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Baskenland:
Zwischen Hoffnung und alltäglicher Unterdrückung –
Der Makroprozeß 18/98
Veranstalter:
Vereinigung
Berliner Strafverteidiger e.V.
und akj-berlin
Donnerstag,
den 8. Juni 2006,
um 19.00 Uhr (c.t.)
im Raum 3094/3096 im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu
Berlin
(Unter den Linden 6, Westflügel, 3. Stock, Tram: M 1, M 2, 12; Bus:
100, 200, TXL)
Diskussionsveranstaltung | Es diskutieren:
RA Jonan
Lekue (baskischer Rechtsanwalt), RA Martin Poell und RA
Volker Gerloff (beide
Berlin)
Moderation: RA Bernd Häusler, Menschenrechtsbeauftragter der
Rechtsanwaltskammer Berlin
Das
Baskenland - Euskal Herria - liegt an den östlichen Ausläufern der Pyrenäen
auf französischem und spanischem Staatsgebiet. Im 16ten Jahrhundert wurde
das bis dahin unabhängige Königreich Navarra, welches das Baskenland umfasste,
durch die vereinigten Königreiche Kastilien und Aragon besetzt und annektiert.
Dennoch bestanden bis weit ins 19. Jahrhundert zahlreiche Privilegien
u.a. mussten Basken nicht in der spanischen Armee Kriegsdienst leisten.
Durch den aufkommenden europäischen Nationalismus im 19ten Jahrhundert
wurden diese Privilegien abgeschafft und der spanische Nationalstaat erfunden.
Die folgende Nichtanerkennung der baskischen Identität schuf einen politischen
Konflikt, der bis heute andauert und auch gewalttätige Ausdrucksformen
hervorgebracht hat. Insbesondere in der Zeit des Francofaschismus wuchs
die Unterdrückung, aber auch der politische, soziale und kulturelle Widerstand
hiergegen. Auch die Einführung der Demokratie - Transformacion - konnte
diesen Konflikt nicht lösen, da die spansiche Verfassung von 1978, die
von der baskischen Bevölkerung abgelehnt wurde, das Selbstbestimmungsrecht
der baskischen Bevölkerung negiert.
Nach
mehr als vierzig Jahren des linken politischen und bewaffneten Widerstands
erlebt das Baskenland derzeit einen erneuten Versuch der Lösung dieses
Konfliktes. Die Untergrundorganisation ETA verkündete einen dauerhaften
Waffenstillstand mit dem Ziel, einen demokratischen Prozeß einzuleiten,
der es der baskischen Bevölkerung ermöglichen soll, frei über ihre Zukunft
zu entscheiden. Die spanische und französische Regierung wenden seit Jahren
vielfältige Formen der Repression gegen die baskische Opposition an: Staatsterrorismus
GAL, Geheimdienstoperationen, paramilitärische Gruppen, Isohaft, Verteilung
der Gefangenen in verschiedene abgelegene Knäste, Kriminalisierung und
Illegalisierung öffentlicher und legaler politischer Organisationen, die
Schließung von Zeitungen ... alles hat das Baskenland kennengelernt.
Mitte
1998 leitete der Untersuchungsrichter Garzon ein Ermittlungsverfahren
ein, welches sich gegen verschiedene baskische Gruppierungen, soziale
Projekte und Einzelpersonen richtet. In diesem Verfahren - 18/98 - sind
derzeit 59 Personen angeklagt. Offizielles Ziel der Ermittlungen war die
Erforschung der ökonomischen Struktur der ETA. Tatsächlich wurden jedoch
Schritt für Schritt baskische linke Projekte angegriffen und teilweise
zerstört. In den verschiedenen Ermittlungsverfahren sind mehr als 200
Personen angeklagt und die Mehrheit von ihnen war oder sind in Untersuchungshaft,
welche in Spanien ohne weitere Begründung vier Jahre dauern kann.
Für
den Prozeß ist ein unter Franco eingeführtes Sondergericht, die Audiencia
Nacional, als Gericht für Terroranklagen, zuständig. Dieses Gericht wurde
1978 quasi über Nacht ohne den Austausch auch nur eines Richters demokratisch.
Die Audiencia Nacional akzepiert beispielsweise bis heute Aussagen, die
unter Folter zustandegekommen sind. Der größte Teil des Makroprozesses
18/98 begann am 21ten November 2005.
Um
dieses politische Verfahren zu beobachten reisen und reisten mehrfach
internationale JuristInnen, auf Einladung der Menschrechtsorganisation
EH Watch, zur Verhandlung nach Madrid. Wir wollen mit unserer Veranstaltung
auf die politische und juristische Situation der Repression im Baskenland
aufmerksam machen.
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