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Gefährliches Werkzeug
Der akj-Themenabend



Private Videoüberwachung im öffentlichen Raum
In Kaufhäusern, Mietwohnungen und am Arbeitsplatz
 

Donnerstag, den 11. April 2013, ab 19:00 Uhr
Raum E14 | Juristische Fakultät HU | Unter den Linden 9 | Hochpaterre
(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Propaganda: Plakat (pdf)

Dieses Mal widmen wir uns der Privatisierung öffentlicher Räume durch Videoüberwachung zur Sicherung von Grund- und Privateigentum. Wir wollen einige Urteile zur privaten Videoüberwachung an Fassaden, in Miets- und Kaufhäusern, Bahnhöfen oder an Arbeitsplätzen diskutieren und Gegenstrategien zur Wiederaneignung des öffentlichen Raumes erarbeiten.

Lesestoff:

  • Bundesdatenschutzgesetz:
    § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (externer Link)

  • Amtsgericht Berlin-Mitte
    Urteil vom 18.12.2003, Az. 16 C 427/02: Schutzgesetzverletzung durch private Videoüberwachung – Unterlassungsanspruch eines Bürgers gegen eine Videoüberwachung im Außenbereich eines Kaufhauses (Dussmann-Fall) (pdf)

  • Bundesarbeitsgericht
    Beschluss vom 29.6.2004, Az. 1 ABR 21/03: Videoüberwachung am Arbeitsplatz - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (externer Link)

  • Amtsgericht Lichtenberg:
    Beschluss vom 24.01.2008, Az. 20 C 156/07: Wohnraummiete – Persönlichkeitsverletzung durch Überwachungskamera-Attrappen im Hauseingangsbereich (pdf)

  • Amtsgericht Schöneberg
    Urteil vom 08.06.2012, Az. 19 C 166/12: Wohnraummiete – Überwachung des Eingangsbereichs eines Mehrparteienhauses mittels einer Videoüberwachungsanlage (pdf)

  • Rosemarie Mieder
    Big Brother vor Gericht ganz klein, MieterMagazin 5/2012, S. 26 (externer Link)

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