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Gefährliches Werkzeug
Der akj-Themenabend



»Das gehört doch verboten!«
Vereinsverbote in der Bundesrepublik
 

Donnerstag, den 6. Dezember 2012, ab 19:30 Uhr
Raum 326 | Juristische Fakultät HU | Bebelplatz 1 | 3. OG
(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Propaganda: Plakat (pdf)

Vereinsverbote (Art. 9 Abs. 2 GG) haben in der Geschichte der Bundesrepublik so manche konjunkturelle Welle erlebt. Richteten sie sich bis in 80er Jahre fast ausschließlich gegen linke, insbesondere kommunistische Gruppen, wurde dieses Instrument ab den 80er Jahren vor allem gegen neofaschistische Vereinigungen eingesetzt. Nach dem 11. September 2001 war ein Grund gefunden, das Religionsprivileg zu streichen. Seitdem geraten vor allem muslimische und ausländische Vereine, Parteien und Gemeinden ins Verbotsraster, allen voran die seit 1993 verbotene PKK.

Lesestoff:

  • Helmut Ridder: Kommentierung zu Art. 9 Abs. 2 GG (Alternativkommentar, Bd. 2, 1984) (pdf)

  • 98 Vereinsverbote seit 1964
    Deutsche Behörden haben seit 1964 bereits 98 kriminelle oder extremistische Neonazi-Gruppen, islamistische Vereinigungen und Rocker-Banden verboten, Frankfurer Rundschau am 29. April 2010 (externer Link)

  • Liste verbotener rechtsextremister Organisationen:
    Wikipedia (externer Link)

  • Der neue staatliche »Kampf gegen Rechts«
    Heiner Busch, Aktionismus statt Aufklärung, Der neue staatliche »Kampf gegen Rechts«, CILIP 99, 2/2011 (externer Link)

  • Das PKK-Verbot
    Eberhard Schultz, Kriminalisierung politischer AusländerInnenvereine, Cilip 65, Nr. 1/2000 (externer Link)

  • Vereinsverbote und Ausländerrecht
    Andrea Würdinger, Terrorismusbekämpfung im Ausländerrecht... praktisch umgesetzt, Grundrechtereport 2005 (bisher nicht verfügbar)

  • 15 Jahre PKK-Betätigungsverbot
    Broschüre der Gefangenensoligruppe Azadi e.V., 15 Jahre PKK-Betätigungsverbot – Eine Verfolgungsbilanz (pdf)

  • Strafrechtlicher Aufsatz zur Straflosigkeit der Verwendung von Symbolen verbotener ausländischer Vereinigungen
    Antonia von der Behrens und Ole-Steffen Lucke, Zur Auslegung des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz: Das Fortbestehen einer Strafbarkeitslücke, HRRS März 2011 (externer Link)

  • »Ein Fernsehsender, der in seinem Programm verherrlichende Beiträge über den Einsatz von Guerillaeinheiten und das Verüben von Anschlägen verbreitet, erfüllt den vereinsrechtlichen Verbotsgrund der Völkerverständigungswidrigkeit.«
    Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 24.02.2010, Az. BVerwG 6 A 7.08 (externer Link)

  • Der EuGH zum Anwendungsbereich des Sendestaatprinzips
    EuGH, Urteil vom 22. September 2011, Mesopotamia Broadcast A/S METV (C‑244/10), Roj TV A/S (C‑245/10) vs. BRD (Urteil als externer Link sowie erklärender Kommentar als externer Link)

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