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Aktuell
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Die
ZPO-Reform
Effiziens der Justiz vs. BürgerInnenrechte
Dienstag,
den 8. Februar 2005 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der
Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek
(Bebelplatz 1, Tram: M 1, 12, Bus: 100, 200)
Zwei
Jahre nach der Reform der Zivilprozessordnung
zieht RA Ulf Wende Bilanz: Was sich verändert hat, zu welcher Praxis
das führte und wem es nützt. Außerdem wirft er einen Blick auf die aktuelle
Justizreform, die unter dem Primat der Effiziens den Rechtsweg verkürzen
und verteuern will.
Die Zivilprozessordnung (ZPO)
regelt die Durchsetzung, Feststellung oder vorläufige Sicherung privater
Rechte vor den staatlichen Gerichten. Gleichzeitig legt sie die BürgerInnen
darauf fest, sich zur Durchsetzung ihrer Rechte an die ordentliche Gerichtsbarkeit
zu wenden und nicht eigenmächtig tätig zu werden. Die vor Gericht streitenden
Parteien sind dabei weitesgehend auf die Verfahrensvorschriften der ZPO
festgelegt. Daher ist es spannend zu sehen, wer welche Rechte in welchem
Umfang wahrnehmen kann, wie offen ein Gerichtssystem gestaltet und wie
kostenintensiv dessen Inanspruchnahme ist. In der Vergangenheit wurden
die Gerichtsgebühren mehrfach erhöht und die Voraussetzungen für die Gewährung
von Prozesskostenhilfe geschärft, so dass der Zugang für weniger zahlungskräftige
Parteien zunehmend erschwert wird.
Am 21.11.2004 haben sich die
Justizminister der Länder mit der Bundesjustizministerin auf Eckpunkte
einer „großen Justizreform“ geeinigt. Unter dem Primat der Arbeitserleichterung
und Kostenersparnis wird über einen „radikalen Abbau der Rechtsschutzmöglichkeiten
von BürgerInnen“ diskutiert (so der rheinland-pfälzische Justizminister
Mertin, FDP). So soll der Instanzenweg verkürzt, der Zugang erschwert
und Aufgaben, die nicht zum Kern der Justiz gehören, an Dritte übertragen
oder privatisiert werden (insbes. Gerichtsvollzieher). Rechtsanwaltskammern
und Richterbunde verweigern ihre Unterstützung.
Weitere
Infos zur sgn. großen Justizreform >>
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