BRD prägen das Gesetzeswerk.


Durch die Neuregelungen des Aufenthaltsrechts werden noch mehr Menschen in die Illegalität getrieben. Das führt dazu, dass diese Menschen keinerlei soziale Dienste, Bildungseinrichtungen oder medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, da sie sonst ins Visier der Behörden geraten könnten. Sie werden damit zum Spielball skrupelloser Ausbeutung und Geschäftemacherei.


Die soziale Ausgrenzung in Form des Asylbewerberleistungsgesetzes wird forciert, die Abschiebehaft bleibt weiter bestehen und es kommen die sogenannten „Ausreisezentren“ hinzu, die Residenzpflicht (die es unter Strafe stellt, den zugewiesenen Landkreis zu verlassen) und andere Schikanen werden erweitert und das viel umstrittene Kindernachzugsalter wurde von 16 auf 12 Jahre herabgesenkt.


Die Konvention über die Rechte der Kinder gilt in der BRD immer noch unter Vorbehalten. Würden sie aufgegeben, so dürfte die BRD minderjährige AusländerInnen nicht mehr dem für Erwachsene vorgesehnen Abschiebeverfahren – insbesondere der Abschiebehaft – unterwerfen.


Die internationale Konvention zum Schutze der Rechte aller Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen gilt in der BRD nicht. Dort wird verlangt, die Menschenrechte persönlichen Umstände ausländischer ArbeitnehmerInnen zu beachten. Das „Zuwanderungsgesetz“ und die deutschen Sondergesetze für AusländerInnen genügen diesen Anforderungen nicht.


Einwanderungspolitik muss frei von Verwertungskriterien sein und allein von einem menschenrechtlichen Leitbild geprägt sein. Der akj-berlin lehnt das „Zuwanderungsgesetz“ ab und betont, dass die Verwirklichung der Menschenrechte nur durch offene Grenzen für alle möglich ist.