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Aktuell
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Studieren
in Deutschland?
Ausländische
Studierende und das neue Zuwanderungsgesetz
Dienstag,
den 13. Dezember 2005, 20.00 Uhr s.t.
im Raum 326 der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
zu Berlin
(Bebelplatz 1, Tram: M 1, M 2, 12; Bus: 100, 200, TXL)
mit Rechtsanwalt
Thomas Moritz
Ein modernes Zuwanderungsrecht,
das die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den gesellschaftlichen Realitäten
in Einklang bringt - das sollte mit dem vor knapp einem Jahr in Kraft
getretenen Zuwanderungsgesetz
geschaffen werden. Dazu gehört auch die Situation ausländischer StudienabsolventInnen.
Es solle verhindert werden, dass in Deutschland gut ausgebildete Fachkräfte,
die dringend benötigt werden, in andere Industrieländer abwandern, weil
sie nach ihrem Abschluss Deutschland regelmäßig verlassen müssten. Auch
die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme sollte für Studierende aus Nicht-EU-Ländern
verbessert werden.
In der Realität sieht
das Ganze freilich etwas anders aus.
Der Referent ist Rechtsanwalt
in Berlin und informiert anhand seiner Praxis-Erfahrungen über die Situation
von Studierenden aus Nicht-EU-Ländern. Dabei geht es vor allem die Ausgrenzung
von nicht-reichen ausländischen Studierenden durch die Einschränkung der
Arbeitsmöglichkeiten und die absurden Bedingungen, die AbsolventInnen
erfüllen müssen, um nach dem Studium in Deutschland bleiben zu können.
Außerdem berichtet er, wie die Ausländerbehörde den "Fleiß" von Studierenden
überwacht, obwohl sie dazu völlig ungeeignet sind.
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