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Solidaritätsaufruf
zum Magdeburger Verfahren gegen Mitglieder
des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“

 

Berlin, den 28. September 2005

Vor dem Oberlandesgericht in Naumburg findet derzeit ein Revisionsprozess gegen den Magdeburger Antifaschisten Daniel W. statt. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des „Autonomen Zusammenschlusses Magdeburg“, Brandanschläge unter anderem auf das Landeskriminalamt (LKA) Sachsen-Anhalt und ein Einsatzfahrzeug der Bundespolizei verübt zu haben.

Bereits im Jahr 2003 war die Bundesanwaltschaft mit ihrem Konstrukt der „Bildung einer terroristischen Vereinigung“ nach Paragraph 129a gescheitert. Der 1. Senat des Oberlandesgerichts Naumburg musste Carsten S., den damaligen Mitangeklagten von Daniel W., freisprechen. Ein weiterer Angeklagter, Marco H., wurde in einem Revisionsverfahren zu zweieinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Beide Antifaschisten sitzen jedoch bereits seit mehreren Monaten in Beugehaft, da sie sich weigern, im jetzigen Prozess gegen Daniel W. auszusagen. Zudem wurden insgesamt 14 Freunde, Freundinnen und Verwandte des Angeklagten mit Beugehaft bedroht, sollten sie ihr Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen.

Schon die Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) hatten mit demokratischer Rechtsstaatlichkeit rein gar nichts zu tun. So erpressten die ermittelnden Beamten die Aussage eines Antifaschisten, indem sie im drohten, ihn in Fesseln seinem schwer herzkranken Großvater vorzuführen und diesem von seiner Homosexualität zu berichten.

In dem derzeit stattfindenden Revisionsprozess gegen Daniel W., wirken zudem zwei Richter mit, die auch schon in den früheren Prozessen tätig waren. Dies ist für uns nicht hinnehmbar.

Wir, die Unterzeichnenden, teilen die Auffassung der linken Rechtshilfe- und Solidaritätsorganisation Rote Hilfe, dass in diesem Prozess „selbst Mindeststandards von Rechtsstaatlichkeit nicht eingehalten werden“. Hier sollen antifaschistische Jugendliche kriminalisiert und mit hohen Haftstrafen belegt werde, deren angebliche „terroristische Taten“ sich einzig auf leichte Sachbeschädigung beschränken.

Aufgrund des bisherigen Verlaufs des Revisionsprozesses fordern wir

  • die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Mindeststandards
  • die Zulassung neutraler Gutachter und Beobachter
  • die Unterbindung der staatsanwaltschaftlichen Beeinflussung von Zeugen
  • die Abschaffung der Beugehaft

und nicht zuletzt natürlich die Freiheit von Marco H., Carsten S. und Daniel W.!

Liste der UnterstützerInnen >>
Veranstaltung mit Daniel W. und seinem Anwalt am 15.11.2005 in der HU >>

Kontakt: akj@akj-berlin.de

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