Berliner
Initiative Juristinnen
und Juristen für den Frieden
Im
3. Jahr des 21. Jahrhunderts wird der Welt Krieg wieder als
legitimes Mittel zur Konfliktbewältigung offeriert. Unter
Führung der US-Administration wird gegenwärtig ein
scheinbar unabwendbarer Militärschlag gegen den Irak
vorbereitet. Der Bruch des Völkerrechts wird dabei wie
selbstverständlich hingenommen. Die Voraussetzungen nach Art.
39, 42 und 51 der UN-Charta liegen nicht vor, denn vom Irak geht
derzeit keine Bedrohung des Weltfriedens aus. Die den Krieg
vorbereitenden Staaten handeln auch nicht im Rahmen kollektiver
oder individueller Selbstverteidigung. Ein Angriff des Irak gegen
die USA oder ihre Verbündeten ist weder gegeben, noch eine
Vorbereitung erkennbar. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates
1441 über die Waffeninspektionen enthält kein Mandat für
Militärschläge gegen den Irak.
Wir
begrüßen die erklärte Haltung der Bundesregierung,
sich an einem Krieg gegen den Irak nicht aktiv zu beteiligen. Ein
bloßes Nein genügt jedoch nicht.
Die
von der Bundesregierung zugesagte und bereits geübte
Unterstützung bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges,
insbesondere durch die Gewährung von Überflug-,
Bewegungs- und Transportrechten, die angebotene Teilnahme
deutscher Soldaten an AWACS-Flügen im Kriegsfall und die
Bereitstellung von ABC-Spürpanzern in Kuwait sind
grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Auch wer einen Aggressor
durch zur Verfügungstellung seines Territoriums unterstützt,
beteiligt sich an der Aggression und handelt selbst
völkerrechtswidrig.
Die
Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, hierzu jegliche
Unterstützung zu versagen, keine Vorbereitungshandlungen für
einen Angriffskrieg gegen den Irak von deutschem Territorium aus
mehr zu dulden und ihren internationalen Einfluß konsequent
dafür einzusetzen, einen drohenden Irak-Krieg zu verhindern.
Die
Unterzeichner rufen alle dem Frieden und dem Völkerrecht
verbundenen Juristinnen und Juristen auf, unsere Forderung zu
unterstützen und sich diesem Appell anzuschließen.
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