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„Das Bundesverfassungsgericht und die Berufsverbote Montag,
den 7. Mai 2012, 19–21:30 Uhr Propaganda:
Plakat (pdf)
Die sozial-liberale Koalition beschließt 1972 die „Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst“. Bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst soll durch eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz das geforderte Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung überprüft werden. In den folgenden Jahren werden auf Basis dieses „Radikalenerlasses“ über eine Millionen Personen überprüft, mindestens 1000 Personen nicht in den öffentlichen Dienst aufgenommen und tausende Disziplinarverfahren durchgeführt. Ob Postbote oder Rechtsreferendarin – die Betroffenen sehen sich mit einem faktischen Berufsverbot konfrontiert. Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Praxis am 22.5.1975 für verfassungsgemäß (BVerfGE 39, 334). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beurteilt die nachträgliche Entlassung auf Basis des Radikalenerlasses als Verstoß gegen die EMRK (EGMR, Az.: 7/1994/454/535 = NJW 1996, 375). Wir möchten die beiden Entscheidungen diskutieren und nachvollziehen, wessen Freiheit in der freiheitlich demokratischen Grundordnung eigentlich geschützt wird. Lesetip zur Einstimmung: John Philipp Thurn, Angst vor Kommunistischen Briefträgerinnen,Zur Geschichte und Gegenwart der Berufsverbote (m.w.N.), Forum Recht 3/07 |