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Gefährliches Werkzeug
Der akj-Themenabend

 

Montag, den 9. Januar 2012, 19–21:30 Uhr
Raum 326 | Juristische Fakultät HU | Bebelplatz 1 | 3. OG
(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Propaganda: Plakat (pdf)
Lesestoff auf Anfrage: per Mail

 

Wird Deutschland auch am Hindukusch verteidigt? Wenn das Bundesverfassungsgericht über solche, nach allgemeiner Wahrnehmung politischen Fragen zu entscheiden hat, geht es juristisch meist um etwas ganz anderes: Muss der Bundestag beteiligt werden, bevor deutsche Soldaten zum Kriegseinsatz ins Ausland geschickt werden? Macht die Änderung der NATO-Bündnisstrategie auch eine Neuabstimmung über das sog. System der Kollektiven Verteidigung notwendig, das der BRD ggf. militärische Beistandspflichten auferlegt, die so gar nicht nach Landesverteidigung aussehen? Und dennoch gibt es kaum Urteile aus Karlsruhe, die so unverholen politisch und von dogmatischer Ummäntelung entblößt daherkommen wie jene zum Themenkomplex äußere Sicherheit.

Anhand von zwei Urteilen zur deutschen Beteiligung an internationalen Militäreinsätzen (Out-of-area-Einsätze - BVerfGE 90, 286 -; Tornado-Entscheidung/ Afghanistan-Einsatz - BVerfGE 118, 244 -) wollen wir über den Umgang der deutschen Staatsrechtswissenschaft mit außenpolitischen Begehrlichkeiten sowie die Frage diskutieren, wo in einem „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit“ der Angriffskrieg beginnt.

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