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Studieren in Deutschland?
Ausländische Studierende und das neue Zuwanderungsgesetz

Dienstag, den 13. Dezember 2005, 20.00 Uhr s.t.
im Raum 326 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin
(Bebelplatz 1, Tram: M 1, M 2, 12; Bus: 100, 200, TXL)


mit Rechtsanwalt Thomas Moritz

Ein modernes Zuwanderungsrecht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den gesellschaftlichen Realitäten in Einklang bringt - das sollte mit dem vor knapp einem Jahr in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz geschaffen werden. Dazu gehört auch die Situation ausländischer StudienabsolventInnen. Es solle verhindert werden, dass in Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte, die dringend benötigt werden, in andere Industrieländer abwandern, weil sie nach ihrem Abschluss Deutschland regelmäßig verlassen müssten. Auch die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme sollte für Studierende aus Nicht-EU-Ländern verbessert werden.

In der Realität sieht das Ganze freilich etwas anders aus.

Der Referent ist Rechtsanwalt in Berlin und informiert anhand seiner Praxis-Erfahrungen über die Situation von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern. Dabei geht es vor allem die Ausgrenzung von nicht-reichen ausländischen Studierenden durch die Einschränkung der Arbeitsmöglichkeiten und die absurden Bedingungen, die AbsolventInnen erfüllen müssen, um nach dem Studium in Deutschland bleiben zu können. Außerdem berichtet er, wie die Ausländerbehörde den "Fleiß" von Studierenden überwacht, obwohl sie dazu völlig ungeeignet sind.

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