akj
HomeErklärungenProjektedas freischüßlerannex
|
Mittwoch,
den 18. April 2012, 18:30–21:30 Uhr Propaganda: Plakat
(pdf) akj-Beitrag: „Rassismus im Recht – rassistische Gesetzgebung?“ (pdf) Mitschnitt der Veranstaltung (mp3-Dateien: Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4 und Teil 5)
Das erste Entsetzen über die rechtsterroristischen Hintergründe der Mordserie der NSU an Menschen mit Migrationshintergrund war groß. Obwohl in dieser Form einmalig in Europa, blieben größere Proteste jedoch, wie schon bei den rassistischen Progromen in Rostock-Lichtenhagen und Hoyerswerda vor 20 Jahren, ebenso aus wie ein »Aufstand der Anständigen«. In einigen Medien begann lediglich eine Debatte darüber, ob die Bezeichnung der polizeilichen Ermittlungskommission als »Soko Bosporus« zur Untersuchung der »Döner-Morde« nicht diskriminierend und rassistisch sei. Kein Thema war bisher der Rassismus als wesentliche Ursache für die Neo-Nazi-Mordserie und vermutlich auch von deren jahrelanger Vertuschung. Erst recht findet der alltägliche, institutionelle Rassismus in Polizei und Justiz kaum Beachtung, der sich nicht auf rechtswidrige Gewaltanwendung beschränkt und dem ganze Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind. Da ist es kein Wunder, wenn Betroffene immer häufiger von rassistischen Angriffen berichten, gegen welche die Polizei nichts unternimmt, sondern die Anzeigenden häufig selbst verdächtigt. Die Hilfsorganisation »Reach Out« meldet einen massiven Anstieg im Jahre 2011 auf 158 dokumentierte rassistische Angriffe in Berlin. RechtsanwältInnen berichten von einer Fortsetzung des Problems auf der Ebene der Justiz. Das Recht schafft in vielen Bereichen einen Rahmen, der von Polizei und Justiz bewusst oder unbewusst rassistisch ausgefüllt wird; die Feindbilder »Islam« und »Terrorismus« sowie das Schüren von Überfremdungsängsten in Politik und Massenmedien lassen dies als gerechtfertigt erscheinen. Wir wollen in der Veranstaltung, die anknüpft an die Veranstaltungen zum Thema »Polizeigewalt außer Kontrolle?«, folgenden Fragen nachgehen: → Handelt es sich um bedauerliche Einzelfälle oder um einen Ausdruck der in wissenschaftlichen Studien (zuletzt Heitmeyer 2011) belegten, weit verbreiteten rassistischen Einstellung in der Mitte der Gesellschaft? → Was bedeutet Rassismus in diesem Zusammenhang? → Können nicht auch Gesetze, Verordnungen und Richtlinien (zum Beispiel für verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei an sogenannten gefährlichen Orten) von einem »institutionellen Rassismus« geprägt sein, der z.B. internationalen Rechtsstandards widerspricht? → Was können Betroffene und Soli-Gruppen dagegen tun? → Welche Forderungen sollen gestellt, welche Konsequenzen gezogen werden? Grußwort: ReferentInnen: Chamberlin
Wandji (Antirassismusreferat im RefRat der HU)
Prisca Feihle und Michael Plöse (akj-berlin) RA
Eberhard Schultz (Internationale
Liga für Menschenrechte)
Dr.
Sabine Schiffer (Institut
für Medienverantwortung, Erlangen) Moderation:
Eine Veranstaltung von: |