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Der kleine Große Lauschangriff

Dienstag, den 14. Dezember 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek

(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, Bus: 100, 200, 348)

 

Hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wirksam zum Schutz der BürgerInnenrechte beigetragen oder wird durch das neue Gesetz zur Bild- und Tonüberwachung das Urteil nur umgangen?

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur teilweisen Rechtswidrigkeit des sogenannten Großen Lauschangriffes legte die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vor, der im Oktober vom Bundestag vertagt wurde. Was hat sich geändert? Wird der Schutz der Privatsphäre respektiert oder wurden die Polizeibefugnisse nur kurz hinter die Grenzen des Rechtsstaatest zurück verlegt? Eine Studie der Universität Bielefeld hat nachgewiesen, dass vielfach die Voraussetzungen für den Lauschangriff weder objektiv vorlagen noch von den RichterInnen wirksam vor Erteilung der Überwachungsgenehmigung überprüft wurden. Wird sich an dieser Praxis durch das neue Gesetz etwas ändern? Über diese Fragen informiert Rechtsanwalt Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD).

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