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Aktuell
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Der
kleine Große Lauschangriff
Dienstag,
den 14. Dezember 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek
(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, Bus: 100, 200, 348)
Hat
das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wirksam zum Schutz der BürgerInnenrechte
beigetragen oder wird durch das neue Gesetz zur Bild- und Tonüberwachung
das Urteil nur umgangen?
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
zur teilweisen Rechtswidrigkeit des sogenannten Großen Lauschangriffes
legte die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf vor, der im Oktober
vom Bundestag vertagt wurde. Was hat sich geändert? Wird der Schutz der
Privatsphäre respektiert oder wurden die Polizeibefugnisse nur kurz hinter
die Grenzen des Rechtsstaatest zurück verlegt? Eine Studie der Universität
Bielefeld hat nachgewiesen, dass vielfach die Voraussetzungen für den
Lauschangriff weder objektiv vorlagen noch von den RichterInnen wirksam
vor Erteilung der Überwachungsgenehmigung überprüft wurden. Wird sich
an dieser Praxis durch das neue Gesetz etwas ändern? Über diese Fragen
informiert Rechtsanwalt Sönke Hilbrans von der Deutschen Vereinigung
für Datenschutz (DVD).
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