Der akj Berlin hat Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gegen das Alkoholverbot im Monbijou- und James-Simon-Park eingereicht, das vom Bezirksamt Mitte erlassen wurde.
Stefanie X. Richter, Pressesprecherin des akj, kommentiert: „Beim Verbot geht es nicht um den Schutz des Parks. Es war schon immer verboten, den Park kaputt zu machen oder zu vermüllen. Darum kann es also nicht gehen.“
Auch da es in der öffentlichen Debatte bisher nicht um den Schutz der Grünanlagen ging, ist verwunderlich, warum das Grünanlagengesetz als Rechtsgrundlage genutzt wird, um gänzlich andere Ziele durchzusetzen. Ein Ziel dabei: Die „Verhinderung von Straftaten“, wie der Bezirksbürgermeister Stephan von Dassel gegenüber dem RBB erklärte.
Richter weiter: „Es geht in Wirklichkeit um Aktionismus und die Verdrängung Jugendlicher und anderer Menschen, die es sich nicht leisten können, in eine teure, hippe Bar auszuweichen. Menschen, die einer immer stärker gentrifizierten und von Konsum strukturierten Stadtpolitik ein Dorn im Auge sind.“
„Nachdem in den letzten Jahren auch Jugendzentren und andere (Frei-)Räume der Spekulation und Gentrifizierung zum Opfer gefallen sind, haben Jugendliche kaum noch Möglichkeiten, sich in nichtkommerziellen Räumen zu treffen. Auch Obdachlose und Menschen, die bereits aus der Stadt gedrängt wurden, haben kaum Ausweichmöglichkeiten. Diese Personen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen und sie damit unsichtbar zu machen, ist zynisch. Das Alkoholverbot im Monbijoupark ist populistischer Quatsch!“, so Richter weiter.
Richter ergänzt: „Jetzt liegt es am Verwaltungsgericht, diesem unsäglichen und rechtswidrigen Verbot ein Ende zu setzen.“