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ND-Bericht vom 17. Juni 2004

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Anwälte in Sorge um faires Verfahren
36 der am 1. Mai Festgenommenen noch in Haft. Von Heiko Balsmeyer

Seit den Maikrawallen sollen 36 Beschuldigte ohne schlüssige Begründung in Haft sein. Die Anwältin Ulrike Birzer, die einiger der am 1. Mai Festgenommenen rechtlich vertritt, schilderte in der Humboldt Universität die Haftpraxis rund um den 1. Mai im Vergleich zu Vorjahren. 100 Personen wurden in Untersuchungshaft genommen, während es 2003 nur 56 und 2002 41 waren. Tatsachen, die normalerweise zur Aufhebung der Haft führen, werden bei den 36 weiter in Untersuchungshaft Sitzenden nicht anerkannt: soziale Bindungen, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, keine Gefahr, dass Beweismittel vernichtet werden.

Als Begründung wird von der Justiz das zu erwartenden hohe Strafmaß von zwei bis drei Jahren angeführt. Anwalt Sven Lindemann hält diese angekündigten Strafen für »absurd hoch« und ergänzte, unter den seit sechs Wochen im Gefängnis festgehaltenen Demonstranten seien auch solche ohne irgendwelche Vorstrafen. Die Anwälte vermuten, die Untersuchungshaft werde von der Berliner Justiz als Mittel zur Erpressung von Geständnissen sowie als neue Form von vorgezogenem Arrest genutzt. Die Erfahrung zeige, wer Straftaten einräumt, kann mit Strafmilderung rechnen und wer später auf Bewährung verurteilt werde, habe auf diese Weise trotzdem bereits im Gefängnis gesessen.

Dass die Betroffenen kein faires Verfahren erwarten können, befürchtet Anwalt Lindner schon seit dem 1. Mai. So seien Haftbefehlsanträge von den Richtern bereits vor der Anhörung der Beschuldigten unterschrieben worden. In einem Fall konnte deshalb auch ein Richter erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt werden. Die nächste Richterin erließ dann jedoch formell einwandfrei einen entsprechenden Haftbefehl.

Demonstration »Gegen Polizeigewalt und Klassenjustiz« am 23. Juni, 16 Uhr, am Oranienpolatz, Kreuzberg

 

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