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ausweisung aus dem Recht?

Ausweisung: Sonderrecht und Sanktionscharakter?
rechtspolitischer Kongress an der Juristischen Fakultät der HU

 


Samstag, den 6. Februar 2009, 11–17 Uhr

Raum 213 | Juristische Fakultät HU | Unter den Linden 9 | 2. OG

(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Propaganda: Plakat (pdf)

 

Das Ausweisungsrecht ist ein Sonderrecht, das ausschließlich nichtdeutsche Staatsangehörige trifft. Wird ein Mensch aus Deutschland ausgewiesen, so bedeutet dies nicht nur die Beendigung seines Aufenthaltsrechts und die zwangsweise Durchsetzung durch Abschiebung, sondern beinhaltet zugleich ein auf unbestimmte Zeit bestehendes Einreiseverbot in sämtliche Schengen-Staaten. Auch in den Fällen, in denen eine Abschiebung nicht durchgeführt werden kann, werden die Betroffenen lediglich geduldet und haben in alle Lebensbereichen mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Dies geht vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bei gleichzeitiger Herabsetzung von öffentlichen Leistungen bis zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Welche Funktion erfüllt ein derartiges Rechtsinstitut in einer Gesellschaft, die sich selbst als Zuwanderungsgesellschaft bezeichnet? Kann das Instrumentarium der Ausweisung in einer europäischen, rechtsstaatlich und demokratisch verfassten Gesellschaft noch einen Platz beanspruchen? Ist die Staatsangehörigkeit einer Person ein angemessener Anknüpfungspunkt für eine Sanktion? Und: was hat das alles mit Integration zu tun?

Der RAV wie auch der akj-berlin stehen dem Ausweisungsrecht kritisch gegenüber und laden zu einer anregenden rechtspolitischen Diskussion über Sinn und Unsinn dieses Rechtsinstituts ein. Die Veranstaltung richtet sich gleichermaßen an rechtspolitisch Interessierte, Studierende, JuristInnen und politische EntscheidungsträgerInnen.

 

ReferentInnen:

      • Prof. Hans Alexy (Richter am Oberverwaltungsgericht Bremen und Honorarprofessor an der Universität Bremen)
      • Dr. jur. Christine M. Graebsch (Rechtsanwältin und Diplom-Kriminologin, Lehrbeauftragte an der Universität Bremen)
      • Tobias Schwarz (Kulturwissenschaftler und Soziologe, Institut für Europäische Ethnologie der Humboldt Universität Berlin)

Moderation: Andrea Würdinger (Rechtsanwältin in Berlin und Vorsitzende des RAV)

 

Ablauf

Prof. Alexy ist als Richter am OVG Bremen mit der alltäglichen Rechtsprechungspraxis im Ausweisungsrecht befasst. Er wird erörtern, inwiefern das deutsche Aufenthaltsgesetz überhaupt noch die aktuelle Rechtslage, die insbesondere von der Rechtsprechung der europäischen Gerichte, des Bundesverwaltungs- und Verfassungsgerichts geprägt ist, wiedergibt. Er wird die Frage aufwerfen, ob die aktuellen deutschen Gesetze vor dem Hintergrund dieser Entwicklung noch den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Normklarheit und Normsicherheit gerecht werden. Darüber hinaus wird er die Voraussetzungen darstellen, unter denen eine Ausweisung erfolgen kann und die diesbezüglichen Anknüpfungspunkte, wie Staatsangehörigkeit, Gefährlichkeit, und präventive Gefahrenabwehrerwägungen kritisch hinterfragen.

Der Soziologe und Kulturwissenschaftler Tobias Schwarz wird sich mit den Begriffen der Assimilation, Integration und Inklusion beschäftigen und die Wechselwirkung zwischen öffentlicher Diskussion und Rechtssetzung im Ausweisungsrecht darstellen. Er wird kritisch auf die jüngsten Entwicklungen eingehen, nach denen vermehrt eine Pflicht zur Integration gefordert wird, und seine Forderung erläutern, das Ausweisungsrecht abzuschaffen.

Die Rechtsanwältin und Diplom-Kriminologin Christine Graebsch nähert sich der Problematik mit der provokanten These: „Ausweisung aus dem Recht?“ und stellt in den Mittelpunkt ihrer Betrachtung die unterschiedliche Behandlung von deutschen und ausländischen Straftätern unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr. Diese These wird bezogen auf (menschen-) rechtliche Grundgarantien und ihre rechtstatsächliche Geltung für MigrantInnen dargestellt. Sie wirft die Frage auf, ob und inwieweit sich die Ausweisung mit den Argumenten der Gefahrenabwehr rechtfertigen lässt oder eher gegenteilige Effekte nach sich zieht.

Während einer kleinen Mittagspause wird es Suppe und Getränke geben. Der Eintritt ist frei.

 

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