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Was verändert sich?
>> Module
Ein Module ist die Zusammenfassung von Studieninhalten.
Sie werden nach dem hier diskutierten Vorschlag nach Fächern
geordnet. Es gibt jeweils im Fachstudium drei privatrechtliche
(Z 1,2,3) und öffentlichrechtliche (Ö 1,2,3) und zwei strafrechtliche
(S 1,2) Module. Der Hauptgedanke eines Moduls besteht darin,
inhaltlich zusammengehörende Veranstaltungen und entsprechende
Prüfungen zusammenzufassen.
- Grundstudium
Das Grundstudium wird nur noch zwei Semester umfassen.
Diese behalten den Studieninhalt der heutigen ersten beiden
Semester bei. Es wird keine Klausuren nach dem ersten
Semester mehr geben. Die Klaussuren nach dem zweiten Semester
sind die ersten, die von den Studenten verpflichtend geschrieben
werden, und sie sind zugleich die Voraussetzung zur Zulassung
zum Hauptstudium. Es gibt drei Module, die semesterübergreifend
unterrichtet werden.
Das bedeutet für die ersten beiden Semester:
- Z 1 = BGB AT, Schuldrecht AT - Schuldrecht BT
- Ö1 = Staatsorganisationsrecht - Grundrechte
- S 1 = StR AT - BT (Straftaten gegen Persönlichkeitswerte)
- Grundlagenfächer
Grundlagenfächer sind zukünftig verpflichtend in den ersten
beiden Semestern zu besuchen. Sie werden gebündelt zu
einem Grundlagenmodul (G) und jedes Gebiet wird mit 2
SWS unterrichtet. Nach beiden Semestern wird eine Abschlussklausur
geschrieben. Das gesamte Modul besteht nur, wer beide
Abschlussklausuren erfolgreich absolviert.
Dies bedeutet:
- Für das erste Semester: Rechtsgeschichte I und Rechtsphilosophie
- Für das zweite Semester: Rechtsgeschichte II, Rechtssoziologie
und
Methodenlehre
- Die Einteilung des Hauptstudiums
Das Hauptstudium umfasst das dritte und vierte Semester.
In ihm werden alle Pflichtfach-Veranstaltungen angeboten,
die heute auf das dritte, vierte und fünfte Semester verteilt
sind. Das Strafrechtsmodul erstreckt sich über zwei Semester,
während die Module im öffentlichen Recht und im Privatrecht
in jeweils einem Semester abgeschlossen werden. Um ein
Modul abschließen zu können, müssen alle in ihm enthaltenden
Fächer beherrscht werden und eine Hausarbeit bestanden
werden.
Das bedeutet für das dritte Semester:
- Z2 = Sachenrecht (mit Übung), Zivilprozessrecht
- Ö2 = Europarecht (mit Übung), Bezüge zum Völker-
und Europarecht
(mit Übung)
- S 2 (1.Teil) = StR BT Vermögensdelikte und Allgemeindelikte
(mit Übung)
Das bedeutet für das vierte Semester:
- Z 3 = Handels-, Gesellschafts-, Familien-, Erb-
und Arbeitsrecht
(alles mit einer Übung von 2 SWS)
- Ö 3 = Allg. Verw-, Staatshaftungs-, Verwaltungsprozess-,
Sicher-
heits-, Bau- und Kommunalrecht (alles
mit einer Übung von 2 SWS)
- S 2 (2.Teil) = Strafprozessrecht.
Die ABK hat bereits einen Tausch von Europarecht und Allgemeinem
VerwR vorgeschlagen, dies ist zu begrüßen.
- Der Schwerpunkt
Das Schwerpunktstudium findet wie bisher im fünften und
sechsten Semester statt. Die Studienarbeit wird in ihrem
Umfang von 70.000 auf 50.000 Zeichen reduziert.
- Hausarbeiten
Musste man vorher 4 von 12 angebotenen Hausarbeiten bestehen
(davon 2 aus 6 im Grundstudium und 2 aus 6 im Hauptstudium),
so werden zukünftig nur noch 3 verpflichtende Hausarbeiten
gestellt. Zukünftig wird es also keine Wahlmöglichkeiten
zwischen verschiedenen Hausarbeiten mehr geben. Es wird
pro Semester nur eine Hausarbeit angeboten. Die ersten
beiden sind zwingend in den jeweiligen Semestern zu erbringen.
Eine von zwei Hausarbeiten im Hauptstudium fällt weg.
Es wird jeweils zwei Wiederholungsmöglichkeiten für jede
Hausarbeit geben.
a. Nach dem ersten Semester: AT BGB und AT Schuldrecht
b. Nach dem zweiten Semester: Grundrechte
c. Nach dem dritten Semester: StR BT Vermögensdelikte
- Klausuren
Es wird grundsätzlich zwei Wiederholungsmöglichkeiten
für nicht bestandene Klausuren geben. Es wird keine Klausuren
mehr nach dem ersten Semester geben.
- Leistungsnachweise
Das Studium ist in zivil-, straf- und öffentlichrechtliche
Module gegliedert. Module werden durch Prüfungen abgeschlossen.
Zukünftig wird die Quantität der Leistungen anstatt in
SWS in Studienpunkten gemessen. Ein Studienpunkt entspricht
30 Arbeitstunden. In diese sind neben dem Besuch einer
Veranstaltung auch erforderliche bzw. angemessene Vor-
und Nachbereitung der Veranstaltung mit eingerechnet
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