Rechtstheorie
für Rechtspolitik und Rechtskritik
Der BAKJ-Kongress an der
Universität Greifswald
Wochenende vom 9. bis 11.Mai 2008
Luther-Hof, Martin-Luther-Str. 8
17489 Greifswald
BAKJ-VeranstalterInnen:
- HAI
- kritische JuristInnen FU Berlin
- akj Greifswald
- FSR Jura Greifswald.
Wer kritisieren oder alternativ gestalten will, muss besser
sein als das Establishment und eine Grundlage als Standpunkt für eigene
Ideen finden bzw. entwickeln – am besten nicht allein, sondern zusammen
mit anderen kritischen Geistern. Wie könnte das im juristischen Diskurs
besser gelingen als durch eine Besinnung auf seine kritischen Theorieansätze?!
Seien es nun allgemein materialisitische, marxistische, feministische,
machtkritische oder auch systemtheoretische Ideen – spannend sind sie
allemal. Und wo könnte ein solches Abenteuer besser gelingen als auf einem
BAKJ-Kongress?! Daher wird im Frühjahr 2008 mal wieder ins schöne Greifswald
eingeladen:
Programmablauf:
Freitag, 09. Mai 2008:
18.00 Anreise und Abendessen
19.00 Eröffnungs-Plenum
20.00 Impulsreferat: Rechtstheorie – Rechtspolitik – Rechtskritik (Andreas
Funke)
Samstag, 10. Mai 2008:
09.00 Frühstück
10.00 Workshop-Block 1
13.00 Mittagessen
16.00 Workshop-Block 2
19.00 Abendessen
20.00 Podiumsdiskussion: Berufsbild „kritischeR JuristIn“ (mit Anna
Luczak & Ulf Buermeyer)
Sonntag, 11. Mai 2008:
09.00 Frühstück
10.00 Workshop-Block 3
13.00 Mittagessen
16.00 Workshop-Block 4
19.00 Abendessen
21.00 Abschluss-Party mit Konzert
Montag, 12. Mai 2008:
11.00 Brunch und Abschluss-Plenum
Infos:
Veranstaltungsort: Luther-Hof, Martin-Luther-Str. 8,
17489 Greifswald.
Mitzubringen: Schlafsack, Isomatte & 15 Euro TeilnehmerInnen-Beitrag.
Anmeldung & Informationen: www.bakj.de,
akj-greifswald@web.de oder
03834-762540.
Alle angemeldeten TeilnehmerInnen kriegen vorab den Vorbereitungs-Reader
zugeschickt.
AG-Vorstellungen:
AG 1: Naturrecht versus Rechtspositivismus – in der „Postmoderne“
ein Konflikt? Tim
Wihl
Wenn Recht nicht erkennbar ist, dann hat die Frontstellung der Rechtspositivisten
gegen die Naturrechtler keinen rechten Sinn mehr. Dass Recht unerkennbar
bleibt, gilt es aber erst zu zeigen. Wenn es eine Verknüpfung zwischen
Recht und erkenntnishafter Vernunft gibt, dann haben die Naturrechtler
Recht. Gibt es einen Weg vom Willen über das Gesetz bis zum erkennenden
Anwender, scheint der Positivismus plausibel. Der Workshop hat das Ziel,
zu demonstrieren, dass beide Thesen falsch sind. Wir sollten uns stattdessen
mit „kleingeschriebener“ Vernunft und „kleingeschriebenem“ Willen begnügen.
Was das im Einzelnen bedeuten könnte und warum eine solche Rechtstheorie
zugleich demokratisch und im postmodernen Sinne modern ist, wollen wir
u.a. im Ausgang von echten und vermeintlichen Paradoxa der „liberalen
Demokratie“ erörtern.
AG 2: Das Recht in der Systemtheorie Andreas
Fischer-Lescano
Der Workshop zeichnet Luhmanns Relativierung der Bedeutung der Politik
nach und arbeitet die antietatistischen, bisweilen anarchistischen Züge
seiner Rechtstheorie heraus. Luhmanns Theorie buchstabiert die Marx’sche
These, dass der Mensch „Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse“
(Marx) ist, aus. Auf dieser Grundlage kann eine radikaldemokratische Rechtstheorie
entwickelt werden. Freilich ist Luhmanns entlarvende Selbstbeschreibung
der postfordistischen Weltgesellschaft normativ zu wenden. An einigen
Beispielen aus dem Bereich der Grundrechte und des transnationalen Rechts
(Biopiraterie, Patente auf Medikamente, Grundrechtswirkung gegenüber Privaten)
soll das Potenzial einer „kritischen Systemtheorie“ demonstriert werden.
AG 3: Materialistische Theorien von Recht und Staat Sonja
Buckel
Was kann eine an der Marxschen Theorie orientierte Rechtstheorie zur Kritik
bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse beitragen? Noch bis in die
späten 1970er Jahre, jeweils im Kontext starker sozialer Bewegungen, waren
marxistische Rechtstheorien prominente Teilnehmerinnen des Rechtsdiskurses.
Dann jedoch geriet diese Theorierichtung in die Krise. In den letzten
Jahren mit dem Entstehen einer neuen globalen Bewegung artikuliert sich
erneut ein Interesse an einem solchen gesellschaftskritischen Ansatz,
der auch die Elemente zu berücksichtigen hat, die seine Krise auslösten:
den Ökonomismus, die Unterschätzung der Eigenlogik des Rechts oder die
Ausblendung anderer Herrschaftsverhältnisse jenseits von Klassenherrschaft.
Der Workshop soll einen Überblick über historische wie aktuelle materialistische
Zugänge vermitteln und die Frage nach dem politischen Umgang mit dem Recht
diskutieren.
AG 4: Recht und Sicherheit. Eine Foucault'sche Perspektive
Susanne
Krasmann
Das Recht, so lässt sich eine zentrale Erwartung an demokratische Rechtsstaatlichkeit
formulieren, dient der Einhegung der Macht und ist Garant der Freiheit
der Bürger. Doch die Prozesse, in denen das Recht selbst sich konstituiert
und verändert, sind nicht in erster Linie rechtlicher Natur, sondern eingebunden
in eine Vielfalt sozialer Praktiken. Insofern stellt sich immer schon
die Frage, wie das Verhältnis von Rechtsstaatlichkeit als Garant bestimmter
Prinzipien im Verhältnis zu gesellschaftlicher Veränderung zu denken ist.
In seinen Studien zur Gouvernementalität zeichnet Foucault historisch
nach, wie Machtausübung sich ausgehend von bestimmten Problemstellungen
rationalisiert und in ihrer Wissensförmigkeit produktive Wirkungen entfaltet.
Am Beispiel aktueller Probleme in der Sicherheitspolitik soll erörtert
werden, inwiefern diese Perspektive für die Analyse von Recht und Rechtsstaatlichkeit
fruchtbar sein kann.
AG 5: Theorien der Kriminalisierung Anna
Luczak
Im Strafverfahren wird alltäglich sichtbar, welche Rolle Theorien im Recht
spielen. Theorie verstanden als Grundüberzeugung beeinflusst das Strafrecht
auf allen Ebenen. Das Strafrechtssystem als solches nimmt abstrakte Vorstellungen
auf, indem bestimmte Verhaltensweisen kriminalisiert werden und andere
nicht - ebenso aufgrund der Art der Sanktionen. Aber auch in jedem einzelnen
Verfahren sind Betroffene mit den Alltagstheorien von Polizei, Staatsanwaltschaft
und Gerichten konfrontiert. Der Workshop soll den Zusammenhang zwischen
diesen Grundlagen und der Praxis des Strafverfahrens anhand von Beispielen
verdeutlichen, und zeigen, wie damit kritisch umzugehen ist.
AG 6: American Legal Realism Felix
Hanschmann
Beschreibung folgt
AG 7: Critical Legal Studies Björn
Elberling
Der Workshop beschäftigt sich mit der frühen Phase der „Critical Legal
Studies“ in den USA, die aus der „Conference on Critical Legal Studies“
entstanden und in den 1970er- und 80er-Jahren Verbreitung fanden. Es wird
darum gehen, wie die „Crits“ der ersten Stunde die Erkenntnisse des Amerikanischen
Rechtsrealismus aufgriffen und für eine Kritik am amerikanischen Rechtssystem
und der juristischen Ausbildung anhand von Themen wie Klasse und Herrschaft
nutzten. Daneben soll es aber auch um die Beschränktheiten dieser frühen
Strömung gehen, die schon bald zu einer weitgehenden Ausdifferenzierung
der kritischen Rechtswissenschaft führten.
AG 8: Critical Race Theory Cengiz
Barskanmaz
Was wird unter „Rasse“ als sozialer Konstruktion und „Weißsein“ im deutschen
Kontext verstanden? Sind das deutsche Recht und seine Akteure „weiß“?
Wie konstruiert das Recht selbst Rassismen und Weißsein? Und schließlich,
welche Rolle kommt den kritischen JuristInnen im Kampf gegen Rassismus
zu? Ausgehend von diesen Fragestellungen wird der Workshop eine allgemeine
Einführung in die Critical Race Theory geben, und den Untersuchungsgegenstand,
die Methode, den Entstehungskontext, und die Akteure der CRT näher bestimmen.
Vor allem werden wir die Relevanz der CRT fürs deutsche Recht und die
Übertragbarkeit exemplarisch prüfen und diskutieren. Dabei werden auch
Einsichten der Postkolonialen Theorie sowie der Kritischen Weißseinsforschung
kontextualisierend einbezogen.
AG 9: Feministische Rechtstheorie Sarah
Elsuni
Beschreibung folgt.
AG 10: Nachpositivistisches Rechtsdenken Alexander
Somek
Nachpositivistisches Rechtsdenken ist ein rechtswissenschaftlicher Denkansatz,
der in zwei Versionen existiert. Die erste Version geht auf die juristische
Methodik Friedrich Müllers zurück und versteht sich vorwiegend als die
linguistisch aufgeklärte Analyse juristischer Problemlösung. Die zweite
Version steht in der Nachfolge des Rechtspositivismus Hans Kelsens und
begeift sich als dessen Radikalisierung, die unter anderem auf Elemente
der „critical legal studies“ zurückgreift. Sie beruht auf der Grundidee,
dass die juristische Expertise systematisch zur ideologischen Überhöhung
ihrer Geltungsansprüche tendiert. Der in Dogmatik und Praxis produzierten
Metaphysik will das nachpositivistische Rechtsdenken entgegenwirken. Der
Workshop wird in die zweite Version einführen.
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