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Was verändert sich?

 

>> Module
Ein Module ist die Zusammenfassung von Studieninhalten. Sie werden nach dem hier diskutierten Vorschlag nach Fächern geordnet. Es gibt jeweils im Fachstudium drei privatrechtliche (Z 1,2,3) und öffentlichrechtliche (Ö 1,2,3) und zwei strafrechtliche (S 1,2) Module. Der Hauptgedanke eines Moduls besteht darin, inhaltlich zusammengehörende Veranstaltungen und entsprechende Prüfungen zusammenzufassen.

  1. Grundstudium
    Das Grundstudium wird nur noch zwei Semester umfassen. Diese behalten den Studieninhalt der heutigen ersten beiden Semester bei. Es wird keine Klausuren nach dem ersten Semester mehr geben. Die Klaussuren nach dem zweiten Semester sind die ersten, die von den Studenten verpflichtend geschrieben werden, und sie sind zugleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hauptstudium. Es gibt drei Module, die semesterübergreifend unterrichtet werden.

    Das bedeutet für die ersten beiden Semester:
    - Z 1 = BGB AT, Schuldrecht AT - Schuldrecht BT
    - Ö1 = Staatsorganisationsrecht - Grundrechte
    - S 1 = StR AT - BT (Straftaten gegen Persönlichkeitswerte)
  2. Grundlagenfächer
    Grundlagenfächer sind zukünftig verpflichtend in den ersten beiden Semestern zu besuchen. Sie werden gebündelt zu einem Grundlagenmodul (G) und jedes Gebiet wird mit 2 SWS unterrichtet. Nach beiden Semestern wird eine Abschlussklausur geschrieben. Das gesamte Modul besteht nur, wer beide Abschlussklausuren erfolgreich absolviert.

    Dies bedeutet:
    - Für das erste Semester: Rechtsgeschichte I und Rechtsphilosophie
    - Für das zweite Semester: Rechtsgeschichte II, Rechtssoziologie und
       Methodenlehre
  3. Die Einteilung des Hauptstudiums
    Das Hauptstudium umfasst das dritte und vierte Semester. In ihm werden alle Pflichtfach-Veranstaltungen angeboten, die heute auf das dritte, vierte und fünfte Semester verteilt sind. Das Strafrechtsmodul erstreckt sich über zwei Semester, während die Module im öffentlichen Recht und im Privatrecht in jeweils einem Semester abgeschlossen werden. Um ein Modul abschließen zu können, müssen alle in ihm enthaltenden Fächer beherrscht werden und eine Hausarbeit bestanden werden.

    Das bedeutet für das dritte Semester:
    - Z2 = Sachenrecht (mit Übung), Zivilprozessrecht
    - Ö2 = Europarecht (mit Übung), Bezüge zum Völker- und Europarecht
       (mit Übung)
    - S 2 (1.Teil) = StR BT Vermögensdelikte und Allgemeindelikte
      (mit Übung)

    Das bedeutet für das vierte Semester:
    - Z 3 = Handels-, Gesellschafts-, Familien-, Erb- und Arbeitsrecht
      (alles mit einer Übung von 2 SWS)
    - Ö 3 = Allg. Verw-, Staatshaftungs-, Verwaltungsprozess-, Sicher-
       heits-, Bau- und Kommunalrecht (alles mit einer Übung von 2 SWS)
    - S 2 (2.Teil) = Strafprozessrecht.

    Die ABK hat bereits einen Tausch von Europarecht und Allgemeinem VerwR vorgeschlagen, dies ist zu begrüßen.


  4. Der Schwerpunkt
    Das Schwerpunktstudium findet wie bisher im fünften und sechsten Semester statt. Die Studienarbeit wird in ihrem Umfang von 70.000 auf 50.000 Zeichen reduziert.
  5. Hausarbeiten
    Musste man vorher 4 von 12 angebotenen Hausarbeiten bestehen (davon 2 aus 6 im Grundstudium und 2 aus 6 im Hauptstudium), so werden zukünftig nur noch 3 verpflichtende Hausarbeiten gestellt. Zukünftig wird es also keine Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Hausarbeiten mehr geben. Es wird pro Semester nur eine Hausarbeit angeboten. Die ersten beiden sind zwingend in den jeweiligen Semestern zu erbringen. Eine von zwei Hausarbeiten im Hauptstudium fällt weg. Es wird jeweils zwei Wiederholungsmöglichkeiten für jede Hausarbeit geben.

    a. Nach dem ersten Semester: AT BGB und AT Schuldrecht
    b. Nach dem zweiten Semester: Grundrechte
    c. Nach dem dritten Semester: StR BT Vermögensdelikte
  6. Klausuren
    Es wird grundsätzlich zwei Wiederholungsmöglichkeiten für nicht bestandene Klausuren geben. Es wird keine Klausuren mehr nach dem ersten Semester geben.
  7. Leistungsnachweise
    Das Studium ist in zivil-, straf- und öffentlichrechtliche Module gegliedert. Module werden durch Prüfungen abgeschlossen. Zukünftig wird die Quantität der Leistungen anstatt in SWS in Studienpunkten gemessen. Ein Studienpunkt entspricht 30 Arbeitstunden. In diese sind neben dem Besuch einer Veranstaltung auch erforderliche bzw. angemessene Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung mit eingerechnet
Stand: 06.01.2008 | Keine Haftung für externe Links.
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