akj



Home

akj-Blog

Erklärungen

Projekte

das freischüßler

annex
Schriftenreihe des akj

Vorträge

Seminare

Links

Impressum




Gefährliches Werkzeug
Der akj-Themenabend



Gegen Landesverräter und Whistleblowerinnen
Die lange Wirkung der §§ 94 ff. StGB
 

Donnerstag, den 12. Dezember 2013, ab 19:00 Uhr
Raum 326 | Juristische Fakultät HU | Bebelplatz 1 | 3. OG
(S/U-Bahnhof Friedrichstraße, Tram: M1, 12, Bus: 100, 200, TXL)

Propaganda: Plakat (pdf)


Was haben wir uns aufgeregt: Die ganze Bundesrepublik wird von der NSA überwacht, sogar das Handy der Kanzlerin. Ein neues Blatt in der scheinbar endlosen Ära der Überwachung wird beschrieben. Unterdessen wird der Whistle-Blower Edward Snowden, der durch seine Offenbarungen all das ins Rollen gebracht hat, von seinem Heimatland weltweit wegen „Geheimnis- und Landesverrats“ verfolgt. Ähnlich erging es dem US-Obergefreiten Bradley Manning, der als Soldat im Irak 2010 Hunderttausende geheime Dokumente aus Armeedatenbanken an die Enthüllungsplattform WikiLeaks weitergereicht haben will und nun zu 35 Jahren Haft u.a. wegen Verrats von Staatsgeheimnissen und Landesverrats verurteilt wurde.

„Landesverrat hat immer und zu allen Zeiten als das schimpflichste Verbrechen gegolten.“ Mit dieser Betonung der besonderen Verwerflichkeit des Landesverrats lobte 1951 die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Lüneburg in einem Verfahren gegen den NS-Generalrichter Manfred Roeder die in den Jahren 1942/43 vom Reichskriegsgericht in einem angeblich „rechtsstaatlichen Verfahren“ gefällten Todesurteile gegen 49 Mitglieder der „Roten Kapelle“ als „unausweichlich“. In einer Zeit, in der sich „Deutschland in einem Kampf um Leben und Tod befand“, hätten die Verurteilten verbrecherisch das „Wohl des deutschen Reiches“ gefährdet.

Auch gegen Kommunist_innen ließ sich der Tatbestand des Landesverrats gut nutzen: Nur zwei Tage nach dem Verbot der FDJ durch die Bundesregierung am 26. Juni 1951 beschloss der Bundestag das Erste Strafrechtsänderungsgesetz, das 37 neue Strafnormen festlegte und unter anderem Hochverrat, Landesverrat und Geheimbündelei unter Strafe stellte, was später einige KPD-Mitglieder betraf. Noch in der Spiegel-Affäre 1962 wurde die richterliche Anordnung zur Durchsuchung der Hamburger Redaktionsräume u.a. auf den Verdacht des Landesverrats gestützt.

Gemeinsam wollen wir an diesem Themenabend die lange Wirkung der §§ 94 ff. StGB, ihr Herkommen, ihre dogmatischen Konstruktionen und ihren Einsatz in der Praxis unter die Lupe nehmen und diskutieren, wo das Spannungsverhältnis zwischen „Geheimnisverrat“ und politischem Verantwortungsbewusstsein sonst noch anzutreffen und wie damit umzugehen ist.



Lesestoff:

  • Deutscher Bundestag:
    Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 (externer Link)

  • Helmut Kramer:
    Landesverrat, Justiz und Medienmacht (externer Link zu einer pdf-Datei)

  • Rolf Gössner
    Politische Justiz und ihre Opfer – Die juristitielle Praxis der Kommunistenverfolgung, in: ders.: Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs - Über den unterschiedlichen Umgang mit der deutschen Geschichte in Ost und West, Berlin 1998, S. 106–126 (interner Link zu einer pdf-Datei)

  • Alexander von Brünneck
    Verfolgung der kommunistischen Meinungsäußerungen, in: ders.: Politische Justiz gegen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland 1949–1968, Frankfurt am Main 1978, S. 167–195 (interner Link zu einer pdf-Datei)

  • Klaus Beer
    Flucht in die Üffentlichkeit als freie Meinungsäußerung und Rechtsbehelf,
    in: Hans-Ernst Böttcher (Hrsg.): Recht Justiz Kritik, Festschrift für Richard Schmid, Baden-Baden 1985, S. 327–350 (interner Link zu einer pdf-Datei)

zurück