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Berliner Initiative
Juristinnen und Juristen für den Frieden“



Im 3. Jahr des 21. Jahrhunderts wird der Welt Krieg wieder als legitimes Mittel zur Konfliktbewältigung offeriert. Unter Führung der US-Administration wird gegenwärtig ein scheinbar unabwendbarer Militärschlag gegen den Irak vorbereitet. Der Bruch des Völkerrechts wird dabei wie selbstverständlich hingenommen. Die Voraussetzungen nach Art. 39, 42 und 51 der UN-Charta liegen nicht vor, denn vom Irak geht derzeit keine Bedrohung des Weltfriedens aus. Die den Krieg vorbereitenden Staaten handeln auch nicht im Rahmen kollektiver oder individueller Selbstverteidigung. Ein Angriff des Irak gegen die USA oder ihre Verbündeten ist weder gegeben, noch eine Vorbereitung erkennbar. Die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1441 über die Waffeninspektionen enthält kein Mandat für Militärschläge gegen den Irak.

Wir begrüßen die erklärte Haltung der Bundesregierung, sich an einem Krieg gegen den Irak nicht aktiv zu beteiligen. Ein bloßes Nein genügt jedoch nicht.

Die von der Bundesregierung zugesagte und bereits geübte Unterstützung bei der Vorbereitung eines Angriffskrieges, insbesondere durch die Gewährung von Überflug-, Bewegungs- und Transportrechten, die angebotene Teilnahme deutscher Soldaten an AWACS-Flügen im Kriegsfall und die Bereitstellung von ABC-Spürpanzern in Kuwait sind grundgesetz- und völkerrechtswidrig. Auch wer einen Aggressor durch zur Verfügungstellung seines Territoriums unterstützt, beteiligt sich an der Aggression und handelt selbst völkerrechtswidrig.

Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, hierzu jegliche Unterstützung zu versagen, keine Vorbereitungshandlungen für einen Angriffskrieg gegen den Irak von deutschem Territorium aus mehr zu dulden und ihren internationalen Einfluß konsequent dafür einzusetzen, einen drohenden Irak-Krieg zu verhindern.

Die Unterzeichner rufen alle dem Frieden und dem Völkerrecht verbundenen Juristinnen und Juristen auf, unsere Forderung zu unterstützen und sich diesem Appell anzuschließen.