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Hartz IV verfassungswidrig!

Dienstag, den 1. Februar 2005 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek

(Bebelplatz 1, Tram: M 1, 12, Bus: 100, 200)

Gegen die Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe ziehen einige Kommunen vor das Bundesverfassungsgericht. Im Auftrag der PDS-Landtagsfraktionen von Brandenburg, Sachsen und Thüringen hat Rechtsanwalt Ulf Wende ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV gefertigt. Es stellt Verstöße gegen das Sozialstaatsprinzip, die Menschenwürde, den Gleichheitsgrundsatz zwischen Frau und Mann sowie gegen den Schutz der Familie fest. Desweiteren stehen die Sanktionen gegen die Verweigerung der Annahme eines 1-Euro-Jobs mit dem Verbot der Zwangsarbeit im Konflikt. Über die Argumentation und den Stand der Verfahren berichtet der Gutachter.

 

Die PDS hat kürzlich ein Gutachten veröffentlicht, in dem der Berliner Rechtsanwalt Ulf Wende im Auftrag der PDS-Landtagsfraktionen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen gleich mehrfacheVerfassungsverstöße bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe kritisiert. »Hartz IV« verstoße gegen das Sozialstaatsgebot, weil es soziale Not zur individuellen Schuld erklärt und mit Zwang gegen Betroffene reagiert, statt deren Not abzustellen. Die Regelsätze von »Hartz IV« verletzen die Menschenwürde, weil auf diesem Niveau ein Leben in Menschenwürde nicht möglich ist.

Der fehlende Bezug von ALG II zum früheren Arbeitseinkommen und die Bestimmungen zur Anrechnung von Partnereinkommen und Vermögen sowie die Zumutbarkeitsregelung verstoßen gegen die Eigentumsgarantie, weil durch Arbeit erworbene Ansprüche auf soziale Sicherung verweigert werden. Die Anrechnung des Partnereinkommens benachteilige vor allem Frauen, verstoße gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter und gegen den Schutz der Familie. Die Sanktionen bei Verweigerung von Arbeit (»jede Arbeit«, bis hin zu »Arbeitsgelegenheiten«, die sogenannten Ein-Euro-Jobs, ist zumutbar) verstoßen gegen das Verbot von Zwangsarbeit.

Hier Auszüge aus dem Gutachten:

  • Verstoß gegen das Sozialstaatsgebot:
    »... hält das Bundesverfassungs­gericht ... daran fest, daß das Sozialstaatsprinzip einen verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag für den Gesetzgeber enthält. 'Es verpflichtet ihn, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen.' (BVerfGE 22,180 [204]) ... Bei der Erfüllung dieses Auftrages billigt das Gericht dem Gesetzgeber zwar einen weiten Gestaltungsspielraum zu, verfassungsrechtlich zwingend sei aber, 'daß der Staat die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein seiner Bürger' schaffte (BVerfGE 82,60 [80]) ... Die Neuregelungen behandeln Arbeitslosigkeit indessen als individuelles Problem ... Arbeitslosigkeit wird als Ergebnis eigenen Verschuldens bzw. eigener Unfähigkeit, mangelnder Flexibilität des Betroffenen hingestellt, dem durch eine Verschärfung von Melde-, Überwachungs- und Offenbarungspflichten der angeblich arbeitsunwilligen Leistungsempfänger entgegengetreten werden müsse... Mit diesem Gesetz nimmt der Gesetzgeber klar Abstand vom Sozialstaatsgebot...«
  • Verstoß gegen die Menschenwürde:
    »Aus der Bedarfsberechnung ... ist ersichtlich, daß die Eckregelsätze weder lebensunterhaltdeckend sind noch eine sozio-kulturelle Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. Diese Bedarfsunterschreitung wird... verschärft, da Leistungsempfängern Zahlungen für Einmalanschaffungen... nur im Rahmen eines Kredites gewährt werden können, der, von Gesetzes wegen zwingend, bis zu 10 Prozent mit den laufenden Leistungen zu verrechnen ist.... Die ohnehin vorliegende Bedarfsunterschreitung wird mit der sofortigen Kreditverrechnung nochmals verschärft...« Diese Regelungen »sind mit dem Grundrecht auf Menschenwürde gemäß Artikel 1 Absatz l Grundgesetz ... nicht vereinbar.«

    (Die komplette Studie ist herunterzuladen unter www.pds-online.de)

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