Ein Großteil der Zeug*innen in Strafverfahren werden von Polizist*innen gestellt, also von Menschen, mit denen Staatsanwaltschaften und Gerichte Tag für Tag zusammenarbeiten. Durch das Gesetz wir ihnen keine Sonderrolle zugeschrieben, doch in der Praxis findet eine Überprüfung der Glaubwürdigkeit dieser sogenannten Berufszeug*innen durch die Gerichte regelmäßig nicht statt.
Doch was bedeutet das für die Beschuldigten? Und wie kann trotz dessen eine effektive Verteidigung aussehen?
Darüber wollen wir uns mit dem Berliner Strafverteidiger Lukas Theune auseinandersetzen, der sich im Rahmen seiner Promotion mit "Polizisten als Berufszeugen in Strafverfahren" beschäftigt.
Ort: Juristische Fakultät, Unter den Linden 9, Raum 210
Zeit: 19.11. um 18 Uhr