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Rechtstheorie für Rechtspolitik und Rechtskritik
Der BAKJ-Kongress an der Universität Greifswald




Wochenende vom 9. bis 11.Mai 2008
Luther-Hof, Martin-Luther-Str. 8
17489 Greifswald

BAKJ-VeranstalterInnen:

  • HAI
  • kritische JuristInnen FU Berlin
  • akj Greifswald
  • FSR Jura Greifswald.

 

Wer kritisieren oder alternativ gestalten will, muss besser sein als das Establishment und eine Grundlage als Standpunkt für eigene Ideen finden bzw. entwickeln – am besten nicht allein, sondern zusammen mit anderen kritischen Geistern. Wie könnte das im juristischen Diskurs besser gelingen als durch eine Besinnung auf seine kritischen Theorieansätze?! Seien es nun allgemein materialisitische, marxistische, feministische, machtkritische oder auch systemtheoretische Ideen – spannend sind sie allemal. Und wo könnte ein solches Abenteuer besser gelingen als auf einem BAKJ-Kongress?! Daher wird im Frühjahr 2008 mal wieder ins schöne Greifswald eingeladen:

Programmablauf:

Freitag, 09. Mai 2008:
18.00 Anreise und Abendessen
19.00 Eröffnungs-Plenum
20.00 Impulsreferat: Rechtstheorie – Rechtspolitik – Rechtskritik (Andreas Funke)

Samstag, 10. Mai 2008:
09.00 Frühstück
10.00 Workshop-Block 1
13.00 Mittagessen
16.00 Workshop-Block 2
19.00 Abendessen
20.00 Podiumsdiskussion: Berufsbild „kritischeR JuristIn“ (mit Anna Luczak & Ulf Buermeyer)

Sonntag, 11. Mai 2008:
09.00 Frühstück
10.00 Workshop-Block 3
13.00 Mittagessen
16.00 Workshop-Block 4
19.00 Abendessen
21.00 Abschluss-Party mit Konzert

Montag, 12. Mai 2008:
11.00 Brunch und Abschluss-Plenum

Infos:

Veranstaltungsort: Luther-Hof, Martin-Luther-Str. 8, 17489 Greifswald.
Mitzubringen: Schlafsack, Isomatte & 15 Euro TeilnehmerInnen-Beitrag.
Anmeldung & Informationen: www.bakj.de, akj-greifswald@web.de oder 03834-762540.
Alle angemeldeten TeilnehmerInnen kriegen vorab den Vorbereitungs-Reader zugeschickt.

AG-Vorstellungen:

AG 1: Naturrecht versus Rechtspositivismus – in der „Postmoderne“ ein Konflikt?            Tim Wihl
Wenn Recht nicht erkennbar ist, dann hat die Frontstellung der Rechtspositivisten gegen die Naturrechtler keinen rechten Sinn mehr. Dass Recht unerkennbar bleibt, gilt es aber erst zu zeigen. Wenn es eine Verknüpfung zwischen Recht und erkenntnishafter Vernunft gibt, dann haben die Naturrechtler Recht. Gibt es einen Weg vom Willen über das Gesetz bis zum erkennenden Anwender, scheint der Positivismus plausibel. Der Workshop hat das Ziel, zu demonstrieren, dass beide Thesen falsch sind. Wir sollten uns stattdessen mit „kleingeschriebener“ Vernunft und „kleingeschriebenem“ Willen begnügen. Was das im Einzelnen bedeuten könnte und warum eine solche Rechtstheorie zugleich demokratisch und im postmodernen Sinne modern ist, wollen wir u.a. im Ausgang von echten und vermeintlichen Paradoxa der „liberalen Demokratie“ erörtern.

AG 2: Das Recht in der Systemtheorie                                                            Andreas Fischer-Lescano
Der Workshop zeichnet Luhmanns Relativierung der Bedeutung der Politik nach und arbeitet die antietatistischen, bisweilen anarchistischen Züge seiner Rechtstheorie heraus. Luhmanns Theorie buchstabiert die Marx’sche These, dass der Mensch „Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (Marx) ist, aus. Auf dieser Grundlage kann eine radikaldemokratische Rechtstheorie entwickelt werden. Freilich ist Luhmanns entlarvende Selbstbeschreibung der postfordistischen Weltgesellschaft normativ zu wenden. An einigen Beispielen aus dem Bereich der Grundrechte und des transnationalen Rechts (Biopiraterie, Patente auf Medikamente, Grundrechtswirkung gegenüber Privaten) soll das Potenzial einer „kritischen Systemtheorie“ demonstriert werden.

AG 3: Materialistische Theorien von Recht und Staat                                                      Sonja Buckel
Was kann eine an der Marxschen Theorie orientierte Rechtstheorie zur Kritik bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse beitragen? Noch bis in die späten 1970er Jahre, jeweils im Kontext starker sozialer Bewegungen, waren marxistische Rechtstheorien prominente Teilnehmerinnen des Rechtsdiskurses. Dann jedoch geriet diese Theorierichtung in die Krise. In den letzten Jahren mit dem Entstehen einer neuen globalen Bewegung artikuliert sich erneut ein Interesse an einem solchen gesellschaftskritischen Ansatz, der auch die Elemente zu berücksichtigen hat, die seine Krise auslösten: den Ökonomismus, die Unterschätzung der Eigenlogik des Rechts oder die Ausblendung anderer Herrschaftsverhältnisse jenseits von Klassenherrschaft. Der Workshop soll einen Überblick über historische wie aktuelle materialistische Zugänge vermitteln und die Frage nach dem politischen Umgang mit dem Recht diskutieren.

AG 4: Recht und Sicherheit. Eine Foucault'sche Perspektive                                   Susanne Krasmann
Das Recht, so lässt sich eine zentrale Erwartung an demokratische Rechtsstaatlichkeit formulieren, dient der Einhegung der Macht und ist Garant der Freiheit der Bürger. Doch die Prozesse, in denen das Recht selbst sich konstituiert und verändert, sind nicht in erster Linie rechtlicher Natur, sondern eingebunden in eine Vielfalt sozialer Praktiken. Insofern stellt sich immer schon die Frage, wie das Verhältnis von Rechtsstaatlichkeit als Garant bestimmter Prinzipien im Verhältnis zu gesellschaftlicher Veränderung zu denken ist. In seinen Studien zur Gouvernementalität zeichnet Foucault historisch nach, wie Machtausübung sich ausgehend von bestimmten Problemstellungen rationalisiert und in ihrer Wissensförmigkeit produktive Wirkungen entfaltet. Am Beispiel aktueller Probleme in der Sicherheitspolitik soll erörtert werden, inwiefern diese Perspektive für die Analyse von Recht und Rechtsstaatlichkeit fruchtbar sein kann.

AG 5: Theorien der Kriminalisierung                                                                                    Anna Luczak
Im Strafverfahren wird alltäglich sichtbar, welche Rolle Theorien im Recht spielen. Theorie verstanden als Grundüberzeugung beeinflusst das Strafrecht auf allen Ebenen. Das Strafrechtssystem als solches nimmt abstrakte Vorstellungen auf, indem bestimmte Verhaltensweisen kriminalisiert werden und andere nicht - ebenso aufgrund der Art der Sanktionen. Aber auch in jedem einzelnen Verfahren sind Betroffene mit den Alltagstheorien von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten konfrontiert. Der Workshop soll den Zusammenhang zwischen diesen Grundlagen und der Praxis des Strafverfahrens anhand von Beispielen verdeutlichen, und zeigen, wie damit kritisch umzugehen ist.

AG 6: American Legal Realism                                                                                    Felix Hanschmann
Beschreibung folgt

AG 7: Critical Legal Studies                                                                                               Björn Elberling
Der Workshop beschäftigt sich mit der frühen Phase der „Critical Legal Studies“ in den USA, die aus der „Conference on Critical Legal Studies“ entstanden und in den 1970er- und 80er-Jahren Verbreitung fanden. Es wird darum gehen, wie die „Crits“ der ersten Stunde die Erkenntnisse des Amerikanischen Rechtsrealismus aufgriffen und für eine Kritik am amerikanischen Rechtssystem und der juristischen Ausbildung anhand von Themen wie Klasse und Herrschaft nutzten. Daneben soll es aber auch um die Beschränktheiten dieser frühen Strömung gehen, die schon bald zu einer weitgehenden Ausdifferenzierung der kritischen Rechtswissenschaft führten.

AG 8: Critical Race Theory                                                                                         Cengiz Barskanmaz
Was wird unter „Rasse“ als sozialer Konstruktion und „Weißsein“ im deutschen Kontext verstanden? Sind das deutsche Recht und seine Akteure „weiß“? Wie konstruiert das Recht selbst Rassismen und Weißsein? Und schließlich, welche Rolle kommt den kritischen JuristInnen im Kampf gegen Rassismus zu? Ausgehend von diesen Fragestellungen wird der Workshop eine allgemeine Einführung in die Critical Race Theory geben, und den Untersuchungsgegenstand, die Methode, den Entstehungskontext, und die Akteure der CRT näher bestimmen. Vor allem werden wir die Relevanz der CRT fürs deutsche Recht und die Übertragbarkeit exemplarisch prüfen und diskutieren. Dabei werden auch Einsichten der Postkolonialen Theorie sowie der Kritischen Weißseinsforschung kontextualisierend einbezogen.

AG 9: Feministische Rechtstheorie                                                                                        Sarah Elsuni
Beschreibung folgt.

AG 10: Nachpositivistisches Rechtsdenken                                                                  Alexander Somek
Nachpositivistisches Rechtsdenken ist ein rechtswissenschaftlicher Denkansatz, der in zwei Versionen existiert. Die erste Version geht auf die juristische Methodik Friedrich Müllers zurück und versteht sich vorwiegend als die linguistisch aufgeklärte Analyse juristischer Problemlösung. Die zweite Version steht in der Nachfolge des Rechtspositivismus Hans Kelsens und begeift sich als dessen Radikalisierung, die unter anderem auf Elemente der „critical legal studies“ zurückgreift. Sie beruht auf der Grundidee, dass die juristische Expertise systematisch zur ideologischen Überhöhung ihrer Geltungsansprüche tendiert. Der in Dogmatik und Praxis produzierten Metaphysik will das nachpositivistische Rechtsdenken entgegenwirken. Der Workshop wird in die zweite Version einführen.

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