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Initiative für ein besseres Jura-Studium an der HU

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Welche Vorteile bringt die Reform?
                                                  Wo erheben wir Einwände?

              Was sind unsere Forderungen?

 

1. Grundstudium

Vorteil:

  • Arbeitsentlastung bei den Lehrstühlen, die das erste Semester betreuen, da nach dem ersten Semester keine Klausuren gestellt werden müssen.

Einwand:

  • Studieninhalt:
    • a. Die Zusammenfassung des BGB AT und Schuldrechts AT in einem Semester ist schon in der bisherigen Studienordnung unrealistisch und wird von keinem Dozenten bewältigt. Dies führt zu einem grundlegenden Mangel an Kenntnissen im Schuldrecht AT bei den Studenten. Die Verantwortung wird ins Repetitorium verlegt. Diesem Problem wird auch durch die Reform nicht abgeholfen.
    • b. Der AT Schuldrecht eignet sich losgelöst vom BT für einen Anfänger allein nicht als Einführung in das Zivilrecht. Die Probleme werden mit der Verknüpfung zum BT verständlicher.
    • c. Das Staatsorganisationsrecht eignet sich wegen mangelnder Struktur nicht als Einführung ins öffentliche Recht.
  • Durch den Wegfall der Klausuren im ersten Semester bestehen für die Studierenden wenige Möglichkeiten, den Gutachtenstil zu erlernen. Für das Durchfallen bei Anfängerklausuren ist häufig das fehlende Grundverständnis des juristischen Klausurenaufbaus verantwortlich und das geringe Lernen am Fall. Die Wiederholungsmöglichkeiten, die direkt im Anschluss an das zweite Semester gestellt werden, lassen zu wenig Zeit um diese Grundlagen nachzuholen. Denn zwischen dem erstmaligen Erkennen des eigenen Fehlers und der nächsten Klausur liegen nur einige Wochen. Gleichzeitig mit der Vorbereitung auf die nachzuschreibenden Klausuren muss außerdem eine Hausarbeit geschrieben werden. Die Zulassung zum Hauptstudium wird somit verschärft.
  • Probeklausuren sind bisher nicht vorgesehen und können verpflichtende Klausuren auch nicht ersetzen. Solange Probeklausuren nicht als fester Bestandteil des ersten Semesters in die Studienordnung aufgenommen werden, hängen sie vom persönlichen Engagement der PÜ-Leiter ab. Dadurch werden weder für die Erstellung noch für die Korrektur Mittel zur Verfügung gestellt. Dies kann weder im Sinne der Lehrenden noch im Sinne der Studenten sein.
  • Die Module im Grundstudium müssen nicht nach Fächern aufgeteilt werden und daher auch nicht semesterübergreifend definiert werden. Solange man für mehr Flexibilität semesterübergreifend unterrichten möchte, können Teile trotzdem schon nach dem ersten Semester angeprüft werden.

Forderung:

  • Studieninhalt:
    • a. Zivilrecht: Statt einer starren Ausrichtung am Aufbau des BGB, kann eine „Einführung ins Zivilrecht“ z.B. an Hand eines Vertragtyps und allgemeiner Prinzipien Anfängern ein besseres systematisches Verständnis für den Aufbau des BGB bieten. Der AT sollte nicht vollkommen losgelöst vom BT unterrichtet werden.
    • b. Dies erfordert eine gute Absprache der Professoren des ersten und zweiten Semesters, um eine Weiterführung der Themen zu ermöglichen. So können Stofflücken beim Schuldrecht AT vermieden werden.
    • c. Für das Verständnis des öffentlichen Rechts und der Grundlagen des Staates eignen sich die Grundrechte besser. An ihnen ist auch der Aufbau einer öffentlich rechtlichen Prüfung (Zulässigkeit und Begründetheit) erlernbar.
  • Klausuren:
    • a. Im Grundstudium sollten möglichst viele Klausuren angeboten werden zum Erlernen des Gutachtenstils.
    • b. Es ist nicht nötig, lediglich die Klausuren nach dem zweiten Semester als Modulabschlussklausuren zu definieren. Denkbar wäre eine Struktur bei der Klausuren durch andere ersetzbar sind. So könnten weiterhin Klausuren nach dem ersten und zweiten Semester angeboten und das Bestehen von einer der beiden Klausuren in einem Fach könnte als Abschlussklausur eines Moduls bewertet werden.
    • c. Dadurch könnte auch das Angebot von aufeinander folgenden Wiederholungsklausuren eingeschränkt werden.
    • d. Denkbar wäre auch eine Definition von Modulen, die sich nicht an Fächergrenzen orientiert. Stattdessen könnte man z.B. das Grundstudium in zwei „Grundlagen des Rechts“ Module aufteilen, für die man aus jedem Semester zwei Klausuren bestehen muss.
    • e. Hier ist eine freie inhaltliche Gestaltung der Module möglich. Die Humboldt Universität könnte sich durch eine Art „studium generale des Rechts“ im Grundstudium ein Alleinstellungsmerkmal schaffen.


2. Grundlagenfächer

Es ist generell begrüßenswert, den Studenten die Grundlagen des Fachs stärker als bisher vermitteln zu wollen. Allerdings ist es das falsche Instrument sie zu einer geballten zusätzliche Leistung von 12 SWS zu verpflichten, vielmehr sollte durch gute Lehre ihr Interesse für diese Fragen geweckt werden. Das Nachdenken über die Grundlagen und die Entwicklung des Rechts sollten darüber hinaus das Studium begleiten und nicht in den ersten Semestern abgehackt werden müssen.


3. Die Einteilung des Hauptstudiums

Vorteil:

  • Das dritte Semester ist unserer Einschätzung nach relativ realistisch.

Einwand:

  • Das Hauptstudium wird um ein Semester gekürzt. Dies führt zu zahlreichen Schwierigkeiten.
  • Das vierte Semester ist vollkommen unrealistisch. Die Auffassungsgabe eines durchschnittlichen Studierenden wird nicht ausreichen, die Stoffvielfalt des vierten Semesters im öffentlichen und Zivilrecht zu bewältigen. Da die Zusammenstellung der Module vorgibt, dass ein Rechtsgebiet in allen Teilbereichen besucht werden muss, werden die Studierenden zwangsläufig wählen müssen zwischen öffentlichen und Zivilrecht. Die Verantwortung für das Erlernen des jeweils anderen Bereiches wird umso mehr auf das Repetitorium oder auf die selbstständige Arbeit abgeschoben werden.
  • Didaktisch ist es zweifelhaft, ob allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht gleichzeitig zu lehren sind.
  • Eine zweistündige Übung ist für die Vielzahl der Fächer im vierten Semester nicht ausreichend. Es könnte aus jedem Fach nur ein Fall besprochen werden.
  • Insbesondere steht dazu außer Verhältnis, dass im dritten Semester Europarecht und Bezüge zum Europarecht mit je einer eigenen zweistündigen Übung gelehrt werden sollen. Diese Gewichtung entspricht nicht der, welche das Examen vorgibt.
  • Dazu kommt, dass für die Studierenden, die alle Module hören wollen, bisher die Möglichkeit bestand, entweder neben dem Schwerpunkt her oder nach dem Schwerpunkt die Hauptstudiumsvorlesungen weiter zu besuchen. Durch die Häufung der Studieninhalte im Sommersemester fällt die Möglichkeit weg, nach dem Schwerpunkt im Wintersemester noch einmal Hauptstudiumsvorlesungen zu hören. Das Studium verliert so an Flexibilität.

Forderung:

  • Das vierte Semester muss vollkommen überarbeitet und entzerrt werden. Es gibt keinen Grund, warum die Ausbildung weiter beschleunigt werden sollte. Dafür ist der Freischuss ausreichender Anreiz von außen.
  • Mehr Übungen
  • Eine ausgeglichene Gewichtung der Studieninhalte. Europarecht kann nicht so stark bevorzugt werden. Interessierte Studierende können das Europarecht im Schwerpunkt vertiefen. Das Hauptstudium muss die Anforderungen des Examens widerspiegeln.
  • Die ABK hat bereits einen Tausch von Europarecht und Allgemeinem VerwR vorgeschlagen, dies ist zu begrüßen.


4. Der Schwerpunkt

Vorteil:

  • Arbeitsentlastung bei den Professoren durch die Reduzierung der Zeichen.

Einwand:

  • Die Idee der Studienarbeit war es, die Studierenden an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen. Eigene Thesen brauchen Platz, um sich zu entwickeln. Eine Kürzung der Zeichen bedeutet eine Kürzung des Anspruches an das wissenschaftliche Arbeiten.
  • Besonders die schriftliche Prüfung nach bereits einem Semester führt zu einer Ballung des Stoffes im ersten Semester. Vielleicht wäre es sinnvoller Seminare und Vorlesungen gleichzeitig laufen zu lassen, um eine einjährige Beschäftigung mit der gesamten Stoffvielfalt zu ermöglichen.

Forderung:

  • Keine Reduzierung der Zeichen.
  • Die Reform sollte zum Anlass genutzt werden die Konzeption der Schwerpunktbereiche neu zu überdenken. Nach der Reform 2003 sollte eine erste Bilanz gezogen werden und ein Nachdenken einsetzen, ob man die Ziele, die man mit der Einrichtung der Schwerpunkte erreichen wollte, erfüllt hat.


5. Hausarbeiten

Einwand:

  • Mehr Belastung bei den Lehrstühlen trotz geringer Auswahlmöglichkeiten für die Studierenden. Mussten vorher nach dem ersten und zweiten Semester insgesamt 6 Hausarbeiten angeboten werden, müssen jetzt mit zweimaliger direkt anschließender Wiederholungsmöglichkeit 9 (3mal3) Hausarbeiten erstellt werden.
  • Bisher verteilte sich die Anzahl der Studierenden pro Semester auf drei verschiedene Hausarbeiten und eine Gruppe, die keine Hausarbeit schrieb. Dieses macht bei einer Semesterstärke von ca.300 Studierenden, 75 Studierende die gleichzeitig an einer Hausarbeit schrieben. Durch die Vorgabe des Zeitpunktes und des Faches werden 300 Studierende gleichzeitig an derselben Hausarbeit schreiben. Die rechtswissenschaftliche Bibliothek der Hu ist dafür nicht ausgestattet.
  • Die Einschränkungen in den Wahlmöglichkeiten verringern die Chance eines selbstbestimmten Studiums. Wahlmöglichkeiten sind wichtig, um herauszufinden, welchen Schwerpunkt man in seinem Studium setzen möchte und welche Richtung man nach dem Examen einschlagen möchte.

Forderung:

  • Es muss eine Auswahl von Hausarbeiten angeboten werden.


6. Klausuren

Vorteil:

  • Zwei Wiederholungsmöglichkeiten für den Studierenden.

Einwand:

  • Die Wiederholungsmöglichkeiten bringen aber keinen eindeutigen Vorteil für die Studierenden, weil inhaltlich verschiedene Klausuren nicht mehr gegeneinander austauschbar sind und die Wiederholungsmöglichkeit sehr schnell erfolgt. Im Grundstudium auf jeden Fall zu schnell, um das nötige Wissen aufzuholen.
  • Mehrbelastung bei den Lehrstühlen. Mussten vorher in jedem Semester drei Klausuren gestellt werden und für das Grundstudium jeweils eine Wiederholungsmöglichkeit für die Klausuren des zweiten und dritten Semesters also insgesamt 21 (7mal3 pro Semester), müssen jetzt durch die zweimalige Wiederholungsmöglichkeit 27 Klausuren (9mal3 pro Semester) gestellt werden, soweit Studierende, die durchgefallen sind, nicht erst ein Jahr später die regulären Klausuren mitschreiben können.
  • Es kann ein Studium nur verzögern, wenn das Bestehen einer Klausur zur Voraussetzung zur Anmeldung einer anderen Klausur gemacht wird.

Forderung:

  • Auch solange man sich noch im Grundstudium befindet, sollte es möglich sein, bereits Klausuren der höheren Semester mitzuschreiben, die dann bei Bestehen des Grundstudiums nur noch anerkannt werden. Hierdurch kann man besonders talentierten oder bereits durch eine Ausbildung vorgebildeten Studenten ein schnelleres Studium an der Humboldt in Aussicht stellen.
  • Durch ein bereites Angebot nicht notwendigerweise verpflichtender Klausuren als Abschluss jeder Vorlesung, kann ein kontinuierliches Klausurentraining erreicht werden. Das flexibelste Studium kann nur durch einen Semesterturnus erreicht werden. Hierdurch können Auslandsaufenthalte, Krankheiten, Wiederholungen und eigene Schwerpunktsetzungen am einfachsten bewältigt werden.


7. Leistungsnachweise

Vorteil:

  • Die Umstellung auf Studienpunkten ermöglicht den Arbeitsaufwand, der für eine Veranstaltung zu erbringen ist, besser zu fassen, da Veranstaltungen mit der identischer Anwesenheitszeit in Vor- und Nachbereitung stark voneinander abweichen können.

Einwand:

  • Die Vor- und Nachbereitung wurde scheinbar frei geschätzt ohne eine Befragung der Studierenden zu deren tatsächlichem Arbeitsaufwand. Deshalb wird eigentlich nur ein Austausch der Maße ohne eine Anpassung an die Realitäten vorgenommen.
  • Dabei ist der Arbeitsaufwand in dem aktuellen Modell oft nicht realistisch gefasst. Insbesondere das vierte Semester ist schöngerechnet.
  • Anerkannt wird nur noch das Bestehen des ganzen Moduls. Besteht man zum Beispiel die Hausarbeit in einem Modul nicht, so muss der Student in einem anderen Modul noch einmal komplett von vorne anfangen und Klausur und Hausarbeit schreiben. Teilleistungen können damit nicht mehr anerkannt werden.
  • In anderen Studiengängen, die modularisiert wurden, ist auch häufig der Fall, dass man sich für alle Teilleistungen eines Moduls gleichzeitig anmelden muss. Dies würde zu noch weniger zeitlicher Flexibilität führen. Das Aufeinanderfolgen von Klausur, Hausarbeit, erster Wiederholung und zweiter Wiederholung plus Semesterbeginn führt zu enormem zeitlichen Druck gepaart mit der damit einhergehenden Angst bei Versagen direkt und endgültig aus dem Studium zu fliegen.

Forderung:

  • Realistische Berechnung des Arbeitsaufwands.
Stand: 06.01.2008 | Keine Haftung für externe Links.
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