Rasterfahndung
"Und
wir hatten doch Recht!"
Dokumentation der Pressemitteilung
des ReferentInnenrats der
HU (gesetzl. AStA) vom 23. Mai 2006 zum Beschluss
des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung
vom 4. April 2006
Die Rasterfahndung war verfassungswidrig
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bewertet die
nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleitete präventive
„Rasterfahndung“ des LKA nach vermeintlichen islamistischen Terroristen
als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Der ReferentInnenrat (RefRat, gesetzlich AstA) sieht hiermit seine Position
bestätigt.
2001 wurden an den Berliner Universitäten 3000 Datensätze
von Studenten "gerastert", 660 davon an der Humboldt- Universität zu Berlin
(HU). Gegen diese rassistische Kriminalisierung anhand von Herkunft und
Religion klagten HU-Studierende mit Unterstützung des ReferentInnenrats.
Das Landesgericht gab den KlägerInnen Recht, da keine "gegenwärtige Gefahr
für den Bestand des Bundes, eines Landes oder für Leben oder die Freiheit
einer Person erkennbar" war.
Gegen das Urteil legte der Berliner Polizeipräsident jedoch
erfolgreich Beschwerde ein: Im April 2002 erklärte das Berliner Kammergericht
die "Rasterfahndung" für zulässig. Begründet wurde der Eingriff in die
Grundrechte durch das Argument einer "Dauergefahr", der durch die "Rasterfahndung"
zu begegnen sei.
Dass der rassistischen Praxis der "Rasterfahndung" durch
den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten
Parallelverfahren in Nordrhein-Westfalen nun doch Grenzen gesetzt werden,
begrüßt René Held, Referent für Hochschulpolitik: „Die sogenannte Rasterfahndung
hat dumpfe Panikmache verstärkt und dazu beigetragen, rassistische Stereotype
zu verbreiten. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sehen
wir uns in unserem Protest bestätigt."
Der Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Prozessvertreter der Studenten
und des RefRats, hofft, dass durch den Beschluss künftig mehr Sensibilität
der Berliner Justiz in Datenschutzfragen erwartet werden kann: "Mit Blick
auf die bestehende polizeigesetzliche Regelung in Berlin dürfte klar sein,
dass Rasterfahndungen wie die an den Berliner Hochschulen in den Jahren
2001/2002 nicht wiederholt werden dürfen."
akj-Dokumentation zur Rasterfahndung 2001/2002
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