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Montag,
den 5. Dezember 2011, 19–21:30 Uhr Propaganda: Plakat
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Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs gehören zu den umstrittensten Rechtssprüchen aus Karlsruhe. Inwiefern ist die Vorstellung, dass der Lebensschutz auch den Embryo umfasst, Ausdruck eines patriarchalen Geschlechterverständnisses? Schützt ein Verfassungsgericht, das die Strafbarkeit als einzige Möglichkeit zum Schutz eines Rechtsgutes anordnet, wirklich noch die Grundrechte? Anhand der zwei Urteile (BVerfGE 39, 1; 88, 203) und insbesondere der Sondervoten sowie eines Artikels sollen diese und andere Fragen diskutiert werden. |