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Genugtuung für die Opfer von Distomo?

Dienstag, den 27. Mai 2003 - 20 Uhr (c.t.)
im Raum 210 des Seminargebäudes am Hegelplatz
(Dorotheenstr. 24, Tram: 1, 50, Bus: 100, 200, 348)

Juristische Aufarbeitung des Massakers von Distomo


Distomo, Griechenland 10. Juni 1944: Angehörige der 4.SS-Polizei-Panzer-Division plündern und verwüsten das Dorf und ermorden 218 EinwohnerInnen, darunter viele Frauen und Kinder, bestialisch.
München, Deutschland 1972: Die Staatsanwaltschaft 1 stellt ein Ermittlungsverfahren gegen die Angehörigen der SS-Division wegen angeblicher Verjährung ein.

Livadia, Griechenland 1997: Das Landgericht gibt einer Klage von 269 Überlebenden und Nachfahren des Massakers von Distomo statt und verpflichtet die BRD zu Entschädigungszahlungen in Höhe von 28 Mio. Euro. Doch anstatt Schadensbegrenzung zu betreiben, legte die Bundesregierung beim Areopag, dem obersten Gerichtshof Griechenlands, Revision ein: Ohne Erfolg ...





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