akj
Aktuell
|
Kopftuchverbote
– jetzt gesetzlich legitimiert?
Dienstag,
den 17. Februar 2004 - 20 Uhr (c.t.) im Raum 211 in
der Offenen Uni (OUBs) im Seminargebäude am Hegelplatz
(Dorotheenstr. 24, Tram: 1, 13, 50; Bus: 100, 200, 348)
2003 fehlte noch die erforderliche
gesetzliche Grundlage, um einer Muslimin den Zugang zum
Lehramtsdienst in Deutschland wegen ihres Kopftuches zu
verweigern. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im
September 2003 und erklärte deshalb die Nichteinstellung von
Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches für verfassungswidrig.
Wird 2004 ein Kopftuchverbot im
öffentlichen Dienst dagegen gesetzlich legitimiert werden?
Die
Länder arbeiten jedenfalls fleißig daran, ihre Beamten-
und Schulgesetze so zu verändern, dass religiöse Symbole
im Dienst nicht getragen werden dürfen. Diese Gesetze werden
sicherlich bald wieder auf dem Prüfstein des
Bundesverfassungsgerichts liegen. Das Grundgesetz macht aber zum
Kopftuchproblem nur wenige eindeutige Vorgaben. Fest steht zwar,
dass nicht nur muslimische Zeichen verboten werden dürfen,
darüber hinaus lassen das staatliche Neutralitätsgebot
und die Geschlechtergleichheit dem Gesetzgeber aber einigen
Spielraum. Warum jedoch bessere Gründe dafür sprechen,
Kopftücher und andere religiöse Symbole im öffentlichen
Dienst zuzulassen, will die Referentin, Kirsten Wiese,
aufzeigen.
|