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Der
Prozess gegen die »Cuban Five« in den USA
Donnerstag,
den 1. November 2007, Raum
3075
Im September 1998 wurden 5 Kubaner in Miami/USA verhaftet und wegen „Konspiration zu Spionage und zum Mord“ angeklagt, nachdem sie Informationen über exilkubanische Organisationen, die für terroristische Aktivitäten auf Kuba verantwortlich waren, gesammelt und dem FBI übergeben hatten. Das Verfahren hat weit über die USA hinaus für Aufsehen gesorgt, weil die 5 Kubaner 2000 von einer Jury in Miami unter Verstoß gegen die international anerkannten Grundsätze für ein faires Gerichtsverfahren zu extrem hohen Freiheitsstrafen (drei sogar zu lebenslänglich) verurteilt worden sind. Drei Richter des Appellationsgerichts waren zu dem Ergebnis gekommen. Nach der Aufhebung dieser Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft fand im August dieses Jahres nun eine weitere Anhörung wegen anderer Anfechtungsgründe der Verteidigung vor drei Bundesrichtern statt. Rechtsanwalt Eberhard Schultz hat das Hearing mit Unterstützung der Berliner Rechtsanwaltkammer, des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins als Prozessbeobachter besucht. Eine Entscheidung des Gerichts steht aus. Insbesondere eine Arbeitsgruppe des UN-Menschenrechtsausschusses u.a. haben das Verfahren bzw. amnesty international und US-JuristInnenorganisationen die Haftbedingungen innerhalb der neunjährigen Untersuchungshaft scharf kritisiert. In diesem „einzigartigen Verfahren“(so der Hauptverteidiger Len Weinglass aus New York) werden den Besuchen der Mütter und Ehefrauen der Inhaftierten seitens der Regierung der Vereinigten Staaten immer wieder systematisch Hindernisse in den Weg gelegt. Olga Salanueva, der Ehefrau von Rene Gonzales, und Adriana Perez, der Ehefrau von Gerardo Hernandez, wurde zum achten Mal ein Einreisevisum in die Vereinigten Staaten verweigert. Adriana Perez hat Gerardo Hernandez seit 1998, d.h. 9 Jahre, nicht mehr sehen können. Die US – Behörden haben Olga Salanueva seit ihrer Ausweisung aus den USA im Jahre 2000 die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert. ReferentInnen:
Eine gemeinsame Veranstaltung |