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Elf Jahre PKK-Verbot

Dienstag, den 23. November 2004 – 20.00 Uhr (c.t.)
im Raum 229 in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität
gleich gegenüber dem Eingang der Bibliothek

(Bebelplatz 1, Tram: 13, 52, Bus: 100, 200, 348)

 

Eine außenpolitische Entscheidung und ihre Konsequenzen


Am 22. November 1993 verkündete der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther gegen die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ein Betätigungsverbot und verbot weitere kurdische Vereine. Es folgte einer unvergleichliche Repressionswelle. Seitdem gibt es für KurdInnen so gut wie keine Möglichkeit mehr, sich legal zu organisieren. Über jedem kurdischen Verein schwebt immer noch das Damoklesschwert eines Verbots.

Das politische Strafrecht erlebte ein Novum: Die Vorschrift im Vereinsgesetz, die Verstöße gegen ein Betätigungsverbot unter Strafe stellt, findet nach 30 Jahren Tiefschlaf erstmals Anwendung. Und der Bundesgerichtshof erweist sich als traditions­bewusst: Bei Auslegungs­schwierig­keiten bedient er sich der „Recht“sprechung aus Zeiten der KommunistInnenverfolgung oder derjenigen zu den „Antiterrorismus“-Paragrafen 129/129a StGB.

Über dieses in ihren Ausmaßen und rechtsstaatlichen Konsequenzen oft unterschätzte Kapitel deutscher Repressionsgeschichte, berichtet eine Referentin der Informationsstelle Kurdistans (isku).

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