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Aktuell
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Elf
Jahre PKK-Verbot
Dienstag,
den 23. November 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek
(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, Bus: 100, 200, 348)
Eine
außenpolitische Entscheidung und ihre Konsequenzen
Am 22. November 1993 verkündete
der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther gegen die Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) ein Betätigungsverbot und verbot weitere kurdische Vereine.
Es folgte einer unvergleichliche Repressionswelle. Seitdem gibt es für
KurdInnen so gut wie keine Möglichkeit mehr, sich legal zu organisieren.
Über jedem kurdischen Verein schwebt immer noch das Damoklesschwert eines
Verbots.
Das politische Strafrecht erlebte
ein Novum: Die Vorschrift im Vereinsgesetz, die Verstöße gegen ein Betätigungsverbot
unter Strafe stellt, findet nach 30 Jahren Tiefschlaf erstmals Anwendung.
Und der Bundesgerichtshof erweist sich als traditionsbewusst: Bei Auslegungsschwierigkeiten
bedient er sich der „Recht“sprechung aus Zeiten der KommunistInnenverfolgung
oder derjenigen zu den „Antiterrorismus“-Paragrafen 129/129a StGB.
Über dieses in ihren Ausmaßen und
rechtsstaatlichen Konsequenzen oft unterschätzte Kapitel deutscher Repressionsgeschichte,
berichtet eine Referentin der Informationsstelle Kurdistans (isku).
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