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Aktuell
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Das
Zuwanderungsgesetz
Dienstag,
den 7. Dezember 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229, Juristische Fakultät gegenüber dem Eingang der
Bibliothek
(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, 53; Bus: 100, 200, 348)
Ist das Zuwanderungsgesetz
ein grünes Erfolgsprojekt, eine Gefahr für die deutsche Leitkultur oder
doch wieder nur legalisierter Rassismus? Was ist neu in der AusländerInnengesetzgebung
und was bedeutet es für die Betroffenen?
Am 1. Juli 2004 stimmte
der Bundestag nahezu einstimmig für das „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung
der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von
Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)“. Nachdem am 9. Juli
2004 auch der Bundesrat zustimmte, wird das Gesetz zum 1. Januar 2005 in
Kraft treten. Wie der Name des Gesetzes bereits verrät, geht es hauptsächlich
um die Begrenzung von allgemeiner Zuwanderung und die Steuerung von wirtschaftlich
verwertbarer Zuwanderung. Das neue Aufenthaltsgesetz löst das alte Ausländergesetz
ab und regelt umfassend die Einreise und den Aufenthalt von MigrantInnen
anknüpfend an den Aufenthaltszweck, statt, wie bisher, an den Aufenthaltstitel.
Über die wesentlichen Neuerungen – wie die Reduzierung der möglichen Aufenthaltstitel
auf die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis
– informiert RA Volker Gerloff. In der anschließenden Diskussion
soll dann auch Zeit für Antworten auf die vorangestellten Fragen sein. |