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Welche Vorteile bringt die Reform?
Wo erheben wir Einwände?
Was sind unsere Forderungen?
1. Grundstudium
Vorteil:
- Arbeitsentlastung bei den Lehrstühlen, die das erste
Semester betreuen, da nach dem ersten Semester keine Klausuren
gestellt werden müssen.
Einwand:
- Studieninhalt:
- a. Die Zusammenfassung des BGB AT und Schuldrechts
AT in einem Semester ist schon in der bisherigen Studienordnung
unrealistisch und wird von keinem Dozenten bewältigt.
Dies führt zu einem grundlegenden Mangel an Kenntnissen
im Schuldrecht AT bei den Studenten. Die Verantwortung
wird ins Repetitorium verlegt. Diesem Problem wird
auch durch die Reform nicht abgeholfen.
- b. Der AT Schuldrecht eignet sich losgelöst
vom BT für einen Anfänger allein nicht als Einführung
in das Zivilrecht. Die Probleme werden mit der Verknüpfung
zum BT verständlicher.
- c. Das Staatsorganisationsrecht eignet sich
wegen mangelnder Struktur nicht als Einführung ins
öffentliche Recht.
- Durch den Wegfall der Klausuren im ersten Semester bestehen
für die Studierenden wenige Möglichkeiten, den Gutachtenstil
zu erlernen. Für das Durchfallen bei Anfängerklausuren
ist häufig das fehlende Grundverständnis des juristischen
Klausurenaufbaus verantwortlich und das geringe Lernen
am Fall. Die Wiederholungsmöglichkeiten, die direkt im
Anschluss an das zweite Semester gestellt werden, lassen
zu wenig Zeit um diese Grundlagen nachzuholen. Denn zwischen
dem erstmaligen Erkennen des eigenen Fehlers und der nächsten
Klausur liegen nur einige Wochen. Gleichzeitig mit der
Vorbereitung auf die nachzuschreibenden Klausuren muss
außerdem eine Hausarbeit geschrieben werden. Die Zulassung
zum Hauptstudium wird somit verschärft.
- Probeklausuren sind bisher nicht vorgesehen und können
verpflichtende Klausuren auch nicht ersetzen. Solange
Probeklausuren nicht als fester Bestandteil des ersten
Semesters in die Studienordnung aufgenommen werden, hängen
sie vom persönlichen Engagement der PÜ-Leiter ab. Dadurch
werden weder für die Erstellung noch für die Korrektur
Mittel zur Verfügung gestellt. Dies kann weder im Sinne
der Lehrenden noch im Sinne der Studenten sein.
- Die Module im Grundstudium müssen nicht nach Fächern
aufgeteilt werden und daher auch nicht semesterübergreifend
definiert werden. Solange man für mehr Flexibilität semesterübergreifend
unterrichten möchte, können Teile trotzdem schon nach
dem ersten Semester angeprüft werden.
Forderung:
- Studieninhalt:
- a. Zivilrecht: Statt einer starren Ausrichtung
am Aufbau des BGB, kann eine „Einführung ins Zivilrecht“
z.B. an Hand eines Vertragtyps und allgemeiner Prinzipien
Anfängern ein besseres systematisches Verständnis
für den Aufbau des BGB bieten. Der AT sollte nicht
vollkommen losgelöst vom BT unterrichtet werden.
- b. Dies erfordert eine gute Absprache der Professoren
des ersten und zweiten Semesters, um eine Weiterführung
der Themen zu ermöglichen. So können Stofflücken beim
Schuldrecht AT vermieden werden.
- c. Für das Verständnis des öffentlichen Rechts
und der Grundlagen des Staates eignen sich die Grundrechte
besser. An ihnen ist auch der Aufbau einer öffentlich
rechtlichen Prüfung (Zulässigkeit und Begründetheit)
erlernbar.
- Klausuren:
- a. Im Grundstudium sollten möglichst viele
Klausuren angeboten werden zum Erlernen des Gutachtenstils.
- b. Es ist nicht nötig, lediglich die Klausuren
nach dem zweiten Semester als Modulabschlussklausuren
zu definieren. Denkbar wäre eine Struktur bei der
Klausuren durch andere ersetzbar sind. So könnten
weiterhin Klausuren nach dem ersten und zweiten Semester
angeboten und das Bestehen von einer der beiden Klausuren
in einem Fach könnte als Abschlussklausur eines Moduls
bewertet werden.
- c. Dadurch könnte auch das Angebot von aufeinander
folgenden Wiederholungsklausuren eingeschränkt werden.
- d. Denkbar wäre auch eine Definition von Modulen,
die sich nicht an Fächergrenzen orientiert. Stattdessen
könnte man z.B. das Grundstudium in zwei „Grundlagen
des Rechts“ Module aufteilen, für die man aus jedem
Semester zwei Klausuren bestehen muss.
- e. Hier ist eine freie inhaltliche Gestaltung
der Module möglich. Die Humboldt Universität könnte
sich durch eine Art „studium generale des Rechts“
im Grundstudium ein Alleinstellungsmerkmal schaffen.
2. Grundlagenfächer
Es ist generell begrüßenswert, den Studenten die Grundlagen
des Fachs stärker als bisher vermitteln zu wollen. Allerdings
ist es das falsche Instrument sie zu einer geballten zusätzliche
Leistung von 12 SWS zu verpflichten, vielmehr sollte durch
gute Lehre ihr Interesse für diese Fragen geweckt werden.
Das Nachdenken über die Grundlagen und die Entwicklung des
Rechts sollten darüber hinaus das Studium begleiten und
nicht in den ersten Semestern abgehackt werden müssen.
3. Die
Einteilung des Hauptstudiums
Vorteil:
- Das dritte Semester ist unserer Einschätzung nach relativ
realistisch.
Einwand:
- Das Hauptstudium wird um ein Semester gekürzt. Dies
führt zu zahlreichen Schwierigkeiten.
- Das vierte Semester ist vollkommen unrealistisch. Die
Auffassungsgabe eines durchschnittlichen Studierenden
wird nicht ausreichen, die Stoffvielfalt des vierten Semesters
im öffentlichen und Zivilrecht zu bewältigen. Da die Zusammenstellung
der Module vorgibt, dass ein Rechtsgebiet in allen Teilbereichen
besucht werden muss, werden die Studierenden zwangsläufig
wählen müssen zwischen öffentlichen und Zivilrecht. Die
Verantwortung für das Erlernen des jeweils anderen Bereiches
wird umso mehr auf das Repetitorium oder auf die selbstständige
Arbeit abgeschoben werden.
- Didaktisch ist es zweifelhaft, ob allgemeines und besonderes
Verwaltungsrecht gleichzeitig zu lehren sind.
- Eine zweistündige Übung ist für die Vielzahl der Fächer
im vierten Semester nicht ausreichend. Es könnte aus jedem
Fach nur ein Fall besprochen werden.
- Insbesondere steht dazu außer Verhältnis, dass im dritten
Semester Europarecht und Bezüge zum Europarecht mit je
einer eigenen zweistündigen Übung gelehrt werden sollen.
Diese Gewichtung entspricht nicht der, welche das Examen
vorgibt.
- Dazu kommt, dass für die Studierenden, die alle Module
hören wollen, bisher die Möglichkeit bestand, entweder
neben dem Schwerpunkt her oder nach dem Schwerpunkt die
Hauptstudiumsvorlesungen weiter zu besuchen. Durch die
Häufung der Studieninhalte im Sommersemester fällt die
Möglichkeit weg, nach dem Schwerpunkt im Wintersemester
noch einmal Hauptstudiumsvorlesungen zu hören. Das Studium
verliert so an Flexibilität.
Forderung:
- Das vierte Semester muss vollkommen überarbeitet und
entzerrt werden. Es gibt keinen Grund, warum die Ausbildung
weiter beschleunigt werden sollte. Dafür ist der Freischuss
ausreichender Anreiz von außen.
- Mehr Übungen
- Eine ausgeglichene Gewichtung der Studieninhalte. Europarecht
kann nicht so stark bevorzugt werden. Interessierte Studierende
können das Europarecht im Schwerpunkt vertiefen. Das Hauptstudium
muss die Anforderungen des Examens widerspiegeln.
- Die ABK hat bereits einen Tausch von Europarecht
und Allgemeinem VerwR vorgeschlagen, dies ist zu begrüßen.
4. Der Schwerpunkt
Vorteil:
- Arbeitsentlastung bei den Professoren durch die Reduzierung
der Zeichen.
Einwand:
- Die Idee der Studienarbeit war es, die Studierenden
an das wissenschaftliche Arbeiten heranzuführen. Eigene
Thesen brauchen Platz, um sich zu entwickeln. Eine Kürzung
der Zeichen bedeutet eine Kürzung des Anspruches an das
wissenschaftliche Arbeiten.
- Besonders die schriftliche Prüfung nach bereits einem
Semester führt zu einer Ballung des Stoffes im ersten
Semester. Vielleicht wäre es sinnvoller Seminare und Vorlesungen
gleichzeitig laufen zu lassen, um eine einjährige Beschäftigung
mit der gesamten Stoffvielfalt zu ermöglichen.
Forderung:
- Keine Reduzierung der Zeichen.
- Die Reform sollte zum Anlass genutzt werden die Konzeption
der Schwerpunktbereiche neu zu überdenken. Nach der Reform
2003 sollte eine erste Bilanz gezogen werden und ein Nachdenken
einsetzen, ob man die Ziele, die man mit der Einrichtung
der Schwerpunkte erreichen wollte, erfüllt hat.
5. Hausarbeiten
Einwand:
- Mehr Belastung bei den Lehrstühlen trotz geringer Auswahlmöglichkeiten
für die Studierenden. Mussten vorher nach dem ersten und
zweiten Semester insgesamt 6 Hausarbeiten angeboten werden,
müssen jetzt mit zweimaliger direkt anschließender Wiederholungsmöglichkeit
9 (3mal3) Hausarbeiten erstellt werden.
- Bisher verteilte sich die Anzahl der Studierenden pro
Semester auf drei verschiedene Hausarbeiten und eine Gruppe,
die keine Hausarbeit schrieb. Dieses macht bei einer Semesterstärke
von ca.300 Studierenden, 75 Studierende die gleichzeitig
an einer Hausarbeit schrieben. Durch die Vorgabe des Zeitpunktes
und des Faches werden 300 Studierende gleichzeitig an
derselben Hausarbeit schreiben. Die rechtswissenschaftliche
Bibliothek der Hu ist dafür nicht ausgestattet.
- Die Einschränkungen in den Wahlmöglichkeiten verringern
die Chance eines selbstbestimmten Studiums. Wahlmöglichkeiten
sind wichtig, um herauszufinden, welchen Schwerpunkt man
in seinem Studium setzen möchte und welche Richtung man
nach dem Examen einschlagen möchte.
Forderung:
- Es muss eine Auswahl von Hausarbeiten angeboten werden.
6. Klausuren
Vorteil:
- Zwei Wiederholungsmöglichkeiten für den Studierenden.
Einwand:
- Die Wiederholungsmöglichkeiten bringen aber keinen eindeutigen
Vorteil für die Studierenden, weil inhaltlich verschiedene
Klausuren nicht mehr gegeneinander austauschbar sind und
die Wiederholungsmöglichkeit sehr schnell erfolgt. Im
Grundstudium auf jeden Fall zu schnell, um das nötige
Wissen aufzuholen.
- Mehrbelastung bei den Lehrstühlen. Mussten vorher in
jedem Semester drei Klausuren gestellt werden und für
das Grundstudium jeweils eine Wiederholungsmöglichkeit
für die Klausuren des zweiten und dritten Semesters also
insgesamt 21 (7mal3 pro Semester), müssen jetzt durch
die zweimalige Wiederholungsmöglichkeit 27 Klausuren (9mal3
pro Semester) gestellt werden, soweit Studierende, die
durchgefallen sind, nicht erst ein Jahr später die regulären
Klausuren mitschreiben können.
- Es kann ein Studium nur verzögern, wenn das Bestehen
einer Klausur zur Voraussetzung zur Anmeldung einer anderen
Klausur gemacht wird.
Forderung:
- Auch solange man sich noch im Grundstudium befindet,
sollte es möglich sein, bereits Klausuren der höheren
Semester mitzuschreiben, die dann bei Bestehen des Grundstudiums
nur noch anerkannt werden. Hierdurch kann man besonders
talentierten oder bereits durch eine Ausbildung vorgebildeten
Studenten ein schnelleres Studium an der Humboldt in Aussicht
stellen.
- Durch ein bereites Angebot nicht notwendigerweise verpflichtender
Klausuren als Abschluss jeder Vorlesung, kann ein kontinuierliches
Klausurentraining erreicht werden. Das flexibelste Studium
kann nur durch einen Semesterturnus erreicht werden. Hierdurch
können Auslandsaufenthalte, Krankheiten, Wiederholungen
und eigene Schwerpunktsetzungen am einfachsten bewältigt
werden.
7. Leistungsnachweise
Vorteil:
- Die Umstellung auf Studienpunkten ermöglicht den Arbeitsaufwand,
der für eine Veranstaltung zu erbringen ist, besser zu
fassen, da Veranstaltungen mit der identischer Anwesenheitszeit
in Vor- und Nachbereitung stark voneinander abweichen
können.
Einwand:
- Die Vor- und Nachbereitung wurde scheinbar frei geschätzt
ohne eine Befragung der Studierenden zu deren tatsächlichem
Arbeitsaufwand. Deshalb wird eigentlich nur ein Austausch
der Maße ohne eine Anpassung an die Realitäten vorgenommen.
- Dabei ist der Arbeitsaufwand in dem aktuellen Modell
oft nicht realistisch gefasst. Insbesondere das vierte
Semester ist schöngerechnet.
- Anerkannt wird nur noch das Bestehen des ganzen Moduls.
Besteht man zum Beispiel die Hausarbeit in einem Modul
nicht, so muss der Student in einem anderen Modul noch
einmal komplett von vorne anfangen und Klausur und Hausarbeit
schreiben. Teilleistungen können damit nicht mehr anerkannt
werden.
- In anderen Studiengängen, die modularisiert wurden,
ist auch häufig der Fall, dass man sich für alle Teilleistungen
eines Moduls gleichzeitig anmelden muss. Dies würde zu
noch weniger zeitlicher Flexibilität führen. Das Aufeinanderfolgen
von Klausur, Hausarbeit, erster Wiederholung und zweiter
Wiederholung plus Semesterbeginn führt zu enormem zeitlichen
Druck gepaart mit der damit einhergehenden Angst bei Versagen
direkt und endgültig aus dem Studium zu fliegen.
Forderung:
- Realistische Berechnung des Arbeitsaufwands.
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