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Rasterfahndung



"Und wir hatten doch Recht!"

Dokumentation der Pressemitteilung des ReferentInnenrats der HU (gesetzl. AStA) vom 23. Mai 2006 zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Rasterfahndung vom 4. April 2006

Die Rasterfahndung war verfassungswidrig

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bewertet die nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeleitete präventive „Rasterfahndung“ des LKA nach vermeintlichen islamistischen Terroristen als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Der ReferentInnenrat (RefRat, gesetzlich AstA) sieht hiermit seine Position bestätigt.

2001 wurden an den Berliner Universitäten 3000 Datensätze von Studenten "gerastert", 660 davon an der Humboldt- Universität zu Berlin (HU). Gegen diese rassistische Kriminalisierung anhand von Herkunft und Religion klagten HU-Studierende mit Unterstützung des ReferentInnenrats. Das Landesgericht gab den KlägerInnen Recht, da keine "gegenwärtige Gefahr für den Bestand des Bundes, eines Landes oder für Leben oder die Freiheit einer Person erkennbar" war.

Gegen das Urteil legte der Berliner Polizeipräsident jedoch erfolgreich Beschwerde ein: Im April 2002 erklärte das Berliner Kammergericht die "Rasterfahndung" für zulässig. Begründet wurde der Eingriff in die Grundrechte durch das Argument einer "Dauergefahr", der durch die "Rasterfahndung" zu begegnen sei.

Dass der rassistischen Praxis der "Rasterfahndung" durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in einem gleich gelagerten Parallelverfahren in Nordrhein-Westfalen nun doch Grenzen gesetzt werden, begrüßt René Held, Referent für Hochschulpolitik: „Die sogenannte Rasterfahndung hat dumpfe Panikmache verstärkt und dazu beigetragen, rassistische Stereotype zu verbreiten. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in unserem Protest bestätigt."

Der Rechtsanwalt Sönke Hilbrans, Prozessvertreter der Studenten und des RefRats, hofft, dass durch den Beschluss künftig mehr Sensibilität der Berliner Justiz in Datenschutzfragen erwartet werden kann: "Mit Blick auf die bestehende polizeigesetzliche Regelung in Berlin dürfte klar sein, dass Rasterfahndungen wie die an den Berliner Hochschulen in den Jahren 2001/2002 nicht wiederholt werden dürfen."

 

akj-Dokumentation zur Rasterfahndung 2001/2002

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