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„Wenn
der Staat rot sieht!“
Donnerstag,
den 12. Mai 2011, 19–21:30 Uhr Propaganda: Plakat
(pdf)
Am 17.8.1956 erklärt das Bundesverfassungsgericht die KPD für verfassungswidrig (BVerfGE 5, 85). Wie unter den faschistischen Regimen in Franco-Spanien und Portugal werden nun in der jungen BRD Kommunist_innen von der politischen Willensbildung ausgeschlossen. Wir wollen das Urteil diskutieren und die unmittelbaren Folgen des bisher letzten Karlsruher Parteiverbots nachvollziehen, wie sie in dem Dokumentarfilm „Als der Staat rot sah“ (2006) dargestellt werden. Angesichts der Länge des Urteils sind insbesondere die Randnummern 238-528 von Interesse. Hier entwickelt das Gericht die Grundsätze, denen eine Partei in der BRD entsprechen muss und stellt dar, warum die KPD ihnen nicht entspricht. Die Randnummern 603-627 und 1427-1439 sind ebenfalls diskussionswürdig. Diese Hinweise sind nur als Lektüretipps anzusehen, um die Länge des Urteils handhabbar zu machen. Die Auszüge aus dem Urteil haben wir in diesem pdf zusammengestellt. |