Die rot-rot-grüne Koalition hat einen Entwurf für ein neues „Versammlungsfreiheitsgesetz“ vorgelegt. Wie dieser Entwurf zu bewerten ist, möchten wir mit Felix Hanschmann, Professor für Öffentliches Recht an der HU Berlin, diskutieren.
Update: Die Folien zum Vortrag von Felix Hanschmann können hier heruntergeladen werden.
Mittwoch, 3.2., 18:30 Uhr, den Raum findet ihr hier.
Seit der Föderalismusreform von 2006 liegt das Versammlungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Berlin hat davon bisher keinen Gebrauch gemacht, sodass das alte Versammlungsgesetz des Bundes weitergilt. Dieses Gesetz des Bundes passte nie recht mit der Versammlungsfreiheit aus dem Grundgesetz zusammen, die zu den „unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens“ (Brokdorf-Beschluss des BVerfG) zählt. Das obrigkeitsstaatliche Gesetz wurde erst durch eine Auslegung im Lichte der Versammlungsfreiheit zu dem Versammlungsrecht, das wir heute kennen. Linke Bewegungen haben sich schon immer auch und vor allem auf der Straße artikuliert und für ein liberaleres Versammlungsrecht gekämpft. Für den akj Berlin ist das Versammlungsrecht daher schon seit jeher ein besonders wichtiges Thema.
Der rot-rot-grüne Koalition möchte nun ein neues „Versammlungsfreiheitsgesetz“ einführen. Schon der Name ist etwas irreführend, handelt es sich in der Sache doch um ein Versammlungsfreiheitsbeschränkungsgesetz. Gerade in Berlin als Stadt mit sehr vielen Demonstrationen und sonstigen politischen Versammlungen ist die Bedeutung dieses Gesetzes für die Freiheitsrechte und die demokratische Teilhabe nicht zu unterschätzen. Was das Gesetz inhaltlich bereithält, welche Punkte problematisch und welche vielleicht begrüßenswert sind, möchten wir mit Felix Hanschmann besprechen. Nach einem Input ist Zeit für Fragen und Diskussion.
Hier findet ihr den aktuellen Gesetzentwurf.