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Die ZPO-Reform
Effiziens der Justiz vs. BürgerInnenrechte

Dienstag, den 8. Februar 2005 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek

(Bebelplatz 1, Tram: M 1, 12, Bus: 100, 200)

Zwei Jahre nach der Reform der Zivilprozessordnung zieht RA Ulf Wende Bilanz: Was sich verändert hat, zu welcher Praxis das führte und wem es nützt. Außerdem wirft er einen Blick auf die aktuelle Justizreform, die unter dem Primat der Effiziens den Rechtsweg verkürzen und verteuern will.

 

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Durchsetzung, Feststellung oder vorläufige Sicherung privater Rechte vor den staatlichen Gerichten. Gleichzeitig legt sie die BürgerInnen darauf fest, sich zur Durchsetzung ihrer Rechte an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu wenden und nicht eigenmächtig tätig zu werden. Die vor Gericht streitenden Parteien sind dabei weitesgehend auf die Verfahrensvorschriften der ZPO festgelegt. Daher ist es spannend zu sehen, wer welche Rechte in welchem Umfang wahrnehmen kann, wie offen ein Gerichtssystem gestaltet und wie kostenintensiv dessen Inanspruchnahme ist. In der Vergangenheit wurden die Gerichtsgebühren mehrfach erhöht und die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe geschärft, so dass der Zugang für weniger zahlungskräftige Parteien zunehmend erschwert wird.

Am 21.11.2004 haben sich die Justizminister der Länder mit der Bundesjustizministerin auf Eckpunkte einer „großen Justizreform“ geeinigt. Unter dem Primat der Arbeitserleichterung und Kostenersparnis wird über einen „radikalen Ab­bau der Rechtsschutzmöglichkeiten von BürgerInnen“ diskutiert (so der rheinland-pfälzische Justizminister Mertin, FDP). So soll der Instanzenweg verkürzt, der Zugang erschwert und Aufgaben, die nicht zum Kern der Justiz gehören, an Dritte übertragen oder privatisiert werden (insbes. Gerichtsvollzieher). Rechtsanwaltskammern und Richterbunde verweigern ihre Unterstützung.

Weitere Infos zur sgn. großen Justizreform >>

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