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Das Zuwanderungsgesetz

Dienstag, den 7. Dezember 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229, Juristische Fakultät gegenüber dem Eingang der Bibliothek
(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, 53; Bus: 100, 200, 348)

Ist das Zuwanderungsgesetz ein grünes Erfolgsprojekt, eine Gefahr für die deutsche Leitkultur oder doch wieder nur legalisierter Rassismus? Was ist neu in der AusländerInnengesetzgebung und was bedeutet es für die Betroffenen?

Am 1. Juli 2004 stimmte der Bundestag nahezu einstimmig für das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungs­gesetz)“. Nachdem am 9. Juli 2004 auch der Bundesrat zustimm­te, wird das Gesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Wie der Name des Gesetzes bereits verrät, geht es hauptsäch­lich um die Begrenzung von allgemeiner Zuwanderung und die Steuerung von wirtschaftlich verwertbarer Zuwanderung. Das neue Aufenthaltsgesetz löst das alte Ausländergesetz ab und regelt umfassend die Einreise und den Aufenthalt von MigrantInnen anknüpfend an den Aufenthaltszweck, statt, wie bisher, an den Aufenthaltstitel. Über die wesentlichen Neuerungen – wie die Reduzierung der möglichen Aufenthaltstitel auf die befristete Auf­enthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis – informiert RA Volker Gerloff. In der anschlie­ßenden Diskussion soll dann auch Zeit für Antworten auf die vorangestellten Fragen sein.

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