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Wenn das System Dein Leben fordert
Die Todesstrafe in den USA am Beispiel des Prozesses gegen Mumia Abu-Jamal



 

© AP Graphics Bank

!!!ENTFÄLLT!!!
Montag, den 3. September 2007,
um 19.00 c.t.

Raum 2097
Hauptgebäude der Humboldt-Universität
Unter den Linden 6
Westflügel, 1. Obergeschoss

(Bus: 100, 200, TXL bis Staatsoper | Tram: M1, 12 bis Kupfergraben | S/U-Bahnhof Friedrichstraße)

 

Seit nunmehr 25 Jahren sitzt Mumuia Abu Jamal in der Todeszelle. Nach wie vor gilt er als schuldig, den Polizisten Daniel Faulkner erschossen zu haben. Die Beweise sprachen keineswegs nur gegen Abu-Jamal, seine Hauptfarbe schon. Nicht zuletzt aufgrund der bedeutenden internationalen Proteste hob ein Bundesrichter das Todesurteil im Dezember 2001 wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers vorläufig auf, lehnte jedoch den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens und die Anhörung aller neuen Beweise ab. Am 17. Mai 2007 kam es zu einer mündlichen Anhörung vor dem 3. Bundesberufungsgericht in Philadelphia. Dabei ging es der Verteidigung darum, den im Juli 1982 erfolgten Schuldspruch wegen vorsätzlichen Mordes aufheben zu lassen, weil die rassistische Verhandlungsführung des damaligen Richters und des Bezirksstaatsanwalts gegen die US-Verfassung und internationale Menschenrechtsgarantien verstoßen habe. Bündnis 90/ Die Grünen hatten Prozessbeobachter entsandt, die über einen Fall berichten werden, der nur als Synonym für den Kampf gegen die Todesstrafe in den USA stehen kann.

ReferentInnen:

  • Rechtsanwalt Volker Ratzmann (MdA Berlin, RAV)
  • Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (MdB, Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages - angefragt)
  • und viele andere ...

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