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Kopftuchverbote –
jetzt gesetzlich legitimiert?


Dienstag, den 17. Februar 2004 - 20 Uhr (c.t.)
im Raum 211 in der Offenen Uni (OUBs) im Seminargebäude am Hegelplatz (Dorotheenstr. 24, Tram: 1, 13, 50; Bus: 100, 200, 348)



2003 fehlte noch die erforderliche gesetzliche Grundlage, um einer Muslimin den Zugang zum Lehramtsdienst in Deutschland wegen ihres Kopftuches zu verweigern. Das entschied das Bundesverfassungsgericht im September 2003 und erklärte deshalb die Nichteinstellung von Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches für verfassungswidrig.

Wird 2004 ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst dagegen gesetzlich legitimiert werden?

Die Länder arbeiten jedenfalls fleißig daran, ihre Beamten- und Schulgesetze so zu verändern, dass religiöse Symbole im Dienst nicht getragen werden dürfen. Diese Gesetze werden sicherlich bald wieder auf dem Prüfstein des Bundesverfassungsgerichts liegen. Das Grundgesetz macht aber zum Kopftuchproblem nur wenige eindeutige Vorgaben. Fest steht zwar, dass nicht nur muslimische Zeichen verboten werden dürfen, darüber hinaus lassen das staatliche Neutralitätsgebot und die Geschlechtergleichheit dem Gesetzgeber aber einigen Spielraum. Warum jedoch bessere Gründe dafür sprechen, Kopftücher und andere religiöse Symbole im öffentlichen Dienst zuzulassen, will die Referentin, Kirsten Wiese, aufzeigen.



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