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SPD und PDS planen Videoüberwachung
des öffentlichen Raumes in Berlin


Dank der doppelspezialdemokratischen Koalition gibt demnächst in Berlin die Videoüberwachung quasi des gesamten öffentlichen Raumes:

Ins ASOG wird ein § 24a eingefügt, der die Überwachung "gefährdeter Objekte" inclusive angrenzender Straßen- und Grünflächen erlaubt. Die Koalition begründet dies insbesondere mit den antisemitischen Anschlägen auf jüdische Friedhöfe und Einrichtungen der jüngeren Vergangenheit, aber o.a. § ist so weit gefasst, dass fast alles überwacht werden kann ("Gebäude und Bauwerke von öffentlichem Interesse").

Darüberhinaus soll auch in § 9 UZwG ein Abs. 4 angefügt werden: Das Recht zum Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte in den Fällen der Notwehr und des Notstandes bleiben unberührt. Begründung: Das Verhältnis von UZwG zu Notwehr usw. soll eindeutig(er) geregelt werden.

"Komisch" ist nur: § 8 Abs. 3 UZwG sagt in allgemeinerer Form bereits dasselbe, so dass für eine Klarstellung § 8 Abs. 3 der systematisch "bessere" Standort wäre. Die/Der polizeirechtlich Halbgebildete erinnert sich da dunkel an den Streit in der Lehre, ob strafrechtliche Vorschriften polizeiliche Befugnisnormen darstellen können. Kriegt Berlin jetzt den "finalen Rettungsschuss" durch die Hintertür ???

Der Begriff der "Straftat von erheblicher Bedeutung" soll durch Verweis auf den Katalog des § 100a StPO "eingegrenzt" werden. Wie "begrenzend" dieser Verweis ist, kann bei Gusy, Polizeirecht, 2000, S. 107f. nachgelesen werden...

Interessant ist auch, dass von der Kennzeichnung der Polizeibeamten (Versprecher... äh Versprechen im Koalitionsvertrag) keine Rede mehr ist.

Quellen: Abgeordnetenhaus-Drs. 15/490, Parlamentsprotokoll 15/12 (lesenswertes Dokument über Geschäftsordnungskultur und

akustische Fähigkeiten der Berliner Abgeordneten...) - beide als PDF-Dateien abrufbar unter www.parlament-berlin.de


Als weiteren Beweis, dass die PDS nicht nur asozialer kürzen kann, sondern auch ihr eigenes Versagen als "sozialistische Bürgerrechtspartei" schönzureden imstande ist - die Presseerklärung von Marion Seelig, Innenpolit. Sprecherin/PDS:



Beobachtung gefährdeter Objekte
Von Marion Seelig, innenpolitische Sprecherin

Mai 2002

Die PDS hat in Koalition mit der SPD entschieden, das Berliner Sicherheits- und Ordnungsgesetz an wenigen Stellen zu verändern. [eine Stelle zu wenig! - Kennzeichnungspflicht] Warum das notwendig war? Einerseits um der Fortentwicklung der Gesetzgebung wie dem Gewaltschutzgesetz Rechnung zu tragen. Andererseits wollte der rot-rote Senat auch Klarstellungen gegenüber Forderungen insbesondere der CDU erreichen; weshalb wir unter anderem eine Änderung im Gesetz zur Anwendung unmittelbaren Zwangs vorgenommen haben.

Insbesondere die Eingriffsbefugnisse im Zusammenhang mit der Einsetzung geheimdienstlicher Mittel waren bisher im ASOG so weit gefasst, dass sie einer Generalklausel gleich kamen. Doch gerade der Einsatz solch heikler polizeilicher Mittel verlangt eine Beschränkung auf das notwendige Maß und einen abschließenden Straftatenkatalog vom Gesetzgeber. Diesen haben wir jetzt mit dem § 17 Abs.3 formuliert.

Mit dem § 24a wurde darüber hinaus die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass an besonders gefährdeten Objekten - wozu hierzulande leider insbesondere Synagogen oder jüdische Friedhöfe gezählt werden müssen - Videokameras auch auf das unmittelbar angrenzende Gebiet gerichtet werden können. Dies hat rein gar nichts mit der Videoüberwachung öffentlicher Plätze zu tun, wie sie sich Teile der CDU wünschen. Die Beobachtung gefährdeter Objekte wird der Tatsache gerecht, dass es in der Stadt bedauerlicher Weise gefährdete Objekte gibt. Insofern ist sie auch sinnvoll und lebensnah, wenn man bedenkt, dass Werfer von Steinen oder Brandsätzen in der Regel aus einigen Metern Entfernung tätig werden. Genau dies ist in der Vergangenheit schon passiert. Ebenso ist es schwer erträglich, dass es immer wieder Anschläge auf jüdische Friedhöfe gibt, bei denen nur selten die Täter ermittelt werden können. Dass durch den Einsatz der Videotechnik Wachpolizisten auch andere der vielfältigen Schutzaufgaben, die in der Hauptstadt anfallen, wahrnehmen könnten, wäre ein wünschenswerter Nebeneffekt. Es war aber nicht Kernpunkt unserer Überlegungen.