arbeitskreis
kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität
zu Berlin
(akj-berlin)
Erklärung
des akj-berlin zum Zuwanderungsgesetz
Das
rot-grüne Zuwanderungsgesetz ist ein
menschenfeindliches Gesetzeswerk. Es gießt den Slogan
Unnütze Ausländer raus! in Gesetzes-form.
Menschen,
die in die BRD kommen, werden fern von jedem menschenrechtlichen
Grundgedanken nach Verwertungskriterien taxiert, ohne dass
grundlegende Bedürfnisse der Menschen Berücksichtigung
finden. Folgerichtig ist für die Frage der Gewährung
einer Aufenthaltsgenehmigung entscheidend, ob von dem oder der
AusländerIn ein Beitrag zur wirtschaftlichen
Entwicklung der BRD zu erwarten ist.
Deutsche
Unternehmen haben sich jahrelang aus ihrer sozialen Verantwortung
gestohlen, Ausbildungsplätze zu schaffen und der Staat war
und ist nicht bereit, ein ausreichendes Bildungsangebot für
alle zu gewährleisten. Anstatt diese Missstände zu
beheben, werden sie zementiert und ausländische qualifizierte
Arbeitskräfte sollen es richten. Die Betonung liegt ganz klar
auf Arbeitskraft, denn die AusländerInnen sollen
hier arbeiten und möglichst wenig Bedürfnisse anmelden.
Sind sie für diesen Zweck nicht mehr tauglich, so werden sie
sich vielleicht sehr schnell in den durch das Zuwanderungsgesetz
neu geschaffenen Ausreisezentren wiederfinden. Diese
Zentren stellen Sammellager dar, in denen durch intensive
sozialpsychologische Betreuung zur Ausreise motiviert
werden soll.
Die
BefürworterInnen dieses Zuwanderungsbegrenzungskonzeptes (von
der CDU bis zu Teilen der PDS) sind in dem Dilemma, dass die BRD
junge hochqualifizierte arbeitsmarktpolitische LückenbüßerInnen
benötigt, wobei auf der anderen Seite die alte Vorstellung
vom gefährlichen Ausländer fortlebt. Das
Ergebnis ist das Zuwanderungsgesetz.
Der
akj-berlin sieht auch die wenigen Verbesserungen, die das
Zuwanderungsgesetz mit sich bringt. Opfer
nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung erhalten
endlich den Flüchtlingsstatus und das Amt des
Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, dessen vornehmste
Aufgabe es war, Rechtsmittel gegen Flüchtlingsanerkennungen
einzulegen, wird abgeschafft. Doch die vielen Verschlechterungen
für die Situation von AusländerInnen in der BRD prägen
das Gesetzeswerk.
Durch
die Neuregelungen des Aufenthaltsrechts werden noch mehr Menschen
in die Illegalität getrieben. Das führt dazu, dass diese
Menschen keinerlei soziale Dienste, Bildungseinrichtungen oder
medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können, da sie
sonst ins Visier der Behörden geraten könnten. Sie
werden damit zum Spielball skrupelloser Ausbeutung und
Geschäftemacherei.
Die
soziale Ausgrenzung in Form des Asylbewerberleistungsgesetzes wird
forciert, die Abschiebehaft bleibt weiter bestehen und es kommen
die sogenannten Ausreisezentren hinzu, die
Residenzpflicht (die es unter Strafe stellt, den zugewiesenen
Landkreis zu verlassen) und andere Schikanen werden erweitert und
das viel umstrittene Kindernachzugsalter wurde von 16 auf 12 Jahre
herabgesenkt.
Die
Konvention über die Rechte der Kinder gilt in der BRD immer
noch unter Vorbehalten. Würden sie aufgegeben, so dürfte
die BRD minderjährige AusländerInnen nicht mehr dem für
Erwachsene vorgesehnen Abschiebeverfahren insbesondere der
Abschiebehaft unterwerfen.
Die
internationale Konvention zum Schutze der Rechte aller
Wanderarbeiter und ihrer Familienangehörigen gilt in der BRD
nicht. Dort wird verlangt, die Menschenrechte persönlichen
Umstände ausländischer ArbeitnehmerInnen zu beachten.
Das Zuwanderungsgesetz und die deutschen Sondergesetze
für AusländerInnen genügen diesen Anforderungen
nicht.
Einwanderungspolitik
muss frei von Verwertungskriterien sein und allein von einem
menschenrechtlichen Leitbild geprägt sein. Der akj-berlin
lehnt das Zuwanderungsgesetz ab und betont, dass die
Verwirklichung der Menschenrechte nur durch offene Grenzen für
alle möglich ist.
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