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ALTES EISEN
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Aus der Rechtsgeschichte lernen?

Donnerstag, den 23. Januar 2014, ab 19:00 Uhr
Raum 210 | Juristische Fakultät HU | Unter den Linden 9 | 2. Obergeschoss
(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Plakat (pdf)
Power-Point-Folien (pdf)
Mitschnitt von Vortrag und Grußwort (ca. 90 min, mp3-Datei)

Eine Veranstaltungsreihe des akj-berlin und des RAV (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälte-Verein) zur deutschen Rechts- und Justizgeschichte nach 1945, in der neben Aspekten der Nachkriegsjustizgeschichte auch der Frage nachgegangen wird, ob und was durch die juristische Auseinandersetzung mit der NS-Zeit erreicht wurde und welche historischen, moralischen und juristischen Fragen sich für die Zukunft ergeben.

 

Strafverfolgung von NS-Tätern nach 1945
Lernprozesse gegen das Beschweigen
 

Die historische Aufarbeitung und Erforschung des NS-Regimes wurde wesentlich geprägt von den Strafprozessen gegen die Akteure des Regimes und den Versuchen, derartige Prozesse zu verhindern. Die Bemühungen waren keineswegs geradlinig, sondern waren geprägt von widersprüchlichen Interessen und sich verändernden Rahmenbedingungen. Nach einer Phase erhöhter Prozessdichte ordneten die Alliierten in Ost und West das Strafverfolgungsinteresse den strategischen Interessen des Kalten Krieges unter und sahen in beiden deutschen Staaten Bündnispartner bzw. Bollwerke gegen Kapitalismus oder Kommunismus.

BRD und DDR schoben sich Ursachen und Kontinuitäten des NS-Regimes gegenseitig zu und übten sich in Halbherzigkeiten und Beschweigen. Von den späten fünfziger Jahren bis in die achtziger Jahre waren NS-Prozesse vor allem der Versuch, im Systemkonflikt die eigene moralische Überlegenheit als eigentliche und einzige Demokratie zu beweisen. Das Aufklärungsinteresse stand hintan und wurde in der BRD durch die alten NS-Justizeliten, in der DDR durch das Entlastungsparadigma des Antifaschismus behindert.

Der Vortrag liefert einen Überblick zu diesem Thema: Die Nürnberger und andere alliierte Prozesse werden ebenso erörtert wie die Zentrale Stelle Ludwigsburg und die Verjährungsdebatte im Westen, die Rolle des Ministeriums für Staatssicherheit bei NS-Verfahren im Osten sowie die Bedeutung der Auschwitz-Prozesse in BRD und DDR.

Der Referent: Ralf Oberndörfer
ist Volljurist und arbeitet als freiberuflicher Rechtshistoriker am Institut für Geschichtsarbeit in Berlin (HISTOX), Mitglied im Vorstand des Forum Justizgeschichte e.V. Er unterrichtet Rechtsreferendar_innen als Dozent für das Kammergericht und Polizeianwärter_innen an der FH der Polizei des Landes Brandenburg. Für die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem war er jahrelang als Rechercheur in verschiedenen Archiven tätig.

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