Solidaritätsaufruf
zum Magdeburger Verfahren gegen Mitglieder
des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“
Berlin, den 28. September 2005
Vor dem Oberlandesgericht in Naumburg findet derzeit ein Revisionsprozess
gegen den Magdeburger Antifaschisten Daniel W. statt. Ihm wird vorgeworfen,
gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“,
Brandanschläge unter anderem auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt
und ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei verübt zu haben.
Bereits
im Jahr 2003 war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung
einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129a gescheitert. Der
1. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg musste Carsten S., den damaligen
Mitangeklagten von Daniel W., freisprechen. Ein weiterer Angeklagter,
Marco H., wurde in einem Revisionsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft
ohne Bewährung verurteilt. Beide Antifaschisten sitzen jedoch bereits
seit mehreren Monaten in Beugehaft, da sie sich weigern, im jetzigen Prozess
gegen Daniel W. auszusagen. Zudem wurden insgesamt 14 Freunde, Freundinnen
und Verwandte des Angeklagten mit Beugehaft bedroht, sollten sie ihr Recht
auf Aussageverweigerung wahrnehmen.
Schon
die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten mit demokratischer
Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts zu tun. So erpressten die ermittelnden
Beamten die Aussage eines Antifaschisten, indem sie im drohten, ihn in
Fesseln seinem schwer herzkranken Großvater vorzuführen und diesem von
seiner Homosexualität zu berichten.
In
dem derzeit stattfindenden Revisionsprozess gegen Daniel W., wirken zudem
zwei Richter mit, die auch schon in den früheren Prozessen tätig waren.
Dies ist für uns nicht hinnehmbar.
Wir, die Unterzeichnenden, teilen die Auffassung der linken Rechtshilfe-
und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe, dass in diesem Prozess „selbst
Mindeststandards von Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten werden“. Hier
sollen antifaschistische Jugendliche kriminalisiert und mit hohen Haftstrafen
belegt werde, deren angebliche „terroristische Taten“ sich einzig auf
leichte Sachbeschädigung beschränken.
Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Revisionsprozesses fordern wir
- die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Mindeststandards
- die Zulassung neutraler Gutachter und Beobachter
- die Unterbindung der staatsanwaltschaftlichen Beeinflussung von Zeugen
- die Abschaffung der Beugehaft
und nicht zuletzt natürlich die Freiheit von Marco H., Carsten S. und
Daniel W.!
Liste
der UnterstützerInnen >>
Veranstaltung mit Daniel W. und seinem Anwalt am 15.11.2005 in der HU
>>
Kontakt:
akj@akj-berlin.de
|