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Polizeiliche Übergriffe und Gegenstrategien
Wissenschaftliche Kurzkonferenz zu den sicherheitspolitischen Konsequenzen des G8-Gipfels


 

Freitag, den 23. November 2007,
ab 17.00 Uhr
im
Raum 3094/96
Hauptgebäude der Humboldt-Universität
Unter den Linden 6
Westflügel, 2. Obergeschoss

(Bus: 100, 200, TXL bis Staatsoper | Tram: M1, 12 bis Kupfergraben |
S/U-Bahnhof
Friedrichstraße)

Veranstalter

  • amnesty international (ai)
  • Republikanischer Anwältinnen und Anwälteverein (RAV)
  • arbeitskreis kritischer juristinnen und juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin (akj-berlin)

Worum es geht
Das Problem rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte ist immer wieder Thema öffentlicher Diskussionen, wie zuletzt im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm. Dabei werden derartige Vorkommnisse zumeist als Ausnahme behandelt, obwohl es deutliche Hinweise darauf gibt, dass es sich um ein strukturelles Problem handelt. Hierfür sprechen nicht zuletzt die zahlreichen Berichte von Betroffenen, denen zufolge polizeiliche Übergriffe eher Alltag als Ausnahme sind. Zugleich werden die Befugnisse der Polizei zunehmend ausgeweitet, die Beamten immer umfassender ausgerüstet und schwinden die Grenzen zwischen Polizei und Militär.

Als besonders problematisch erweist sich, dass eine effektive, unabhängige Kontrolle und Aufarbeitung polizeilichen Fehlverhaltens kaum erfolgt. Da eine besondere externe Instanz diesbezüglich nicht vorgesehen ist, findet eine Bearbeitung solcher Fälle bislang nur intern v. a. im Rahmen von Disziplinarverfahren sowie durch die Strafverfolgungsbehörden statt. Beide Kontrollinstanzen sehen sich jedoch angesichts ihrer Nähe zu den Beschuldigten dem Vorwurf mangelnder Objektivität ausgesetzt.

Nachdem das Problem in den vergangenen Jahrzehnten durch Polizei und Verwaltung vor allem ignoriert oder abgestritten wurde, zeigen sich nun teilweise vorsichtige Tendenzen in eine andere Richtung. Hierfür stehen ein langsam zunehmendes Problembewusstsein wie auch vereinzelte Gegenmaßnahmen, wie etwa Projekte für eine Menschenrechtsbildung bei der Polizei. Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen fordern darüber hinaus seit Jahren verschiedene weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte oder eine differenzierte statistische Erfassung einschlägiger Vorfälle, um so fundierte Aussagen über Umfang und Struktur des Problems möglich zu machen.

Gleichwohl ist nicht zu übersehen, dass die Möglichkeiten und Spielräume für Veränderungen in diesem Bereich begrenzt sind. Der Institution Polizei als Protagonistin des Gewaltmonopols sind mit ihrem Handlungsauftrag und ihrer Organisationsform strukturelle Besonderheiten eigen, die sich kaum auflösen lassen. Zum anderen ist eine effektive Kontrolle der Polizei gerade von staatlicher Seite nur in Grenzen möglich und erwünscht. Denn im Vordergrund steht hier das Bedürfnis, dass die eigene Hüterin des Gewalt­monopols dieses effektiv umsetzt.

Vor diesem Hintergrund sind in besonderem Maße eine öffentliche und wissenschaftliche Auseinandersetzung sowie eine unabhängige Arbeit von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen gefragt. Zu diesem Zweck wollen wir mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Politik sowie von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen über das Ausmaß des Problems und mögliche Gegenstrategien diskutieren.

Ablauf

17.00 Uhr: Struktur und Umfang rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamte

  • Prof. Dr. Thomas Feltes, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie und Polizeiwissenschaft
    Polizeigewalt im internationalen Kontext: Empirische Befunde und kriminalpolitische Konsequenzen
  • Martin Herrnkind, amnesty international
    Neues aus der Innenperspektive
  • Rechtsanwalt Alain Mundt, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV)
    Polizeiliche Übergriffe am Beispiel der Proteste gegen den G8-Gipfel

18.00 Uhr: Zur Strafverfolgung von polizeilichen Übergriffen

  • Tobias Singelnstein, wiss. Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
    Zur strafjustiziellen Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte
  • Rechtsanwältin Karen Ullmann, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV)
    Strafverfahren gegen Polizeibeamte in der Praxis

– Pause –

19.00 Uhr: Gegenstrategien

  • Falk Menzner, amnesty international
    Forderungen von amnesty international
  • Dr. Petra Follmar-Otto, Deutsches Institut für Menschenrechte
    Das Zusatzprotokoll zur UN-Antifolterkonvention in Deutschland
  • Judith Demba, Büro Tobias Pflüger (MdEP)

19.30 Uhr: Diskussion mit dem Publikum
Moderation: Heike Kleffner

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