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"Sag mir wo die Werte sind!"
Nachdem der rosa-rote Senat sich für die Einführung eines für alle verpflichtenden Ethikunterrichts für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 ab dem Schuljahr 2006/2007 entschieden hatte, ist eine Diskussion um dessen Grundlage und die Stellung des Religionsunterrichts entbrannt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2006 die Beschwerde (- 1 BvR 2780/06 -) einer damals 12-jährigen Schülerin und ihrer Eltern abgelehnt, die auf Befreiung vom Ethikunterricht geklagt hatte. Nun versucht die Initiative "Pro Reli", das Pflichtfach Ethik in Berlin per Volksentscheid abzuschaffen. Konkretes Ziel ist es, die Schulfächer Ethik und Religion künftig als Wahlpflichtfach anzubieten, wodurch sich die Berliner SchülerInnen zwischen Ethik und Ren hätten. Bisher kann dagegen neben dem verpflichtenden Ethikunterricht das Schulfach Religion freiwillig und zusätzlich besucht werden. Das Land Berlin stellt hierfür Räumlichkeiten und 90 Prozent der entstehenden Personalkosten zur Verfügung. Ein erfolgreiches Volksbegehren und ein anschließend erfolgreicher Volksentscheid hätten somit entscheidende Konsequenzen im Schulalltag: Berliner SchülerInnen würden nicht mehr wie bisher im Rahmen des Ethikunterrichts gemeinsam unterrichtet werden, sondern separiert entsprechend der verschiedenen Religionen. Das gegenseitige Verständnis über verschiedenste konfessionelle Prägungen sowie der interkulturelle Dialog, welche für eine pluralistische Gesellschaft von großer Bedeutung sind, würden unmittelbar leiden - so die Gegner des Volksbegehrens. Der Ethikunterricht biete neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen die Möglichkeit, grundlegendes Wissen über Verfassungs- und Menschenrechte so zu vermitteln, wie es in keinem anderen Schulfach zu realisieren ist. LehrerInnen eines religionsgebundenen Unterrichts könnten hingegen nicht verpflichtet werden, derartiges Wissen weiterzugeben. Trotz dieser Bedenken hat es die Initiative bis Ende Oktober 2008 geschafft, bereits 34000 Unterschriften zu sammeln. Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind 170000 Unterschriften nötig. Über die verfassungsrechtlichen Hintergründe, insbesondere das Verhältligion, spricht Kirsten Wiese (Rechtsanwältin) von der Humanistischen Union. Sie hat sich u.a. im Rahmen ihrer Doktorarbeit zu muslimischen Lehrerinnen mit Kopftuch an öffentlichen Schulen in Deutschland mit dem Thema Staat und Religion befasst.
Vorgang: Streit um die Einführung eines Werteunterrichts an Berliner Schulen (28. Juni 2005, RA Michael Wittich) |