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Politische StrafverteidigerInnen
in der Weimarer Republik

Dienstag, den 13. Mai 2003 - 20 Uhr (c.t.)
im Raum 2014 a im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin
(Unter den Linden 6, Tram: 1, 50, Bus: 100, 200, 348)

Die RechtsanwältInnen
der Roten Hilfe Deutschland


In dem neuerschienen, gleichnamigen Buch unternehmen der Hamburger Rechtsanwalt Heinz-Jürgen Schneider, der Thüringer Jurist Josef Schwarz und dessen Frau Erika Schwarz den Versuch, eine Gruppe von Rechtsanwälten und -anwältinnen dem Vergessen zu entreißen, die sich im Unterschied zur Mehrzahl ihrer BerufskollegInnen während der Weimarer Jahre als Anwälte und Anwältinnen der proletarischen Rechts- und Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe Deutschlands an die Seite der ArbeiterInnenbewegung gestellt hatte.


Dabei sind die AutorInnen in ihrer Recherche akribisch genau vorgegangen und haben zur Erstellung von 300 Kurzbiographien Handbücher der Roten Hilfe, die persönliche Handakte des ehemaligen RH-Vorsitzenden Wilhelm Pieck, schwarze Listen der politischen Polizei und Rechnungen an die Rote Hilfe gesichtet. Darüber hinaus liefern sie einen Kurzüberblick über einige der spektakulärsten Fälle von Klassenjustiz während der Weimarer Republik und über die Geschichte der Roten Hilfe Deutschlands, der Ende 1932 mehr als 1 Million Mitglieder angehörten (die meisten von ihnen waren Parteilose oder KPDlerInnen). In der "ersten deutschen Demokratie" gab es mehrere Tausend linke politische Gefangene, die betreut werden mussten. Aber von den über 20000 RechtsanwältInnen waren natürlich die meisten noch im Kaiserreich sozialisiert worden - und standen emanzipatorischen Inhalten natürlich

äußerst skeptisch gegenüber. Nur einige Hundert davon sind laut Buch der radikalen Linken zuzuordnen.


Was auffällt, ist, dass viele dieser "juristischen Gegenelite" in ihrer Mehrzahl jüdischer Herkunft waren und mit ihrem energischen Verteidigen der "demokratischen Errungenschaften" die mörderische Umsetzung des eliminatorischen Antisemitismus verhindern wollten. Politisch kamen die Anwälte und Anwältinnen aus einem breiteren Spektrum, das vom Anarchismus und Kommunismus über den Liberalismus bis zu Mitgliedern des Zentrums

reichte. Selbstverständlich erinnert sich die Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches - die BRD - nur ungern an die vielen jüdischen JuristInnen, die von den Faschisten zuerst erniedrigt und entrechtet, dann in die Emigration gezwungen oder ermordet wurden. Deshalb stellt dieses "Buch ein[en] schon lange fällige[n] Versuch [dar], diese Rechtsanwälte [und -anwältinnen] aus einer Vergessenheit zu holen, in die sie von den Geschichtsschreibern der Mächtigen verbannt worden sind" (aus dem Vorwort Heinrich Hannovers).


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