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Baskenland:
Zwischen Hoffnung und alltäglicher Unterdrückung
Der Makroprozeß 18/98

 


Veranstalter: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.      
                       und akj-berlin

Donnerstag, den 8. Juni 2006,
um 19.00 Uhr
(c.t.)

im Raum 3094/3096 im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin
(Unter den Linden 6, Westflügel, 3. Stock, Tram: M 1, M 2, 12; Bus: 100, 200, TXL)

Diskussionsveranstaltung | Es diskutieren: RA Jonan Lekue (baskischer Rechtsanwalt), RA Martin Poell und RA Volker Gerloff (beide Berlin)
Moderation: RA Bernd Häusler, Menschenrechtsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Berlin

Das Baskenland - Euskal Herria - liegt an den östlichen Ausläufern der Pyrenäen auf französischem und spanischem Staatsgebiet. Im 16ten Jahrhundert wurde das bis dahin unabhängige Königreich Navarra, welches das Baskenland umfasste, durch die vereinigten Königreiche Kastilien und Aragon besetzt und annektiert. Dennoch bestanden bis weit ins 19. Jahrhundert zahlreiche Privilegien u.a. mussten Basken nicht in der spanischen Armee Kriegsdienst leisten. Durch den aufkommenden europäischen Nationalismus im 19ten Jahrhundert wurden diese Privilegien abgeschafft und der spanische Nationalstaat erfunden. Die folgende Nichtanerkennung der baskischen Identität schuf einen politischen Konflikt, der bis heute andauert und auch gewalttätige Ausdrucksformen hervorgebracht hat. Insbesondere in der Zeit des Francofaschismus wuchs die Unterdrückung, aber auch der politische, soziale und kulturelle Widerstand hiergegen. Auch die Einführung der Demokratie - Transformacion - konnte diesen Konflikt nicht lösen, da die spansiche Verfassung von 1978, die von der baskischen Bevölkerung abgelehnt wurde, das Selbstbestimmungsrecht der baskischen Bevölkerung negiert.

Nach mehr als vierzig Jahren des linken politischen und bewaffneten Widerstands erlebt das Baskenland derzeit einen erneuten Versuch der Lösung dieses Konfliktes. Die Untergrundorganisation ETA verkündete einen dauerhaften Waffenstillstand mit dem Ziel, einen demokratischen Prozeß einzuleiten, der es der baskischen Bevölkerung ermöglichen soll, frei über ihre Zukunft zu entscheiden. Die spanische und französische Regierung wenden seit Jahren vielfältige Formen der Repression gegen die baskische Opposition an: Staatsterrorismus GAL, Geheimdienstoperationen, paramilitärische Gruppen, Isohaft, Verteilung der Gefangenen in verschiedene abgelegene Knäste, Kriminalisierung und Illegalisierung öffentlicher und legaler politischer Organisationen, die Schließung von Zeitungen ... alles hat das Baskenland kennengelernt.

Mitte 1998 leitete der Untersuchungsrichter Garzon ein Ermittlungsverfahren ein, welches sich gegen verschiedene baskische Gruppierungen, soziale Projekte und Einzelpersonen richtet. In diesem Verfahren - 18/98 - sind derzeit 59 Personen angeklagt. Offizielles Ziel der Ermittlungen war die Erforschung der ökonomischen Struktur der ETA. Tatsächlich wurden jedoch Schritt für Schritt baskische linke Projekte angegriffen und teilweise zerstört. In den verschiedenen Ermittlungsverfahren sind mehr als 200 Personen angeklagt und die Mehrheit von ihnen war oder sind in Untersuchungshaft, welche in Spanien ohne weitere Begründung vier Jahre dauern kann.

Für den Prozeß ist ein unter Franco eingeführtes Sondergericht, die Audiencia Nacional, als Gericht für Terroranklagen, zuständig. Dieses Gericht wurde 1978 quasi über Nacht ohne den Austausch auch nur eines Richters demokratisch. Die Audiencia Nacional akzepiert beispielsweise bis heute Aussagen, die unter Folter zustandegekommen sind. Der größte Teil des Makroprozesses 18/98 begann am 21ten November 2005.

Um dieses politische Verfahren zu beobachten reisen und reisten mehrfach internationale JuristInnen, auf Einladung der Menschrechtsorganisation EH Watch, zur Verhandlung nach Madrid. Wir wollen mit unserer Veranstaltung auf die politische und juristische Situation der Repression im Baskenland aufmerksam machen.

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